Rechtsprechung
   BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,425
BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96 (https://dejure.org/1998,425)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1998 - IX R 38/96 (https://dejure.org/1998,425)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - IX R 38/96 (https://dejure.org/1998,425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 42; EStG § 21
    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 42; EStG § 21
    Kauf einer Eigentumswohnung von der Mutter mit anschließender (verbilligter) Rückvermietung unter Einräumung eines Sicherungsnießbrauchs nicht rechtsmißbräuchlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung von Nießbrauch bei gleichzeitigem Mietvertrag

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Angehörige; Gestaltungsmißbrauch; Mietverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 379
  • NJW 1998, 3143
  • NZM 1998, 543
  • BB 1998, 1931
  • DB 1998, 965
  • BStBl II 1998, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 25.04.1968 - V 73/65

    Steuerbefreiung bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückseigentümers bei

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Bereits in seinem Urteil vom 25. April 1968 V 73/65 (BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509) hat der BFH entschieden, daß ein Nießbrauch, der dem Mieter sicherheitshalber eingeräumt worden ist, das Mietverhältnis nicht beeinträchtigt, wenn der Nießbrauch tatsächlich nicht ausgeübt worden ist.

    Unmöglichkeit würde erst eintreten, wenn der Begünstigte seinen Nießbrauch tatsächlich ausüben würde (vgl. BFH in BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509).

    Im übrigen ist eine gleichzeitige Vereinbarung von Mietrecht und dinglichem Nutzungsrecht auch unter fremden Dritten möglich und sinnvoll (vgl. BFH in BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509; Schön, a.a.0., S. 371; Stein, Deutsches Steuerrecht 1997, 1469, 1471).

    Sie ist jedoch grundsätzlich unter Fremden möglich und wird entsprechend vereinbart (vgl. z.B. BFH in BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509).

  • BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94

    Vorweggenommene Erbfolge: Auslegung von Vereinbarungen

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der erkennende Senat eine im Zuge einer (teil-)entgeltlichen Übertragung eines Grundstücks vereinbarte Einräumung eines (dinglichen) Wohnungsrechts durch den Übernehmer und den gleichzeitigen Abschluß eines Mietvertrages anerkannt (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94, BFH/NV 1996, 598).

    Dabei ist eine an der Interessenlage der Vertragsparteien orientierte Vertragsauslegung zugrunde zu legen, die der Senat selbst vornehmen kann (BFH in BFH/NV 1996, 598; Senatsurteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718, m.w.N.).

    Die gewählte Gestaltung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil gleichzeitig mit der Übertragung des Grundstücks zwischen dem Kläger als neuem Eigentümer und seiner Mutter als früherer Eigentümerin eine Vereinbarung über die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung getroffen worden ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1996, 598, 600).

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Ein Mißbrauch liegt nicht schon deshalb vor, weil gleichzeitig zwischen dem ehemaligen und dem jetzigen Eigentümer ein Mietvertrag über die übertragene Wohnung abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).

    Die gewählte Gestaltung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil gleichzeitig mit der Übertragung des Grundstücks zwischen dem Kläger als neuem Eigentümer und seiner Mutter als früherer Eigentümerin eine Vereinbarung über die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung getroffen worden ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1996, 598, 600).

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    a) Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: Senatsurteil vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Danach setzt die steuerrechtliche Anerkennung solcher Verträge voraus, daß sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus (sog. Fremdvergleich) sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (Senatsurteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Danach setzt die steuerrechtliche Anerkennung solcher Verträge voraus, daß sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus (sog. Fremdvergleich) sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (Senatsurteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272).
  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 195/62

    Begründung eines dinglichen Wohnungsrechts - Abschluss eines Mietvertrages -

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Zwar kann ein Miet- oder Pachtvertrag nicht zum Inhalt eines dinglichen Rechts gemacht werden, weil dies gegen die Formenstrenge des Sachenrechts verstößt (BGH vom 5. März 1965 V ZR 195/62, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 1965, 649; vom 23. Mai 1962 V ZR 187/60, WM 1962, 746).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist von den Klägern schon nicht schlüssig vorgetragen worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
    Über dieselbe Wohnung kann sowohl ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger, 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater 1968, 767; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372; Joost, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1093 RdNr. 16; Staudinger/Ring, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1093 Rn. 3; Rothe, Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, § 1093 Rn. 5).
  • BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87

    Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung der Bebauung und Bestellung

  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 21/64

    Einräumung eines dinglichen, das Grundstück selbst ergreifenden Rechts -

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 187/60
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 5 K 100/93
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Ein Gestaltungsmissbrauch in diesem Sinne ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    a) Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (Senatsurteil in 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    d) Gleiches gilt dann, wenn ein bestehendes Wohnungsrecht oder --wie im Streitfall-- die insoweit bestehende (schuldrechtliche) Vereinbarung über dessen Unentgeltlichkeit aufgegeben und zwischen Wohnungsrechtsinhaber und Eigentümer ein --fremdüblicher-- Mietvertrag abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; BFH-Beschluss vom 31. August 2000 IX B 72/00, BFH/NV 2001, 309).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht