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   BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03   

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https://dejure.org/2005,1735
BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03 (https://dejure.org/2005,1735)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX R 74/03 (https://dejure.org/2005,1735)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX R 74/03 (https://dejure.org/2005,1735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EigZulG § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 3, § 12; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 10e

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EigZulG § 2 Abs. 1; AO § 172 Abs. 1; EStG § 10e
    Keine Übertragung von Eigenheimzulagevolumen zwischen Ehegatten bei mehreren Objekten

  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 3, § 12; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 10e

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 6 Abs. 1; ; EigZulG § 11 Abs. 1; ; EigZulG § 11 Abs. 3; ; EigZulG § 12; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 10e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei der Eigenheimzulage kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs möglich

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf Förderung des ersten zugunsten des zweiten Objekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage für ein 2. Objekt anstelle dem 1. Objekt?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nach Kauf des hälftigen Miteigentums an Wohngebäude Hinzuerwerb der anderen Hälfte und Dachgeschossausbau durch zusammenveranlagte Ehegatten ? Keine Begünstigung des Dachgeschossausbaus anstelle der bereits bestandskräftig festgesetzten Eigenheimzulage für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zweifache Eigenheimzulage bei Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifache Eigenheimzulage bei Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Eigenheimzulage für den Dachausbau; Möglichkeit einer Gewährung von Eigenheimzulage für Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung in einem im Inland gelegenen eigenen Haus; Zulässigkeit eines Verzichts auf eine weitere Förderung des ersten Objekts ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Objektwechsel bei Eigenheimzulage

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 6 Abs 1 S 2, EigZulG § 11 Abs 1 S 1, AO 1977 § 172 Abs 1 Nr 2a
    Aufhebung; Bestandskraft; Verzicht; Zweitobjekt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 338
  • NZM 2005, 872
  • BB 2005, 2005 (Ls.)
  • DB 2005, 1949 (Ls.)
  • BStBl 2005, 807
  • BStBl II 2005, 807
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.03.2005 - III R 60/03

    Änderung der Veranlagungsart: Bindung an die bisherigen Besteuerungsgrundlagen -

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03
    Denn wie bei anderen steuerlichen Wahlrechten auch ist die Antragstellung nach § 12 EigZulG Teil eines Verwaltungsverfahrens, das durch einen Verwaltungsakt abschließend entschieden wird und das mit seinen Regelungen über die Bestandskraft und den damit verbundenen Rechtsfolgen die Gestaltungswirkung der Willenserklärung einschränkt (vgl. zu Wahlrechten allgemein Weber-Grellet, Steuern im modernen Verfassungsstaat, 2001, S. 283 ff., m.w.N.; vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei Veranlagungswahlrechten Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2005 III R 60/03, BFH/NV 2005, 1177, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03
    Insbesondere kommt eine Korrektur nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 i.V.m. § 15 Abs. 1 EigZulG nicht in Betracht, weil diese Vorschrift es nicht ermöglicht, die Wirkung von Rechten, die nur bis zur Bestandskraft der Festsetzung ausgeübt werden können, nach Eintritt dieses Zeitpunktes zu beseitigen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635, und vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225); dies gilt unabhängig davon, ob § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Rechtswidrigkeit des zu ändernden Bescheids voraussetzt (vgl. dazu Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Vor § 172 AO Tz. 29; a.A. Klein/Rüsken, Abgabenordnung, § 172 Rz. 32, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96

    Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03
    Konnte der Steuerpflichtige dort auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts verzichten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277, m.w.N.), so ist dem Antragsteller diese Möglichkeit --wie dies das FG zutreffend herausstellt-- versagt.
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 59/95

    Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03
    Insbesondere kommt eine Korrektur nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 i.V.m. § 15 Abs. 1 EigZulG nicht in Betracht, weil diese Vorschrift es nicht ermöglicht, die Wirkung von Rechten, die nur bis zur Bestandskraft der Festsetzung ausgeübt werden können, nach Eintritt dieses Zeitpunktes zu beseitigen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635, und vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225); dies gilt unabhängig davon, ob § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Rechtswidrigkeit des zu ändernden Bescheids voraussetzt (vgl. dazu Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Vor § 172 AO Tz. 29; a.A. Klein/Rüsken, Abgabenordnung, § 172 Rz. 32, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

    Sie bindet die Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFHE 210, 338, BStBl 2005, 807).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Die zwei Objekte dürfen jedoch nicht in räumlichem Zusammenhang belegen sein ( § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EigZulG; vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFHE 210, 338, BStBl II 2005, 807 ).
  • BFH, 17.04.2018 - IX R 17/17

    Bescheid über die Festsetzung von Eigenheimzulage - Sammelbescheid -

    b) Für den Bewilligungsbescheid hat der Senat bisher offengelassen, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung oder um eine Sammlung mehrerer Verwaltungsakte für je ein Förderjahr handelt (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFHE 210, 338, BStBl II 2005, 807).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch

    Die fortbestehende Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides erlaubt es nicht, eine einmal ausgeübte Wahl erhöhter Absetzungen nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621, zur Nachholung erhöhter Absetzungen; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFH/NV 2005, 1910, zur Eigenheimzulage).
  • BFH, 01.12.2005 - IX B 146/05

    Eigenheimzulagebescheid - einheitliche Regelung oder einzelne Regelungen?

    Er hat aber ausdrücklich offen gelassen, ob die im Eigenheimzulagenbescheid getroffene Regelung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung oder aber als Sammlung mehrerer Verwaltungsakte für je ein Förderjahr anzusehen ist (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFH/NV 2005, 1910; für die Annahme einer einheitlichen --einzigen-- Regelung Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Juni 2002 12 K 729/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1575 mit Anmerkung Siegers, EFG 2002, 1576).
  • BFH, 01.09.2005 - IX B 196/04

    Eigenheimzulage - Objektverbrauch

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach seinem in Abschrift beigefügten Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03 Steuerpflichtige an einen gestellten Antrag auf Eigenheimzulage --wie im Streitfall der Antrag auf Förderung als Zweitobjekt-- nach bestandskräftiger Festsetzung der Zulage gebunden sind.
  • FG München, 30.01.2023 - 7 K 2200/18

    Örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Zuteilungsverfahrens nach § 190

    b) Die Auffassung der Klägerin zu 1, dass der Beklagte es schuldhaft unterlassen habe, die Gewerbesteuermessbescheide, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war, nach §§ 172, 173 AO zu ändern und darin sie als hebeberechtigte Gemeinde zu nennen, so dass damit die Jahresfrist nach § 189 Satz 3 AO neu zu laufen begonnen hätte, verkennt, dass die für Steuerbescheide und diesen gleichgestellte Steuerverwaltungsakte geltenden Korrekturvorschriften nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO und damit auch § 164 Abs. 2 Satz 1 und § 173 Abs. 1 AO unter der ungeschriebenen Tatbestandsvoraussetzung stehen, dass der betreffende Bescheid materiell unrichtig ist (von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Vorbem. zu §§ 172-177 AO Rz. 70; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor §§ 172-177 AO Rz. 28; von Wedelstädt in Gosch, AO/FGO, § 172 AO Rz. 38 ff.; Forchhammer in Leopold/Madle/Rader, AO, Vorbem. zu §§ 172 ff. Rz. 11; BFH-Urteil vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49; offen gelassen von Rüsken in Klein, AO, § 172 Rz. 33; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFHE 210, 338, BStBl II 2005, 807).
  • FG Sachsen, 14.02.2006 - 2 K 1949/05

    Voraussetzungen für die Weitergewährung einer Eigenheimzulage ab dem Jahr 2002;

    Der Eigenheimzulagebescheid vom 1. Oktober 1998 in der Gestalt des Bescheides vom 3. Mai 2000, mit dem die Eigenheimzulage für alle Jahre des Förderzeitraums festgesetzt wurde und zwar unabhängig davon, ob man darin einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung oder aber eine Sammlung mehrerer Verwaltungsakte für je ein Förderjahr sieht (vgl. BFH, BStBl. II 2005, 807 mit Verweis auf Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 11 EigZulG Rdnr. 11), war nach § 11 Abs. 3 EigZulG aufzuheben, da die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 EigZulG a.F. (vgl. § 19 Abs. 8 EigZulG) ab dem Jahr 2002 nicht mehr vorlagen.
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