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   BGH, 16.11.2006 - IX ZA 22/06   

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https://dejure.org/2006,11093
BGH, 16.11.2006 - IX ZA 22/06 (https://dejure.org/2006,11093)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2006 - IX ZA 22/06 (https://dejure.org/2006,11093)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2006 - IX ZA 22/06 (https://dejure.org/2006,11093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unstatthaftigkeit der Revision mangels Zulallung derselben durch Beschluss

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 850c Abs. 4; ; InsO § 36 Abs. 4; ; InsO § 292 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1 § 574 Abs. 1 Nr. 2
    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages wegen Unstatthaftigkeit der beabsichtigten Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZA 22/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Rechtsmittelzug nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften, wenn das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, WM 2004, 834, 835; v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, ZIP 2004, 1379; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZA 22/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Rechtsmittelzug nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften, wenn das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, WM 2004, 834, 835; v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, ZIP 2004, 1379; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZA 22/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Rechtsmittelzug nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften, wenn das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, WM 2004, 834, 835; v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, ZIP 2004, 1379; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZB 220/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZA 22/06
    Das gilt auch, wenn das Insolvenzgericht - wie hier - auf Antrag des Treuhänders gemäß § 292 Abs. 1 Satz 3, § 36 Abs. 4 InsO, § 850c Abs. 4 ZPO nach billigem Ermessen bestimmt, inwieweit eine Person, welcher der Insolvenzschuldner kraft Gesetzes Unterhalt gewährt, infolge ihres eigenen Einkommens bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens unberücksichtigt bleibt (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZB 220/04, Umdruck Rn. 1).
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