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BGH, 19.03.2009 - IX ZB 194/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig; Verschlechterung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als Voraussetzung
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1; ; InsO § 289 Abs. 2; ; InsO § 290 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 23.08.2007 - 40 IN 227/05
- LG Bremen, 17.07.2008 - 4 T 720/07
- BGH, 19.03.2009 - IX ZB 194/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als …
Auszug aus BGH, 19.03.2009 - IX ZB 194/08
Die von der Rechtsbeschwerde als grundsätzlich eingestufte Rechtsfrage, ob der Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO eine Verschlechterung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger voraussetzt, ist inzwischen - verneinend - entschieden (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, ZInsO 2009, 395, 396 Rn. 10 ff.).