Rechtsprechung
BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Versagung der Restschuldbefreiung; Geltendmachung von Versagungsgründen im Restschuldbefreiungsverfahren; Verbot einer abschließenden Vorabentscheidung im ...
- Judicialis
InsO § 8 Abs. 3; ; InsO § 188 Satz 3; ; InsO § 197 Abs. 2; ; InsO § 200; ; InsO § 290; ; InsO § 290 Abs. 1; ; InsO § 296; ; InsO § 296 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 312 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 § 295 § 296
Anforderungen an die Bekanntmachung des Schlußtermins im Verbraucherinsolvenzverfahren; Versagung der Restschuldbefreiung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Der Antrag des Gläubigers, dem Schuldner die von diesem begehrte Restschuldbefreiung zu versagen, ist gemäß § 290 Abs. 1 InsO grundsätzlich im Schlußtermin zu stellen (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, NJW 2003, 2167, 2168). - BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BGH, 23.07.2004 - IX ZA 9/04
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635).
- BGH, 08.03.2018 - IX ZB 12/16
Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum …
Sie ist - ebenso wie die Bestimmung des Schlusstermins (§ 197 Abs. 2 InsO) oder die Einberufung einer sonstigen Gläubigerversammlung (§ 74 Abs. 2 InsO) - im Internet öffentlich bekannt zu machen (§ 5 Abs. 2 Satz 3, § 9 InsO aF; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - IX ZB 241/04, nv Rn. 6;… vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 229/11, WM 2014, 78 Rn. 8;… MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 290 Rn. 17a;… Mohrbutter/Ringstmeier/Pape, Handbuch Insolvenzverwaltung, 9. Aufl., Kap. 17 Rn. 86).