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BGH, 16.10.2003 - IX ZB 247/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Beschwerden an einen obersten Gerichtshof des Bundes in Rechtssachen bezüglich der Erinnerung eines Kostenschuldners gegen einen Kostenansatz; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Insolvenzreife einer Schuldnerin
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 5 Abs. 2 S. 3; ZPO § 574 Abs. 3 S. 2
Anfechtung des Kostenansatzes im Insolvenzverfahren mit der Rechtsbeschwerde; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren
Auszug aus BGH, 16.10.2003 - IX ZB 247/02
In Rechtssachen, die Erinnerungen des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz betreffen, sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung Beschwerden an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 GKG; Senatsbeschlüsse v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; v. 18. Juli 2002 - IX ZB 77/02, NZI 2002, 629 f).Die Zulassung des Rechtsmittels kann nicht dazu führen, daß dadurch ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird (Senatsbeschl. v. 1. Oktober 2002, aaO).
- BGH, 18.07.2002 - IX ZB 77/02
Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Insolvenzsachen
Auszug aus BGH, 16.10.2003 - IX ZB 247/02
In Rechtssachen, die Erinnerungen des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz betreffen, sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung Beschwerden an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 GKG; Senatsbeschlüsse v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; v. 18. Juli 2002 - IX ZB 77/02, NZI 2002, 629 f).