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   BGH, 16.10.2003 - IX ZB 475/02   

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https://dejure.org/2003,7628
BGH, 16.10.2003 - IX ZB 475/02 (https://dejure.org/2003,7628)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - IX ZB 475/02 (https://dejure.org/2003,7628)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 475/02 (https://dejure.org/2003,7628)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer gegen Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels kostendeckender Masse ; Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung einer möglichen Vorschussleistung für nicht gedeckte Verfahrenskosten

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4, 7, 26; ZPO § 574
    Nachholung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren des Schuldners gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § 4; ; InsO § 26 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 26 Abs. 1 S. 2
    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Ablehnung eines Insolvenzantrages mangels Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.2002 - IX ZB 51/02

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - IX ZB 475/02
    Sie hat auch den erforderlichen Vorschuß gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht einbezahlt oder wenigstens rechtlich bindend und unbedingt erklärt, daß sie ihn einzahlen werde (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschl. v. 5. August 2002 - IX ZB 51/02, WM 2002, 1894, 1895 f).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZB 373/02

    Entlassung des Treuhänders wegen Verletzung von Verfahrenspflichten

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - IX ZB 475/02
    Das rechtliche Gehör konnte außerdem im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (BGH, Beschl. v. 3. April 2003 - IX ZB 373/02; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 34 Rn. 17; Schmahl in Münchener Kommentar zur InsO, § 34 Rn. 76).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09

    Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den

    Das rechtliche Gehör konnte jedoch im Abhilfeverfahren vor dem Insolvenzgericht und im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 3. April 2003 - IX ZB 373/02; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 475/02, ZVI 2004, 24, 25; vgl. auch MünchKomm-InsO/Graeber, 2. Aufl. § 59 Rn. 57; Vallender in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. S. 249, 268 Rn. 62).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 478/02

    Verfahren vor Abweisung eines Gläubigerantrags mangels Masse

    Da bereits das Insolvenzgericht effektives rechtliches Gehör zu der beabsichtigten Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO gewährt hat, stellt sich die weitere als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage nicht, ob das rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann (bejaht von BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 475/02).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 139/11

    Anhörung vor dem Erlass von Sicherungsmaßnahmen

    Unabhängig davon, ob diese Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt war, ist das rechtliche Gehör im Abhilfeverfahren vor dem Insolvenzgericht und im Beschwerdeverfahren nachgeholt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - IX ZB 373/02; vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 475/02, ZVI 2004, 24, 25; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, NZI 2009, 604 Rn. 11).
  • LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10

    Abberufung des Gesamtvollstreckungsverwalters bei auf objektiven Umständen

    Denn das rechtliche Gehör konnte im Abhilfeverfahren vor dem Insolvenzgericht und im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (vgl. BGH; Beschluss v. 03.04.2003 Az. IX ZB 373/02; v. 16. Oktober 2003 - ZVI 2004, 24, 25; Beschluss v. 09.07.2009, Az. IX ZB 35/09).
  • LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Dass das nach § 14 Abs. 2 InsO erforderliche rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2001, 2 BvR 1338/01 , NZI 2002, 30; BGH, Beschluss vom 16.10.2003, IX ZB 475/02 , ZVI 2004, 24).
  • LG Stuttgart, 11.09.2008 - 19 T 289/08

    Anspruch auf Restschuldbefreiung trotz wahrheitswidriger falscher Angabe von

    Soweit der Schuldner geltend macht, ihm sei vor dem Amtsgericht nicht hinreichend rechtliches Gehör gewährt worden, wobei er insbesondere das Setzen einer zu kurzen Stellungnahmefrist und die fehlende Übersendung von aus seiner Sicht wesentlichen Unterlagen rügt, so ist ein solcher Verfahrensfehler, sollte er tatsächlich vorgelegen haben, jedenfalls dadurch geheilt, dass der Schuldner im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit hatte, seinen Rechtsstandpunkt darzulegen und weitere Tatsachen im Hinblick auf die Sachlage vorzutragen (vgl. hierzu beispielhaft BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1956, 1 BvR 53/54, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 16.10.2003, IX ZB 475/02 , Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.1994, 15 W 369/93, Rn. 24; Wimmer/ Schmerbach, InsO, 4. Auflage 2006, § 6 Rn. 25 b).
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