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   BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13   

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https://dejure.org/2015,10532
BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13 (https://dejure.org/2015,10532)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - IX ZR 134/13 (https://dejure.org/2015,10532)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - IX ZR 134/13 (https://dejure.org/2015,10532)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, Art 103 Abs 1 GG
    Insolvenzanfechtungsprozess wegen der ratenweisen Zahlung von Gewerbesteuerforderungen: Notwendige Erstellung einer Liquiditätsbilanz durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen nach Darlegungen des klagenden Insolvenzverwalters zum Nachweis der ...

  • IWW

    § 133 Abs. 1 InsO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 133 Abs. 1, § 143 Abs. 1 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 531 Abs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzanfechtungsprozess

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzanfechtungsprozess

  • Betriebs-Berater

    Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzanfechtungsprozess mittels einer Liquiditätsbilanz

  • Betriebs-Berater

    Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzanfechtungsprozess

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtungsprozess wegen der ratenweisen Zahlung von Gewerbesteuerforderungen: Notwendige Erstellung einer Liquiditätsbilanz durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen nach Darlegungen des klagenden Insolvenzverwalters zum Nachweis der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Entkräftung der Beweisanzeichen der Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 17 Abs. 2; InsO § 133 Abs. 1
    Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzanfechtungsprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Liquiditätsbilanz im Insolvenzanfechtungsprozess

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Liquiditätsbilanz durch Sachverständigen zur Widerlegung der im Falle einer Zahlungseinstellung bestehenden gesetzlichen Vermutung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstellung einer Liquiditätsbilanz im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzanfechtungsprozess mittels einer Liquiditätsbilanz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstellung einer Liquiditätsbilanz im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung: Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung einer Liquiditätsbilanz im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1823
  • NJW 2015, 1824
  • ZIP 2015, 1077
  • ZIP 2015, 41
  • MDR 2015, 674
  • NZI 2015, 511
  • WM 2015, 1025
  • BB 2015, 1281
  • BB 2015, 1428
  • DB 2015, 1218
  • NZG 2015, 796
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Dem Anfechtungsgegner bleibt es unbenommen, der Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit dem Antrag auf Erstellung einer Liquiditätsbilanz durch einen Sachverständigen entgegenzutreten, sei es um die Beweiswirkung der für die Zahlungsunfähigkeit sprechenden Indizien zu erschüttern oder um die Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO zu widerlegen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 20).
  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, begründet dies auch für die Insolvenzanfechtung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 19 f mwN).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    a) Soll, wie es das Berufungsgericht getan hat, der in § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO vorausgesetzte Benachteiligungsvorsatz des Schuldners maßgeblich auf eine im Zeitpunkt der angefochtenen Zahlungen bestehende, dem Schuldner bekannte Zahlungsunfähigkeit gestützt werden (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 14 mwN), muss diese festgestellt werden.
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Erhebliche Beweisanträge muss das Gericht berücksichtigen, sofern das Prozessrecht dem nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 6/13, nv Rn. 8, jeweils mwN).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 6/13

    Haftung einer Steuerberatungsgesellschaft: Schadensersatz wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - IX ZR 134/13
    Erhebliche Beweisanträge muss das Gericht berücksichtigen, sofern das Prozessrecht dem nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 6/13, nv Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13

    Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und

    Stützt sich der Insolvenzverwalter im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf ein oder mehrere Beweisanzeichen und auf die im Falle einer Zahlungseinstellung bestehende gesetzliche Vermutung, hat das Gericht im Rahmen des Prozessrechts auf Antrag des Anfechtungsgegners zur Entkräftung der Beweisanzeichen und zur Widerlegung der Vermutung durch einen Sachverständigen eine Liquiditätsbilanz erstellen zu lassen (BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - IX ZR 134/13, WM 2015, 1025 Rn. 6 mwN).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 22 U 9/14

    Zum Begriff der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der anfechtende Insolvenzverwalter (vgl. BGH Beschluss vom 26. März 2015, IX ZR 134/13, zitiert nach Juris, Rz. 6).

    Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit bedarf es im Insolvenzanfechtungsprozess nicht zwingend einer Liquiditätsbilanz, wenn auf andere Weise festgestellt werden kann, ob der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (BGH Beschluss vom 26. März 2015 a. a. O.).

  • OLG Hamburg, 09.11.2018 - 11 U 136/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG für Zahlungen nach

    Zeigt der Schuldner ein nach außen hervortretendes Verhalten, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, liegt zwar auch dann Zahlungseinstellung vor, wenn der Schuldner tatsächlich nur zahlungsunwillig ist; diese Vermutung kann aber durch die Vorlage einer Liquiditätsbilanz, aus der sich die Zahlungsfähigkeit ergibt, widerlegt werden (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - IX ZR 50/15 -, Rn. 13, 15, juris; Beschluss vom 26. März 2015 - IX ZR 134/13 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 342/18

    Anfechtung der Zahlungen eines Schuldners (hier: GmbH) an den

    Erhebliche Beweisanträge muss das Gericht berücksichtigen, sofern das Prozessrecht dem nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 26. März 2015 - IX ZR 134/13, ZIP 2015, 1077 Rn. 5, jeweils mwN).

    Dies kann erfolgen, um die Beweiswirkung der für die Zahlungsunfähigkeit sprechenden Indizien zu erschüttern, oder auch, um die Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO zu widerlegen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 20; vom 15. März 2012 - IX ZR 239/09, ZIP 2012, 735 Rn. 18; Beschluss vom 26. März 2015 - IX ZR 134/13, ZIP 2015, 1077 Rn. 6).

  • BGH, 05.03.2020 - IX ZR 171/18

    Anfechtbarkeit von Teilzahlungen bzgl. Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - IX ZR 134/13, WM 2015, 1025 Rn. 5 mwN; st. Rspr.).
  • OLG Naumburg, 06.12.2017 - 5 U 96/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Entbehrlichkeit

    Zwar bleibt es dem Anfechtungsgegner unbenommen, der Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit dem Antrag auf Erstellung einer Liquiditätsbilanz durch einen Sachverständigen entgegenzutreten, sei es um die Beweiswirkung der für die Zahlungsunfähigkeit sprechenden Indizien zu erschüttern oder um die Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO zu widerlegen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, IX ZR 134/10, Rn. 20; BGH, Beschluss vom 26. März 2015, IX ZR 134/13, Rn. 6, juris).
  • OLG München, 26.06.2017 - 5 U 4634/16

    Vorsatzanfechtung von Zahlungen im Rahmen oder aus Anlass der Zwangsvollstreckung

    Eine solche wäre allenfalls auf Antrag des Beklagten gegenbeweislich anzufertigen gewesen (BGH, Urteil vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, Rn. 20, juris m.w.N; bestätigt in BGH, Beschluss vom 26.03.2015, IX ZR 134/13, Rn. 6, juris).
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