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   BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04   

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https://dejure.org/2007,7662
BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04 (https://dejure.org/2007,7662)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - IX ZR 196/04 (https://dejure.org/2007,7662)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - IX ZR 196/04 (https://dejure.org/2007,7662)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von im Vorprozess nicht verwertbaren Beweisen durch den Regressrichter bei der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens; Beweiswürdigung im Regressprozess

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsansprüche für Abwasseraufbereitungsanlage; Verjährungsunterbrechung; unsachgerechte und zweckfremde Nutzung; Verletzung rechtlichen Gehörs; übergangener Sachvortrag; übergangener Sachverständigenbeweis

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 493 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    aa) Zwar gehört der vom Regressgericht zu beurteilende hypothetische Ausgang des Ursprungsprozesses zu den Elementen der haftungsausfüllenden Kausalität, über die nach § 287 ZPO zu entscheiden ist (vgl. BGHZ 133, 110, 111 f; 163, 223, 227; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1073).

    Dabei darf und muss der Regressrichter bei der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens im Interesse eines gerechten Ergebnisses sogar verwertbare Beweismittel berücksichtigen, auf welche im Vorprozess nicht hätte zurückgegriffen werden können (BGHZ 133, 110, 115; 163, 225, 228).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    aa) Zwar gehört der vom Regressgericht zu beurteilende hypothetische Ausgang des Ursprungsprozesses zu den Elementen der haftungsausfüllenden Kausalität, über die nach § 287 ZPO zu entscheiden ist (vgl. BGHZ 133, 110, 111 f; 163, 223, 227; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1073).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots verstößt auch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen - hier des Beklagten - zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655; vgl. auch BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZR 63/03, BGH-Report 2005, 1616; v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, z.V.b.).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots verstößt auch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen - hier des Beklagten - zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655; vgl. auch BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZR 63/03, BGH-Report 2005, 1616; v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, z.V.b.).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZR 63/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen erheblichen Sachvortrages

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots verstößt auch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen - hier des Beklagten - zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655; vgl. auch BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZR 63/03, BGH-Report 2005, 1616; v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, z.V.b.).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, dass sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96, NJW 1998, 311 f; v. 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99, NJW 2000, 3072, 3073).
  • BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96

    Prüfungspflicht des PKW-Halters

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
    Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, dass sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96, NJW 1998, 311 f; v. 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99, NJW 2000, 3072, 3073).
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