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   BGH, 26.01.2006 - IX ZR 204/02   

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https://dejure.org/2006,12684
BGH, 26.01.2006 - IX ZR 204/02 (https://dejure.org/2006,12684)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - IX ZR 204/02 (https://dejure.org/2006,12684)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - IX ZR 204/02 (https://dejure.org/2006,12684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in einem Anwaltsregressprozess mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZR 204/02
    Gleiches gilt für die Frage der erweiterten Darlegungslast des wegen einer Beratungspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwalts (vgl. z.B. BGHZ 126, 217, 225; BGH, Urt. v. 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, WM 2004, 1825, 1826).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZR 204/02
    Gleiches gilt für die Frage der erweiterten Darlegungslast des wegen einer Beratungspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwalts (vgl. z.B. BGHZ 126, 217, 225; BGH, Urt. v. 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, WM 2004, 1825, 1826).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZR 123/93

    Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluß eines bindenden

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZR 204/02
    Welche Pflichten den Rechtsanwalt vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs von nicht unerheblicher Tragweite treffen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend geklärt (vgl. BGH, Urt. v. 21. April 1994 - IX ZR 123/93, NJW 1994, 2085 ff mit weiteren Nachweisen).
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