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   BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01   

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https://dejure.org/2002,1317
BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01 (https://dejure.org/2002,1317)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2002 - IX ZR 220/01 (https://dejure.org/2002,1317)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 (https://dejure.org/2002,1317)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Sendebericht über ein Faxschreiben - Fristgebundener Inhalt - Empfängerkennung - Erforderliche Kontrollmaßnahmen

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Revisionseinlegung beim falschen Gericht wegen vom Büropersonal unrichtig herausgesuchter Faxnummer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 860
  • MDR 2002, 712
  • VersR 2002, 1577
  • BB 2002, 856
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
    c) Die an den Prozeßbevollmächtigten zu stellenden Sorgfaltsanforderungen waren hier nicht deswegen erhöht, weil sich die ursprüngliche Telefax-Nummer bereits auf dem Revisionsschriftsatz befand, als er diesen unterzeichnete (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
    Ob es dabei genügt, die im Sendebericht ausgedruckte Empfängernummer mit der bei der Absendung eingegebenen Nummer zu vergleichen, oder ob in der Regel nochmals eine Abgleichung mit der Quelle vorgenommen werden muß, der die Nummer vor der Absendung des Telefax-Schreibens entnommen worden war (so offenbar BAG NJW 1995, 2742, 2743 = BAGE 79, 379; vgl. dazu Müller NJW 2000, 322, 334), ist hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 20.12.1999 - II ZB 7/99

    Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Telefax-Nummer

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
    Er muß jedoch für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten Schriftsätze (auch) auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99, NJW 2000, 1043).
  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
    Mit der rechtzeitigen Übergabe des ordnungsgemäß adressierten Schriftsatzes an eine bis dahin zuverlässige Büroangestellte hat der Prozeßbevollmächtigte, der im übrigen organisatorisch für die nötigen Kontrollmaßnahmen gesorgt hat, den an ihn selbst zu stellenden Anforderungen im Regelfall genügt (BVerwG NJW 1988, 2814; BGH, Beschl. v. 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
    Die Telefax-Nummer des Oberlandesgerichts München beginnt, wie dem amtlichen Telefonbuch zu entnehmen ist, ebenso wie diejenige des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit den Ziffern "55 97" (anders offenbar in früherer Zeit: vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994 - III ZB 35/93, NJW 1994, 2300).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01
    Mit der rechtzeitigen Übergabe des ordnungsgemäß adressierten Schriftsatzes an eine bis dahin zuverlässige Büroangestellte hat der Prozeßbevollmächtigte, der im übrigen organisatorisch für die nötigen Kontrollmaßnahmen gesorgt hat, den an ihn selbst zu stellenden Anforderungen im Regelfall genügt (BVerwG NJW 1988, 2814; BGH, Beschl. v. 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auch der Bundesgerichtshof hat es für erforderlich gehalten, daß bei der Ausgangskontrolle die im Sendebericht wiedergegebene Empfängernummer daraufhin überprüft wird, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt, wenn das Risiko eines Versehens bei der Ermittlung der Empfängernummer besonders hoch ist, weil z.B. die Empfängernummer von Fall zu Fall aus gedruckten Listen oder elektronischen Dateien herausgesucht werden muß und an einem und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - z.V.b.; BGH, Beschluß vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 - BRAK-Mitt. 2002, 171; offengelassen im Beschluß vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - VersR 2002, 1577, 1578).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des

    Das vom Oberverwaltungsgericht an die Rechtsanwälte gerichtete Gebot, durch generelle Maßnahmen der Büroorganisation für eine effiziente Ausgangskontrolle zu sorgen, damit Fehler bei der Verwendung der Faxnummern nach Möglichkeit vermieden werden, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96 - NJW 1997, 948; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99 - NJW 2000, 1043; Beschluss vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043, 1044; Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 32/01 - NJW-RR 2001, 1071; Beschluss vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00 - BGH-Report 2001, 809; Beschluss vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - NJW-RR 2002, 860, 861; Beschluss vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 -) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379, 382 f.; Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 525/00 - AP Nr. 71 zu § 233 ZPO 1977; ebenso jetzt auch BFH, Urteil vom 24. April 2003 - VII R 47/02 - BFHE 202, 44, 48).
  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Dabei muß zur erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend überprüft werden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99 - NJW 2000, 1043, 1044; Beschluß vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043; Beschluß vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - VersR 2002, 1577; Beschluß vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 - BRAK-Mitt. 2002, 171).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2005 - IX ZR 220/01 (1)   

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BGH, 10.02.2005 - IX ZR 220/01 (1) (https://dejure.org/2005,17022)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2005 - IX ZR 220/01 (1) (https://dejure.org/2005,17022)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - IX ZR 220/01 (1) (https://dejure.org/2005,17022)
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