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BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 34/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Berechnung der Vergütung eines Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks
- Judicialis
ZwVerwVO § 24; ; ZwVerwVO § 23 Abs. 1; ; ZwVerwVO § 24 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 575; ; ZPO § 577 Abs. 5; ; ZPO § 572; ; ZVG § 153 Abs. 1; ; EGZVG § 14; ; ZwVwV § 18 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZwVerwVO § 24 § 23 Abs. 1; ZVG § 153 Abs. 1
Vergütung des Zwangsverwalters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02
Regelvergütung des Zwangsverwalters
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 34/03
Bei Grundstücken, die durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, erhält der Verwalter von den im Kalenderjahr eingezogenen Beträgen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO in der Auslegung des Bundesgerichtshofes vom 12. September 2002 (BGHZ 152, 18) von den ersten 1.500 EUR 9 v.H., von dem Mehrbetrag bis zu 3.000 EUR 8 v.H., von dem Mehrbetrag bis zu 4.500 EUR 7 v.H. und von dem darüber hinausgehenden Betrag 6 v.H.Das zieht auch die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel, soweit es nur um die hier allein in Betracht kommende Gebührenanpassung im Einzelfall wegen besonderer Schwierigkeiten der vergüteten Geschäftsführung geht (vgl. BGHZ 152, 18, 27).
- BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 30/03
Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 34/03
Die hiernach errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1, 5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Mißverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge (vgl. im einzelnen BGH, Beschl. v. 25. Juni 2004 - IXa ZB 30/03, ZInsO 2004, 846 = ZIP 2004, 1570).Hier liegt der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Juni 2004 (aaO S. 848 unter II. 2. aE) bereits erwähnte Fall vor, daß eine Steigerung der Vergütung um den allgemeinen Anpassungsfaktor von 1, 5 wegen geringer Degression ein Mißverhältnis zwischen der konkreten Geschäftsführung des Zwangsverwalters im unteren Regelbereich und der so gesteigerten Vergütung zur Folge hätte.