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   OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01   

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https://dejure.org/2001,4697
OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01 (https://dejure.org/2001,4697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2001 - 26 Wx 6/01 (https://dejure.org/2001,4697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 26 Wx 6/01 (https://dejure.org/2001,4697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungsverfahren gegen Ausländer; Anordnung von Abschiebehaft; Sofortige Abschiebung eines Ausländers; Abschiebehaftverfahren ; Amtsermittlungspflicht; Abschiebehaft

  • Judicialis

    AuslG § 69 Abs. 3; ; AuslG § 103 Abs. 2 Satz 1; ; AuslG § 57 Abs. 2 Ziff. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4; ; AuslG § 64 Abs. 3; ; FEVG § 7; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung bei Ermittlungsverfahren gegen Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 130
  • InfAuslR 2001, 340
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 3 Wx 649/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01
    In diesen Fällen muß daher immer von Amts wegen geprüft werden, ob die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Abschiebung trotz des laufenden Strafverfahrens einverstanden ist (OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, Beschluß vom 21.12.1994 - 3 Wx 649/94, InfAuslR 1995, 207).

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kommt es insoweit auch nicht auf den Zeitpunkt des rechtskräftigen Abschlusses des Strafverfahrens an (so die Rechtsprechung des früher zuständigen 3. Zivilsenats, vgl. Beschluß vom 21.12.1994 - 3 Wx 649/94, InfAuslR 1995, 207).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01
    Denn die in § 64 Abs. 3 AuslG statuierte Pflicht hat den Sinn, eben diesen zu sichern (BVerwG InfAuslR 1998, 383, 384).
  • OLG Hamm, 24.08.1992 - 15 W 219/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01
    Die Entscheidung gibt im übrigen zu dem Hinweis Veranlassung, dass die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG nicht erst mit dem Vollzug der Abschiebungshaft, sondern bereits mit derer Anordnung beginnt (SchlHOLG InfAuslR 2000, 449, 450; KG FG Prax 1995, 83, 84; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Der Vorrang des Strafverfolgungsinteresses hat umgekehrt zur Folge, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der von der Ausländerbehörde beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; FGPrax 2006, 188; OLG Hamburg InfAuslR 2006, 27).

    So liegt es bei dem Ausstehen des zur Abschiebung eines Ausländers, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist, notwendigen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht (a.M. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157).

  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Die Gegenauffassung, wonach die Haft zur Sicherung der Abschiebung schon dann angeordnet werden darf, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, das Einvernehmen werde innerhalb der Drei-Monats-Frist nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG erteilt (so etwa OLG Frankfurt, StV 2000, 377; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 130; OLG Hamburg, InfAuslR 2006, 27, 28; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 63, 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
  • OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02

    Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden

    In solchen Fällen ist daher gemäß § 12 FGG stets von Amts wegen zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Abschiebung trotz des laufenden Strafverfahrens einverstanden ist (BayObLG NVwZ-Beilage 11/2002, 15; BayObLGR 2001, 87; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 207; FGPrax 2001, 130; OLG Frankfurt am Main StV 2000, 377; OLG Schleswig NVwZ-Beilage I 7/2000, 87; 112/2000, 151; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).

    Das Erfordernis, das Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft herbeizuführen, entfällt jedenfalls nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des strafprozessualen Erkenntnisverfahrens (so OLG Düsseldorf - 3. Zivilsenat - InfAuslR 1995, 207; Peglau ZAR 2002, 242, 243; weitergehend BayObLG, jew. aaO, OLG Düsseldorf - 26. Zivilsenat - FGPrax 2001, 130 und OLG Karlsruhe StV 2001, 467, die auf den Zeitpunkt der Erledigung des staatlichen Strafanspruchs, etwa durch Beendigung der Strafvollstreckung, abstellen).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2005 - 3 Wx 127/05

    Pflicht zur beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen bei drohender Abschiebung im

    Gleichzeitig lagen bis auf das notwendige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 74 Abs. 4 AufenthG, dessen Fehlen grundsätzlich ein Abschiebungshindernis darstellt (vgl. OLG Köln, a.a.O.; BayObLGZ 2000, 203; Senat FGPrax 2001, 130; jeweils zu § 64 Abs. 3 AuslG), alle Voraussetzungen für eine Abschiebung vor.
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02

    Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft

    Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
  • OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03

    Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft

    Eine derartige Handhabung widerspricht dem hohem Rang des Freiheitsgrundrechts eines Betroffenen und hätte vor allem die Folge, dass die nach Art. 104 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG erforderliche richterliche Kontrolle der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht mehr gewährleistet wäre; denn die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 16 Wx 252/02 - und 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 - = OLGR 2002, 364 = NVwZ-Beilage I 4/2003, 8; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
  • BayObLG, 18.07.2001 - 3Z BR 181/01

    Voraussetzungen der Abschiebungshaft im Anschluss an Untersuchungshaft

    Daher wäre die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung gemäß § 64 Abs. 3 AuslG erforderlich gewesen (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130).
  • OLG München, 03.03.2009 - 34 Wx 14/09

    Abschiebung: Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft bei einer Zurückschiebung

    Das Landgericht hat nicht berücksichtigt, dass es nicht auf die strafrechtliche Hauptverhandlung in erster Instanz ankommt, sondern auf den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens und eventuell darüber hinaus noch auf das Ende der Strafvollstreckung (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130).
  • OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09

    Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der

    Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang auch eine von der Ausländerbehörde einzuholende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, ob und in welchem Stadium des Strafverfahrens sie ihr Einvernehmen zur geplanten Abschiebung erteilen wird (§ 72 Abs. 4 AufenthG; vgl. OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130).
  • BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01

    Ausländerrechtlicher Aufenthaltswechsel bei vorübergehendem Verlassen des Bezirks

    Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs kommt in Betracht, dass sich der staatliche Strafanspruch nicht innerhalb von drei Monaten ab Haftanordnung durch Einstellung, rechtskräftigen Freispruch oder Beendigung der Strafvollstreckung endgültig erledigt und der Betroffene innerhalb der genannten Frist nicht ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgeschoben werden kann (§ 64 Abs. 3 AuslG; vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01

    Anhörung eines Ausländers, wenn wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit die

  • OLG Celle, 30.11.2007 - 22 W 53/07

    D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Untersuchungshaft, Überhaft,

  • OLG Hamburg, 13.07.2005 - 2 Wx 28/05

    Ausländerrecht: Wegfall der Pflicht zur Benachrichtigung einer Vertrauensperson

  • LG Göttingen, 20.06.2005 - 11 T 9/05

    Anordnung einer Sicherungshaft anstatt der beantragten Vorbereitungshaft;

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