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   VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,28047
VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) (https://dejure.org/2006,28047)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) (https://dejure.org/2006,28047)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 7 G 3999/06 (1) (https://dejure.org/2006,28047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines geduldeten Ausländers auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Verpflichtung eines Bürgerkriegsflüchtlings serbischer Herkunft zur Eintragung in das Staatsangehörigkeitsbuch

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BeschVerfV § 10 S. 1; AufenthG § 4 Abs. 3; BeschVerfV § 11; VwGO § 123 Abs. 1
    D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Serbien, Beweislast, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06
    Im Eilverfahren kann eine vorläufige Regelung mithin nur über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2006 - 18 B 1772/05 -, Bartelheim, InfAuslR 2005, 458).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06
    Im Eilverfahren kann eine vorläufige Regelung mithin nur über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2006 - 18 B 1772/05 -, Bartelheim, InfAuslR 2005, 458).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06
    Weiterhin ist für das Eilverfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV nur durch ein gegenwärtig an den Tag gelegtes schuldhaftes Mitwirkungspflichtversäumnis erfüllt werden, das kausal zu einem Abschiebungshindernis führt (so Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.11.2005 - 12 ME 397/05 -).
  • VGH Bayern, 28.12.2005 - 24 C 05.2694

    D (A), Ausreisehindernis, Verschulden, Passlosigkeit, Passbeschaffung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06
    Den Ausländer trifft nämlich nicht nur eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht, sondern auf der anderen Seite besteht für die Ausländerbehörde eine Hinweispflicht sowie eine konkrete Anstoßpflicht, deren Erfüllung sie nachzuweisen hat (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 28.12.2005 - Az: 24 C 05.2694 -).
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    b) Nach § 11 Satz 1 BeschVerfV darf eine Arbeitserlaubnis allerdings dann nicht erteilt werden, wenn der Ausländer sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder wenn bei dem Ausländer aus von ihm zu vertretenden Gründen, für deren Vorliegen die Ausländerbehörde darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. VG Münster, Beschluss vom 31.3.2005 - 8 L 189/05 -, AuAS 2005, 127 [129]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.

    Dagegen steht der Umstand, dass dem Ausländer die Ausreise in das Herkunftsland freiwillig möglich wäre, einer Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 4.3.2005 - 3 L 278/05 -, NVwZ 2005, 724; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]).

    Die Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV können vielmehr nur durch ein gegenwärtig an den Tag gelegtes schuldhaftes Mitwirkungspflichtversäumnis erfüllt werden, das kausal zu einem Abschiebungshindernis führt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.11.2005 - 12 ME 397/05 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [225]; VGH BW, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131 [134]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]).

  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 10 C 16.1790

    Keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers bei Vorliegen

    Der Kläger hat trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Ausländerbehörde, die damit ihrer in Fällen der vorliegenden Art bestehenden Hinweis- und Anstoßpflicht (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 28.12.2005 - 24 C 05.2694 - juris Rn. 35; VG Frankfurt, B.v. 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) - juris) nachgekommen ist, bisher - soweit aus der Ausländerakte ersichtlich - keinerlei Bemühungen unternommen, seinen Mitwirkungspflichten bei der Ausstellung eines Passes oder Passersatzes durch seinen Heimatsstaat nachzukommen (vgl. § 48 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 AufenthG).
  • VG Hamburg, 07.11.2008 - 17 K 2863/07

    Versagung der Arbeitserlaubnis nur im Ermessenswege bei Verletzung der

    Während § 11 Satz 1 Beschäftigungsverfahrensverordnung das Verhalten des Ausländers bei dem Versagungsgrund der Alternative 1 in der Vergangenheitsform beschreibt ("wenn sie sich in das Inland begeben haben, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen"), beschreibt er es bei dem Versagungsgrund der Alternative 2 in der Gegenwartsform ("wenn er das Abschiebungshindernis ... herbeiführt") (Satz 2) (für eine weitergehende Beschränkung auf gegenwärtiges Verhalten möglicherweise: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.11.2005, 12 ME 397/05 - JURIS ; VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.10.2006 - InfAuslR 2007, S. 14, 15).
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