Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.1978

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,238
BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78 (https://dejure.org/1978,238)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1978 - 4 StR 429/78 (https://dejure.org/1978,238)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 (https://dejure.org/1978,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines Nachschlüssels für ein Kraftfahrzeug in diebischer Absicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) §§ 22, 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 162
  • NJW 1979, 378
  • MDR 1979, 152
  • JZ 1979, 36
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - S. 8 und 9).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH 4 StR 71/73 vom 8. März 1973 bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - S. 8 und 9).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 71/73

    Möglichkeit der Tateinheit zwischen Autostraßenraub und versuchtem schweren Raub

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH 4 StR 71/73 vom 8. März 1973 bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 28, 162, 163; 26, 201, 202 ff.; BGH NStZ 2000, 422; 1999, 395, 396).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Der Senat kann durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 164).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3489
BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78 (https://dejure.org/1978,3489)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1978 - 1 StR 345/78 (https://dejure.org/1978,3489)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 1 StR 345/78 (https://dejure.org/1978,3489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Gesundheitszerstörung und Gesundheitsschädigung bei vorübergehender Beeinträchtigung durch Vergiftung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gesundheitszerstörung im Sinne des § 229 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Gesundheitszerstörung i. S. v. § 229 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 556
  • MDR 1979, 69
  • JZ 1979, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78
    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523).
  • BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78
    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523).
  • RG, 09.11.1893 - 2608/93

    Ist der Versuch des in § 229 Abs. 1 St.G.B.'s vorgesehenen Verbrechens im Falle

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78
    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523).
  • RG, 14.01.1884 - 2934/83

    Thatbestand des §. 229 St.G.B.'s. Begriff des "Giftes" und "anderer Stoffe,

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78
    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523).
  • BGH, 26.11.1985 - 5 StR 717/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesundheitszerstörung - Eignung von

    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGH NJW 1979, 556 m. Nachw.).
  • BGH, 04.09.1985 - 3 StR 348/85

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer versuchten Vergiftung - Kenntnis eines

    Bei einer versuchten Vergiftung gemäß §§ 229, 22 StGB muß der Täter nicht nur einem anderen Gift (oder andere Stoffe) beibringen wollen (vgl. BGHSt 15, 113, 114), er muß auch in seinen Vorsatz aufnehmen, daß der von ihm verwendete Stoff geeignet ist, die Gesundheit zu zerstören (BGHSt 4, 278, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; BGH NJW 1979, 556); außerdem muß er in der Absicht handeln, die Gesundheit des Opfers zu beschädigen (BGHSt 32, 130, 131; BGH NJW 1976, 1851, 1852).
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