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   BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09   

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https://dejure.org/2010,6456
BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09 (https://dejure.org/2010,6456)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - I ZB 27/09 (https://dejure.org/2010,6456)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - I ZB 27/09 (https://dejure.org/2010,6456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 RVG, § 18 Nr 3 RVG, § 18 Nr 5 RVG, § 19 Abs 2 Nr 2 RVG, Nr 3309 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Vollstreckungserinnerung ohne vorherigen Nachbesserungsantrag beim Gerichtsvollzieher

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 766; ZPO § 850h
    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Vollstreckungserinnerung ohne vorherigen Nachbesserungsantrag beim Gerichtsvollzieher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eidesstattliche Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 08.08.2007 - 5 UF 34/06

    Zustimmung des anderen Elternteils für die Beantragung eines Kinderausweises

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09
    Der Senat hat mit Beschluss vom 4. Oktober 2007 (I ZB 11/07, NJW-RR 2008, 163) entschieden, dass ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, zunächst gehalten ist, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zu beantragen, und erst gegen eine Ablehnung eines solchen Antrags Erinnerung einlegen kann.
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit, wenn ein anderer prozessualer Weg gleich sicher, aber einfacher oder billiger ist, um das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. BGH, Urt. v. 24.2.1994 - IX ZR 120/93, NJW 1994, 1351, 1352; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 68. Aufl., Grundz § 253 Rdn. 34).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZB 11/07

    Zulässigkeit der Erinnerung des Gläubigers gegen die Aufnahme eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09
    Der Senat hat mit Beschluss vom 4. Oktober 2007 (I ZB 11/07, NJW-RR 2008, 163) entschieden, dass ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, zunächst gehalten ist, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zu beantragen, und erst gegen eine Ablehnung eines solchen Antrags Erinnerung einlegen kann.
  • AG Suhl, 08.08.2007 - 2 M 874/06
    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09
    Der bereits mit der Zwangsvollstreckung beauftragte Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten das Erinnerungsverfahren betreibt, erhält daher keine zusätzliche Gebühr, sondern nur die 0, 3-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG VV (Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 766 Rdn. 39; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 3. Aufl., § 19 Rdn. 110; Schneider/Wolf/Mock, AnwaltKommentar RVG, 4. Aufl., § 19 Rdn. 154; Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG, 3. Aufl., § 19 Rdn. 70a; Hegenröder in Baumgärtel/Hegenröder/Houben, RENOKommentar RVG, § 19 Rdn. 29; N. Schneider, RVGreport 2007, 87, 90 f.; Enders, JurBüro 2008, 328).
  • AG Augsburg, 24.04.2014 - 1 M 3573/14

    Erzwingungshaft: Rechtsbehelf für Geltendmachung der fehlenden Zustellung des

    Aufgrund § 19 Absatz 2 Nr. 2 RVG wird das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 RVG gerechnet, so dass keine eigene Gebühr nach Nr. 3500 zu RVG anfällt (so Zöller 28. Auflage, § 766 ZPO RdNr. 39 und BGH 28.01.2010, FamRZ 2010, 809-819 sowie 04.20.2010, RVGreport 2010, 144-145).
  • AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12

    Zwangsvollstreckung: Folge falscher bzw. ungenauer Angaben in einer

    Aufgrund § 19 Absatz 2 Nr. 2 RVG wird das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 RVG gerechnet, so dass keine eigene Gebühr nach Nr. 3500 zu RVG anfällt (so Zöller 28. Auflage, § 766 ZPO RdNr. 39 und BGH 28.01.2010, FamRZ 2010, 809-819 sowie 04.20.2010, RVGreport 2010, 144-145).
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