Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 29.07.2005 | KG, 24.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2493
BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03 (3) (https://dejure.org/2005,2493)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2005 - VIII ZB 77/03 (3) (https://dejure.org/2005,2493)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2005 - VIII ZB 77/03 (3) (https://dejure.org/2005,2493)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 5; ; BRAGO § 61a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung bei statthafter Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2929 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1150
  • MDR 2005, 1254
  • BB 2005, 1473 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 568
  • JurBüro 2005, 596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 463/02

    Anwaltsgebühren im Verfahren der Insolvenzrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03
    Dem Rechtsanwalt steht, soweit sich seine Vergütung noch nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung richtet, für seine Tätigkeit im Verfahren über eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde eine Gebühr von 20/10 zu (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 463/02, ZIP 2005, 313).

    Unter Berufung auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2004 (IX ZB 463/02, WM 2005, 380 = ZIP 2005, 313) beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten nunmehr, die ihm aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung unter Ansatz einer 20/10-Rechtsbeschwerdegebühr auf insgesamt 461, 68 EUR festzusetzen.

    Die Begründung, mit der der IX. Zivilsenat dies in seinem Beschluß vom 16. Dezember 2004 (aaO) für die Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entschieden hat, gelten ebenso für die - gleichfalls kraft Gesetzes statthafte - Rechtsbeschwerde nach § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03

    Anwaltsgebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03
    a) Mit Beschluß vom 30. Januar 2004 (IXa ZB 153/03, WM 2004, 494) hat der IXa-Zivilsenat im einzelnen dargelegt, daß das durch das Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) neu eingeführte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde von keinem der Gebührentatbestände der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erfaßt wird.

    Die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO ist bewußt revisionsähnlich ausgestaltet worden und kann wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03 aaO S. 495; vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03
    Die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO ist bewußt revisionsähnlich ausgestaltet worden und kann wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03 aaO S. 495; vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).
  • BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02

    Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03
    Dem hat sich der erkennende Senat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZB 80/03

    Höhe der Anwaltsgebühren im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung

    Im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde - wie im vorliegenden Fall - ist es angemessen und geboten, sie gebührenrechtlich wie eine Nichtzulassungsbeschwerde zu behandeln und folglich in entsprechender Anwendung der §§ 61 a, 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO eine 20/10 Gebühr anzusetzen (Senat, Beschluß vom 27. April 2005 - VIII ZB 77/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5970
OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05 (https://dejure.org/2005,5970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2005 - 15 W 26/05 (https://dejure.org/2005,5970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 15 W 26/05 (https://dejure.org/2005,5970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidungen ohne eine mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erfallen der Verhandlungsgebühr bei schriftlichem Verfahren ohne mündliche Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Terminsgebühr: Fakultative mündliche Verhandlung; Anspruch des Rechtsanwalts auf eine Verhandlungsgebühr bei Entscheidungen des Gerichts nach § 128 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Ein außerhalb der mündlichen Verhandlung ergehender Verweisungsbeschluss als Entscheidung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 118
  • Rpfleger 2005, 699
  • JurBüro 2005, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 12.05.2005 - 1 W 36/05

    Befreiung eines Kommanditisten von seiner (Haft-)Einlageverpflichtung nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05
    Dies wird in den von der Beklagten vorgelegten Entscheidungen (LG Aschaffenburg, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.05.2005 - 1 O 45/03 - , und OLG Bamberg, Beschluss vom 17.06.2005 - 1 W 36/05 - ) nicht berücksichtigt.
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Dem gemäß hat das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Instanzgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2005, 596 und NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532) zu Recht angenommen, dass bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO im Hinblick auf §§ 128 Abs. 3, 4 ZPO keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts anfällt, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet (ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a Rn. 59).
  • KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06

    WEG-Verfahren: Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr wegen mehrerer

    Denn bei der im schriftlichen ZPO-Verfahren nach §§ 91a, 128 Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 31; MDR 2006, 118; OLG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 224; OLG Rostock, OLG-Report 2006, 782; Zöller, Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a, Rdn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3103, 3104, Rdn. 23).
  • FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und

    b) Davon abgesehen wäre ein Hinweisbeschluss nicht als (Urteils-)Entscheidung i. S. v. Nr. 3210 i. V. m. Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 RVG-VV anzusehen und kann er nicht in Verbindung mit einer Rücknahme zur Terminsgebühr führen (OLG Karlsruhe vom 29.07.2005 15 W 26/05, MDR 2006, 118; Schons in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Aufl. 2013, VV 3104 Rd. 21 {unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Kommentierung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, VV 3104 Rd. 16}; Onderka/Schneider/Wahlen in Schneider/Wolf Anwaltkomm. RVG, 6. Aufl. 2012, VV 3104 Rd. 61 {entgg. der Vorauflage Gebauer/Wahlen, RVG, VV 3104 Rd. 18}; Bischof in Bischof/Jungbauer u. a., RVG, 5. Aufl. 2013, VV 3104 Rd. 63; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, VV 3104 Rd. 18, 26 f. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5671
KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04 (https://dejure.org/2005,5671)
KG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 W 405/04 (https://dejure.org/2005,5671)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 W 405/04 (https://dejure.org/2005,5671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der hälftigen Prozessgebühr bei Rücknahme der Berufung; Rücknahme einer zu Fristwahrung eingelegten und unbegründet gebliebenen Berufung; Gebot prozessualer Rücksichtnahme; Erstattungsrechtliche "Sperre" einer Vorsorglichkeitserklärung; Sachantrag auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 32 Abs. 1
    Erstattungsrechtliche "Sperre" bei fristwahrender Berufung und Rücknahme nach Ablauf der Begründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 632
  • JurBüro 2005, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 14.05.1991 - 1 W 7126/90

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr bei

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Der Senat folgt, in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. JurBüro 1991, 1193), der Rechtsprechung des BGH (MDR 03, 1140 = BB 03, 1754; AGS 04, 124).

    Die erstattungsrechtliche "Sperre" für solche Kosten gilt nach der Rechtsprechung des Senats - Einzelrichter, Rpfleger 04, 123 = JurBüro 04, 91, insoweit abweichend von Senat, JurBüro 1991, 1193 - auch dann, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat.

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Der Senat folgt, in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. JurBüro 1991, 1193), der Rechtsprechung des BGH (MDR 03, 1140 = BB 03, 1754; AGS 04, 124).
  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03

    Erstattung der zweiten Hälfte der Prozessgebühr im Berufungsverfahren: Sachantrag

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Die erstattungsrechtliche "Sperre" für solche Kosten gilt nach der Rechtsprechung des Senats - Einzelrichter, Rpfleger 04, 123 = JurBüro 04, 91, insoweit abweichend von Senat, JurBüro 1991, 1193 - auch dann, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat.
  • KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr ohne

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung

    Die Einreichung des Schriftsatzes vom 1. Oktober 2008 war somit eine zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderliche Maßnahme, auf den Verwerfungsbeschluss hinzuwirken (KG Rpfleger 2005, 632, 633), mit der Folge, dass der Kläger die dadurch ausgelöste 1, 6-fache Verfahrensgebühr zu erstatten hat.
  • KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06

    Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als

    Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).

    Die Notwendigkeit zur Rechtsverteidigung ist bereits durch die Einlegung des gegnerischen Rechtsmittels begründet (Senat, Rpfleger 2005, 632).

  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach

    Die Stellung eines Sachantrags schließt die vorzeitige Beendigung des Auftrags gemäß RVG-VV Nr. 3201 Abs. 1 Nr. 1 aus (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 405/04 -, OLG-Report 2005, 646, 647; Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 1 W 434/04 -, OLG-Report 2006, 230 = AGS 2007, 271).
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