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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1994 - 22 A 1063/91   

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https://dejure.org/1994,3644
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1994 - 22 A 1063/91 (https://dejure.org/1994,3644)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.1994 - 22 A 1063/91 (https://dejure.org/1994,3644)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 1994 - 22 A 1063/91 (https://dejure.org/1994,3644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gelöschte Gesellschaft; Handelsregister; Liquidation; Auflösung; Beteiligtenfähigkeit; Steuerliche Ansprüche; Postübermittlung; Steurrechtlicher Bescheid; Zugang; Beweislast; Freie Beweiswürdigung; Bekanntgabe; Kosten; Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1228
  • KKZ 1995, 80
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2001 - 19 A 4216/99

    Dreitagesfiktion bei Einlegung ins Postfach

    vgl. aber für den Fall, dass der Empfänger den Zugang als solchen überhaupt bestreitet, OVG NRW, Urteil vom 7. März 1994 - 22 A 1063/91 -, NVwZ 1995, 1228 (1229), Mit dem Verlangen nach einer substantiierten Darlegung von Tatsachen, aus denen sich schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit ergibt, dass ein Zugang erst nach dem gemäß § 41 Abs. 2 VwVfG NRW vermuteten Zeitpunkt erfolgt ist, wird dem Adressaten des Verwaltungsaktes nichts Unmögliches zugemutet.

    Darauf abstellend: OVG NRW, Urteil vom 7. März 1994 - 22 A 1063/91 -, a.a.O.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

    Macht der Empfänger eines mit gewöhnlicher Post versandten Briefes geltend, den Brief nicht oder erst nach Ablauf der in § 41 Abs. 2 VwVfG angenommenen Frist erhalten zu haben, ist die Vermutung entkräftet (so OVG Münster NVwZ 1995, 1228, 1229; NVwZ-RR 1997, 77, 78).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2002 - 15 K 7491/99

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zuwendung und die Verpflichtung zur

    Trotz der Auflösung bleibt die Gesellschaft aber prozessual beschränkt beteiligtenfähig, wenn und soweit sie vermögensrechtliche Ansprüche abzuwickeln hat, vgl. OVG NRW, a. a. O. und Urteil vom 7. März 1994, 22 A 1063/91, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1995, S 1228 f.

    Wenn und soweit es im Zusammenhang mit möglichen Schadenersatzansprüchen einer GmbH der verwaltungsgerichtlichen Klärung von Vorfragen bedarf, ist die GmbH mithin i. S. des § 61 Ziffer 1. VwGO fähig, sich am Prozess zu beteiligen, vgl. für mögliche Ersatzansprüche einer Kommanditgesellschaft gegen die mit der Wahrnehmung von Steuerangelegenheiten betrauten Personen: OVG NRW, Urteil vom 7. März 1994, a. a. O..

    Die Löschung aus dem Handelsregister führt zum Verlust der Prozessfähigkeit, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 1994, a. a. O., S. 1229.

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