Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - VI-Kart 4/16 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11132
OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - VI-Kart 4/16 (V) (https://dejure.org/2017,11132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2017 - VI-Kart 4/16 (V) (https://dejure.org/2017,11132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2017 - VI-Kart 4/16 (V) (https://dejure.org/2017,11132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens gegen die Ministererlaubnis zur Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka

  • rechtsportal.de

    GWB § 78 ; ZPO § 91a Abs. 1 S. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens gegen die Ministererlaubnis zur Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA: Beschwerde auch von REWE zurückgenommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tengelmann-Übernahme: Gerichtskosten auf Rechnung des Wirtschaftsministeriums

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Übernahme Kaiser's durch Edeka: Beschwerde gegen Ministererlaubnis

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch EDEKA: Termin am 16. November 2016 auf übereinstimmenden Antrag der Parteien aufgehoben

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beschwerde gegen Ministererlaubnis: REWE will Fusion verhindern

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.11.2016)

    Streit um Kaiser's Tengelmann: Rewe lässt Klage gegen Ministererlaubnis vorläufig ruhen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - Kart 3/16

    Übernahme Kaiser's durch Edeka: Beschwerde gegen Ministererlaubnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 4/16
    Er ist in seinem dazu erlassenen Beschluss vom 12. Juli 2016 (Az.: VI - Kart 3/16 (V) ) zu dem Ergebnis gelangt, dass schon eine bloß summarische Überprüfung der Sach- und Rechtslage die eindeutige Rechtswidrigkeit der Erlaubnisentscheidung ergebe.

    Zu einer Erstattungspflicht führt indes die Verfahrensförderung, die mit den im Eilverfahren VI - Kart 3/16 (V) eingereichten Schriftsätzen des P. vom 6. Mai 2016 und vom 29. Juni 2016 verbunden war.

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - Kart 5/14

    Verletzung von Unternehmenspersönlichkeitsrechten durch eine Pressemitteilung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 4/16
    aa) Für den Fall, dass die Rücknahme des Rechtsmittels kurz vor dem anberaumten Verkündungstermin zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Gericht die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft und eine Entscheidung über die Beschwerde bereits abgesetzt hat, richtet sich die Kostenverteilung nach den sich danach ergebenden Erfolgsaussichten (Senat, NZKart 2015, 57 - Pressemitteilung des Bundeskartellamtes ; WuW/E DE-R 4537 - Unternehmenspersönlichkeitsrecht ).
  • BGH, 29.06.1982 - KVR 5/81

    Beschwerderücknahme im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 4/16
    Nachdem die Beschwerdeführerinnen ihre Rechtsmittel zurückgenommen haben, ist das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen (vgl. BGH, Beschluss v. 29. Juni 1982 - KVR 5/81 , BGHZ 84, 320, Rz. 12 bei juris - Anzeigenraum; Senat, Beschluss vom 21.12.2016, VI-Kart 8/16 (V) ) und über die Kosten der Beschwerdeinstanz sowie die im gerichtlichen Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Eine Kostenerstattungspflicht durch den unterlegenen Verfahrensbeteiligten kommt aus Billigkeitsgründen vielmehr nur dann in Betracht, wenn der Beigeladene am Ausgang des Verfahrens besonders interessiert war und er die Angelegenheit durch (schriftsätzlichen oder mündlichen) Vortrag oder auf andere Weise in der Beschwerdeinstanz wesentlich gefördert hat (BGH, WuW/E BGH 2627 - Sportübertragungen; Senat, Beschluss vom 15.3.2017, VI-Kart 4/16 (V) ; Senat, Beschluss vom 30.6.2015, VI - Kart 4/15 (V) Umdruck Seite 3 ; Stockmann in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB/ Teil 1, 5. Aufl., § 78 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2016 - Kart 3/16

    Zulässigkeit einer Tatbestandsberichtigung im Kartellverwaltungsverfahren

    Wie der Senat bereits in seinem Eilbeschluss vom 12. Juli 2016 ausgeführt und in seinem im Hauptsacheverfahren VI-Kart 4/16 (V) am 20. Juli 2016 ergangenen Beschluss wiederholt hat, war es für ein transparentes, objektives und faires Verfahren sowie zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zwingend geboten, dass der Antragsgegner die für die Entscheidung über eine Ministererlaubnis nach § 42 GWB relevanten Fragen mit allen Verfahrensbeteiligten in gleicher Weise erörtert und in diesem Sinne u.a. auch die ihm am 1. Dezember 2015 ausgehändigte anwaltliche Stellungnahme der F.-Anwälte zum S.-Angebot zeitnah (d.h. innerhalb einer Zeitspanne von wenigen Tagen) allen übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich macht, sei es durch Übersendung einer Kopie dieser Stellungnahme oder zumindest durch Unterrichtung über den Eingang des Schriftstücks.
  • BGH, 10.04.2018 - KVZ 37/17

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde i.R.d. Erteilung einer

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2017 - VI-Kart 4/16 (V) -.
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19

    Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"

    Eine Kostenerstattungspflicht durch den unterlegenen Verfahrensbeteiligten kommt aus Billigkeitsgründen vielmehr nur dann in Betracht, wenn die Beigeladene am Ausgang des Verfahrens besonders interessiert war und die Angelegenheit durch (schriftsätzlichen oder mündlichen) Vortrag oder auf andere Weise in der Beschwerdeinstanz wesentlich gefördert hat (BGH, WuW/E BGH 2627 - Sportübertragungen ; Senat, Beschluss vom 15.3.2017, VI-Kart 4/16 (V); Senat, Beschluss vom 30.6.2015, VI - Kart 4/15 (V), Umdruck Seite 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht