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   OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 (V)   

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https://dejure.org/2004,10321
OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 (V) (https://dejure.org/2004,10321)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 (V) (https://dejure.org/2004,10321)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - VI-Kart 7/04 (V) (https://dejure.org/2004,10321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer marktbeherrschenden Position eines Verlages durch Fusionen; Durchführung einer Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt; Vorliegen der Voraussetzungen für die Untersagung einer Fusion; Vornahme einer Marktabgrenzung bei Abonnement - Zeitungen mit ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § ... 19 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; GWB § 35 Abs. 1 Nr. 2; ; GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 36 Abs. 1 1. Halbsatz; ; GWB § 36 Abs. 1 2. Halbsatz; ; GWB § 37 Abs. 1 Nr. 2; ; GWB § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. b); ; GWB § 37 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 1. Alt.; ; GWB § 40 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 42 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur kartellrechtlichen Bewertung eines Anteilerwerbs bei fusionsbedingter Entstehung einer Marktbeherrschenden Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.10.2004)

    Holtzbrinck darf "Berliner Zeitung" nicht übernehmen // Beschwerde gegen Kartellamt zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem

    b) Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundeskartellamt zu Recht in sachlicher Hinsicht grundsätzlich zwischen dem Lesermarkt einerseits und dem Anzeigenmarkt andererseits unterschieden (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 18.12.1979, KVR 2/79 - Anzeigemarkt, Elbe Wochenblatt I -, BGHZ 76, 55 - 75, zitiert nach juris Tz. 40; Senat, Beschluss vom 27.10.2004, VI-Kart 7/04 (V) - Tagesspiegel/Berliner Zeitung II -, WuW/E DE-R 1361, 1362; Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 19 Rn. 13, § 36 Rn. 23).

    Schon aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzungsweise ist die (klassische) Tageszeitung als Informationsquelle aus Sicht des Verbrauchers nicht gegen Internet-Informationsangebote austauschbar (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 27.10.2004, VI-Kart 7/04 (V) - Tagesspiegel/Berliner Zeitung II, zitiert nach juris Tz. 26; Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.26 f.).

    Die schwerpunktmäßige Ausrichtung einer Abonnement-Tageszeitung auf die Berichterstattung über lokale und regionale Ereignisse ihres Kernverbreitungsgebiets hat zur Folge, dass die Tageszeitung aus der Sicht der an einer lokalen und regionalen Berichterstattung interessierten Leser den nachgefragten Bedarf lediglich für ihr Kernverbreitungsgebiet zu decken vermag, weshalb die Tageszeitung ganz überwiegend auch nur von denjenigen Lesern nachgefragt wird, die im Kernverbreitungsgebiet ansässig sind (Senat, Beschluss vom 27.10.2004, VI-Kart 7/04 - Tagesspiegel/Berliner Zeitung II -, WuW/E DE-R 1361, 1363).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04

    Begrenzung des relevanten Marktes auf den Lesermarkt für als relevanten Markt im

    Unter dem Gesichtspunkt der Produktionsflexibilität zählen zum relevanten Markt auch solche Anbieter, die zwar bislang die aus Nachfragersicht zu ein und demselben Markt gehörenden Erzeugnisse noch nicht produzieren, die ihre Produktion aber kurzfristig und ohne spürbare Kosten und Risiken auf die betreffenden Erzeugnisse umstellen können (BGH WRP 2004, 1502, 1504 -Staubsaugerbeutelmarkt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - VI-Kart 7/04 (V) - Seite 14; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 19 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    X. hat sich durch Stellen eines Sachantrags an dem Verfahren beteiligt und dieses schließlich durch Schriftsätze und Beteiligung an den mündlichen Verhandlungen erheblich gefördert (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 14.3.1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 [V] , WuW/E DE-R 1361, Rz. 88 bei juris und Beschluss v. 17.9.2014 - VI-Kart 1/13 [V] , NZKart 2014, 514, Rz. 51 bei juris).
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