Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2591
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER (https://dejure.org/2004,2591)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER (https://dejure.org/2004,2591)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - L 10 B 6/04 KA ER (https://dejure.org/2004,2591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben "Akupunkturbehandlung"; Zuständigkeit des Spruchkörpers des Sozialgerichts (SG) für Angelegenheien des Vertragsarztrechts; Abgrenzung zu Streitsachen der Krankenversicherung; Voraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    In beiden Fällen entspricht es einer verfassungsrechtlich unbedenklichen verwaltungsgerichtlichen Praxis, die Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft macht (BVerfGE 79, 69, 74).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 69; 46, 166) wurde ganz überwiegend gefordert, dass dem Antragsteller schwere irreparable und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. nur LSG NRW vom 24.06.1997 - L 11 Ska 20/97 - m.w.N sowie die Nachweise bei Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 68 ff).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Droht danach dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 69; 46, 166) wurde ganz überwiegend gefordert, dass dem Antragsteller schwere irreparable und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. nur LSG NRW vom 24.06.1997 - L 11 Ska 20/97 - m.w.N sowie die Nachweise bei Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 68 ff).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04

    Feststellung einer außergewöhlichen Gehbehinderung; Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Voraussetzung ist nunmehr, dass "lediglich" ein wesentlicher Nachteil abgewandt werden soll (Senatsbeschluss vom 21.05.2004 - L 10 B 6/04 SB ER -).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Objektive Zulassungsvoraussetzung sind in einem solchen Fall deshalb nur gerechtfertigt, wenn sie durch besonders wichtige Interessen der Allgemeinheit gefordert werden, die anders nicht geschützt werden können (BVerfGE 11, 30 (44/45); BSG vom 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R -).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Objektive Zulassungsvoraussetzung sind in einem solchen Fall deshalb nur gerechtfertigt, wenn sie durch besonders wichtige Interessen der Allgemeinheit gefordert werden, die anders nicht geschützt werden können (BVerfGE 11, 30 (44/45); BSG vom 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Dies rechtfertigt es, die zu §§ 80, 80 a, 123 VwGO entwickelten Grundsätze auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen (Senatsbeschlüsse vom 18.09.2002 - L 10 B 9/02 KA ER - und vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03

    Anspruch eines Chefarztes auf Ermächtigung zur Myokardszintigraphie und zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Drittinteressen sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht rechtserheblich (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -).
  • LSG Sachsen, 16.07.2003 - L 1 KR 17/02

    Kostenerstattung für Akupunkturbehandlungen; Leistungsspektrum der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Dem lag zugrunde, dass der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen am 16.10.2000 beschlossen hatte, die Akupunktur in die Anlage B (nicht anerkannte Methoden) der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinen) aufzunehmen (Bundesanzeiger 2001, 12.17), weil Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Akupunktur mit dem verfügbaren Datenmaterial nicht zuverlässig hätten belegt werden können (vgl. LSG Sachsen vom 16.07.2003 - L 1 KR 17/02 m.w.N. auf den Bericht des Arbeitsausschusses "Ärztliche Behandlung" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu Bewertung der Akupunktur).
  • OLG Köln, 12.12.1992 - 2 W 160/92

    Streit über die Zugehörigkeit einer Streitigkeit zur ordentlichen

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Diesen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung hat das LSG Nordrhein-Westfalen mit Recht auch für maßgeblich gehalten, wenn zwischen einem Vertragsarzt und einer Krankenkasse die Beteiligung an einem Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V umstritten ist (Beschluss vom 9.7.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - juris RdNr 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    b) Die §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Spezialzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht i.S.d. SGB V zuzuordnen sind, aber die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Urteil vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 - Revision anhängig zu B 6 KA 25/10 R; Beschluss vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Welcher Rechtsweg eröffnet ist, wird abstrakt durch die jeweiligen Prozessordnungen (§ 51 SGG; vgl. auch § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 33 Finanzgerichtsordnung) und konkret durch Art des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses auf der Grundlage von Klagevorbringen und Klageantrag bestimmt (Senat, Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 KR 199/10 KL -, nachgehend BSG, Beschluss vom 28.09.2010 - B 1 SF 2/01 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 -).

    Folgerichtig stellen §§ 10, 31 SGG von § 51 SGG abweichende Kriterien auf, die belegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsstreit dem Vertragsarztrecht oder der Sozialversicherung zuzurechnen ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Diesen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung hat das LSG Nordrhein-Westfalen mit Recht auch für maßgeblich gehalten, wenn zwischen einem Vertragsarzt und einer Krankenkasse die Beteiligung an einem Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V umstritten ist (Beschluss vom 9.7.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - juris RdNr 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Spezialzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht i.S.d. SGB V zuzuordnen sind, aber die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Urteil vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 - Revision anhängig zum Az: B 6 KA 25/10 R; Beschluss vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Ein Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtspräsidiums kann hieran nichts ändern (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Welcher Rechtsweg eröffnet ist, wird abstrakt durch die jeweiligen Prozessordnungen (§ 51 SGG; vgl. auch § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 33 Finanzgerichtsordnung) und konkret durch Art des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses auf der Grundlage von Klagevorbringen und Klageantrag bestimmt (Senat, Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 KR 199/10 KL -, nachgehend BSG, Beschluss vom 28.09.2010 - B 1 SF 2/01 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 -).

    Folgerichtig stellen §§ 10, 31 SGG von § 51 SGG abweichende Kriterien auf, die belegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsstreit dem Vertragsarztrecht oder der Sozialversicherung zuzurechnen ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht