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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,32520
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER (https://dejure.org/2017,32520)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER (https://dejure.org/2017,32520)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - L 31 AS 1462/17 B ER (https://dejure.org/2017,32520)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 9 Abs 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus Straftaten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 2, § 45 SGB 10
    Bedürftigkeit - Einkommen aus Straftaten - bereite Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides nach der Berücksichtigung von Einkommen aus Straftaten; Jobcenter ist kein nicht Ausfallbürge für Rückforderungen Dritter

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17
    Davon kann jedoch zum einen dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn Vorgänge in der Sphäre des Versicherten bzw. Leistungsempfängers betroffen sind und das Risiko der Unaufklärbarkeit deshalb ihm zuzurechnen ist (vergleiche etwa BSG Urteil vom 26. November 1992, Az. 7 RAr 38/92; BSG Urteil vom 24. Mai 2006, Aktenzeichen B 11a AL 7/05 R; zitiert nach juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17
    Den Beweis dafür hat grundsätzlich der Versicherungs- bzw. Leistungsträger zu führen, der sich auf die ursprüngliche Rechtswidrigkeit beruft; regelmäßig geht die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen, der daraus eine günstige Rechtsfolge für sich ableitet (ständige Rechtsprechung; vergleiche etwa BSG Urteil vom 20. Januar 1977, Az. 8 RU 52/76; BSG Urteil vom 20. März 2007, Az. B 2 U 27/06 R; BSG Urteil vom 2. April 2009, Az. B 2 U 25/07 R; zitiert nach juris).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17
    Davon kann jedoch zum einen dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn Vorgänge in der Sphäre des Versicherten bzw. Leistungsempfängers betroffen sind und das Risiko der Unaufklärbarkeit deshalb ihm zuzurechnen ist (vergleiche etwa BSG Urteil vom 26. November 1992, Az. 7 RAr 38/92; BSG Urteil vom 24. Mai 2006, Aktenzeichen B 11a AL 7/05 R; zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17
    Den Beweis dafür hat grundsätzlich der Versicherungs- bzw. Leistungsträger zu führen, der sich auf die ursprüngliche Rechtswidrigkeit beruft; regelmäßig geht die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen, der daraus eine günstige Rechtsfolge für sich ableitet (ständige Rechtsprechung; vergleiche etwa BSG Urteil vom 20. Januar 1977, Az. 8 RU 52/76; BSG Urteil vom 20. März 2007, Az. B 2 U 27/06 R; BSG Urteil vom 2. April 2009, Az. B 2 U 25/07 R; zitiert nach juris).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17
    Der Senat verkennt nicht, dass das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 6. April 2000 (B 11 AL 31/99 R) entschieden hat, dass durch eine Straftat erlangtes Vermögen oder Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden darf.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17
    Den Beweis dafür hat grundsätzlich der Versicherungs- bzw. Leistungsträger zu führen, der sich auf die ursprüngliche Rechtswidrigkeit beruft; regelmäßig geht die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen, der daraus eine günstige Rechtsfolge für sich ableitet (ständige Rechtsprechung; vergleiche etwa BSG Urteil vom 20. Januar 1977, Az. 8 RU 52/76; BSG Urteil vom 20. März 2007, Az. B 2 U 27/06 R; BSG Urteil vom 2. April 2009, Az. B 2 U 25/07 R; zitiert nach juris).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Gerade wenn Gelder aus Straftaten mit anderen Geldern - wie hier hinsichtlich der Vereinsgelder und Darlehen / Schenkungen etc. - auch deshalb vermischt worden sind, um die Herkunft und den Umfang der aus Straftaten erworbenen Gelder zu verschleiern, ist regelmäßig eine Annahme vom Vorhandensein entsprechender Geldmittel in bedarfsdeckender Höhe gerechtfertigt und eine Hilfebedürftigkeit zu verneinen (wie hier auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 8, 27, 34).

    Inwiefern Geldzuflüsse im Zusammenhang mit Straftaten innerhalb des SGB II als Einkommen nach §§ 11 ff. SGB II anzusehen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beurteilt (für das Vorliegen von berücksichtigungsfähigen Einkommen etwa: LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.; Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 41; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 30 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 07.12.2005 - L 7 AS 81/05 ER, juris, Rn. 19, 45; Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; Löns, in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 11 SGB II, Rn. 13; Schmidt, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4.

    (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 32 f.).

    Dieser Argumentation des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung zum früheren Recht der Arbeitslosenhilfe kann aus Sicht der Kammer allerdings kein allgemeiner Grundsatz in der Gestalt entnommen werden, dass Gelder, die mit illegalen Tätigkeiten des Bürgers erworben worden sind, im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende kein Einkommen i.S.d. §§ 11 ff. SGB II darstellen würden, weil durch eine Straftat erlangtes Vermögen oder Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung niemals berücksichtigt werden darf (in diesem Sinne auch: LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.; Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 37 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 30 ff.).

    Eine entsprechende Grenzziehung anhand der Frage, inwiefern dem Straftäter die wirtschaftlichen Vorteile seiner Tat dauerhaft (nicht) erhalten bleiben werden, erscheint dabei gerade dann geboten, wenn die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich sein soll, wie es das Bundessozialgericht bereits 2000 für das Recht der Arbeitslosenhilfe ausgeführt hatte (im Ergebnis vergleichbar differenzierend auch: Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 38 ff.; LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 55 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 33; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB, 12/19, § 11 SGB II, Rn. 230 f., 568; wohl auch: Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; anders differenzierend aber im Ergebnis auch für eine regelmäßige Berücksichtigungsfähigkeit als Einkommen bei einer tatsächlichen Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes des Straftäters aus diesen Mitteln: Klerks, info also 2019, 222, 225 f.).

    Die Voraussetzung der Verwertung solcher bereiter Mittel entfällt erst mit deren Einziehung durch die Staatsanwaltschaft oder ihren anderweitigen Verlust." (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 33).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2019 - L 4 AS 621/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus

    Die Hilfebedürftigkeit besteht demnach erst, wenn das Einkommen nach Maßgabe der Bestimmungen des SGB II nicht mehr zu berücksichtigen ist (so auch Beschluss des Landessozialgerichts B.-Brandenburg vom 30. August 2017 - L 31 AS 1462/17 B ER - Rn. 32 und 33 - juris; ähnlich auch Preis/Nazik, NZS 2017, 260 - Anmerkung zum Beschluss des LSG B.-Brandenburg vom 9. Januar 2017 - L 23 SO 327/16 B ER).
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