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   LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99   

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https://dejure.org/2001,14170
LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99 (https://dejure.org/2001,14170)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2001 - L 4 KR 147/99 (https://dejure.org/2001,14170)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - L 4 KR 147/99 (https://dejure.org/2001,14170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Rechtsanwaltes; Überraschende Mitteilung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem als freiem Mitarbeiter deklarierten Rechtsanwalt; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einer Rechtsanwältin (§ 7 Abs. 1 SGB IV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99
    Bei Diensten höherer Art, wie im vorliegenden Fall bei der Tätigkeit einer Rechtsanwältin, wird das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers durch das Kriterium der funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess ersetzt, wenn, wie hier, eine besondere Sach- und Fachkunde des Dienstleistenden vorausgesetzt wird (Bundessozialgericht (BSG) vom 29.03.1962 BSGE 16, 289 f; BSG vom 31.07.1963 BSGE 19, 265 f; BSG vom 28.04.1964 BSGE 21, 57 f; BSG vom 31.07.1974 BSGE 38, 53 f).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99
    Bei Diensten höherer Art, wie im vorliegenden Fall bei der Tätigkeit einer Rechtsanwältin, wird das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers durch das Kriterium der funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess ersetzt, wenn, wie hier, eine besondere Sach- und Fachkunde des Dienstleistenden vorausgesetzt wird (Bundessozialgericht (BSG) vom 29.03.1962 BSGE 16, 289 f; BSG vom 31.07.1963 BSGE 19, 265 f; BSG vom 28.04.1964 BSGE 21, 57 f; BSG vom 31.07.1974 BSGE 38, 53 f).
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99
    In der weiteren Entscheidung vom 14.05.1981 (USK 8199 = BB 1981, 1581 f) hat das BSG festgestellt, dass ein zugelassener Rechtsanwalt in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts sowohl als abhängig Beschäftigter als auch als freier Mitarbeiter tätig sein kann.
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99
    Bei Diensten höherer Art, wie im vorliegenden Fall bei der Tätigkeit einer Rechtsanwältin, wird das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers durch das Kriterium der funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess ersetzt, wenn, wie hier, eine besondere Sach- und Fachkunde des Dienstleistenden vorausgesetzt wird (Bundessozialgericht (BSG) vom 29.03.1962 BSGE 16, 289 f; BSG vom 31.07.1963 BSGE 19, 265 f; BSG vom 28.04.1964 BSGE 21, 57 f; BSG vom 31.07.1974 BSGE 38, 53 f).
  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 68/60
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99
    Bei Diensten höherer Art, wie im vorliegenden Fall bei der Tätigkeit einer Rechtsanwältin, wird das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers durch das Kriterium der funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess ersetzt, wenn, wie hier, eine besondere Sach- und Fachkunde des Dienstleistenden vorausgesetzt wird (Bundessozialgericht (BSG) vom 29.03.1962 BSGE 16, 289 f; BSG vom 31.07.1963 BSGE 19, 265 f; BSG vom 28.04.1964 BSGE 21, 57 f; BSG vom 31.07.1974 BSGE 38, 53 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 1176/15

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in

    Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Arzt bzw. Zahnarzt, unbeschadet dessen, dass der (zahn-)ärztliche Beruf kein Gewerbe ist (vgl. § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung , § 1Abs. 4 Zahnheilkundegesetz ); letzteres schließt nur die Anwendung des Gewerberechts aus (§ 6 GewO; genauso das einschlägige Berufsrecht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Seelotsen näher - LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -, in juris, sowie zur statusrechtlichen Beurteilung des Tätigkeit des Rechtsanwalts Senatsurteil vom 20.03.2013, - L 5 R 1978/12 -, nicht veröffentlicht, BSG, Urteil vom 14.5.1981 - 12 RK 11/80 - auch BSG, Urteil vom 17.10.1969 - 3 RK 67/66 -, jeweils in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08

    Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung

    Als Beispiele mögen die Dienst- bzw. Werkleistungen des Lotsen (vgl. § 13 Abs. 1 SGB IV und speziell für die Abgrenzung der so genannten freien Beruf wie Rechtsanwalt und Seelotse nur gegenüber dem Gewerberecht: Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2001 - L 4 KR 147/99 -), des Partyausrichters, des Einkauf- bzw. Stylingberaters, des Werkskantinenbetreibers und des so genannten Mietkochs dienen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Rechtsanwalt, unbeschadet dessen, dass der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO) und einen freien Beruf ausübt, der kein Gewerbe ist (§ 2 BRAO); letzteres schließt nur nur die Anwendung des Gewerberechts aus (§ 6 GewO; genauso das einschlägige Berufsrecht der Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Seelotsen näher - LSG Bayern, Urt. v. 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -).

    Nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte kann die Anwaltstätigkeit sowohl freiberuflich als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung (als angestellter Rechtsanwalt) ausgeübt werden (vgl. 46 BRAO (Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen) und § 47 BRAO (Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst) - dazu ebenfalls LSG Bayern, Urt. v. 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2004 - L 1 RA 59/04
    Hierzu gehören etwa die Leistungserbringung ausschließlich auf Rechnung des Auftrag-gebers (Arbeitgebers), das vertragliche Verbot und die zeitliche Unmöglichkeit der Leis-tungserbringung für eigene Rechnung, das Bestehen eines Wettbewerbsverbots, die Gewährung bezahlten und zeitlich begrenzten Urlaubs, die Zurverfügungstellung von Betriebsmitteln (wie Kfz, Telefon, Behandlungsmittel, Medikamente) sowie die Kosten-übernahme für die Berufshaftpflichtversicherung durch den Auftraggeber (Arbeitgeber) (vgl. nur: BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; BSG, Urteil vom 12.2.2004, B 12 Kr 26/02 R; Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 14.12.2001, L 4 Kr 147/99).

    Die vom Kläger betonte Mitgliedschaft des Beigeladenen in dem be-rufsständischen Versorgungswerk der Tierärzte sagt schon deshalb nichts über den sozi-alversicherungsrechtlichen Status aus, weil die Versorgungswerke sowohl selbstständig Tätigen als auch Angestellten ihrer Berufsgruppe geöffnet sind, wie dies im Rentenversi-cherungsrecht auch ausdrücklich vom Gesetzgeber vorausgesetzt wird, vgl. nur §§ 6, 186 SGB VI. Und dass der Beigeladene - entsprechend dessen etwaiger Selbsteinschät-zung - von der Finanzverwaltung als Selbstständiger angesehen und zur Umsatzsteuer veranlagt wurde und die Beklagte in anderen Fällen abweichende Entscheidungen ge-troffen haben mag, ist bereits deshalb rechtlich unerheblich, weil eine Bindungswirkung umsatzsteuerrechtlicher Veranlagung für das Vorliegen von Sozialversicherungspflicht nicht besteht und Gegenstand des hier geführten Rechtsstreits allein der Fall des Beige-ladenen ist, nicht aber Fälle anderer Tierärzte in anderen Praxen oder in der Praxis des Klägers (vgl. zur Umsatzsteuerveranlagung eines gleichwohl Sozialversicherungspflichti-gen nochmals und ausdrücklich: BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2001, L 4 Kr 147/99).

  • LSG Hessen, 17.01.2022 - L 8 BA 40/21

    SGB IV

    Nur für den Fall, dass die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen der Anwälte etwa gleichermaßen die Deutung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis wie auch als selbständiges freies Mitarbeiterverhältnis zulässt, ist darauf abzustellen, was die Vertragsschließenden gewollt haben (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 -, juris Rn. 43; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2001 - L 4 KR 147/99 -, juris Rn. 32 - 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1787/14
    Das SG hat im Anschluss an ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern vom 14. Dezember 2001 (L 4 KR 147/99 - in juris, Rn. 32 f.) zutreffend darauf hingewiesen, dass § 2 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), nach dem der Rechtsanwalt einen freien Beruf ausübt, dem nicht entgegensteht.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 R 4887/14
    Es ist unter Anwälten auch durchaus üblich, einem neuen Mitarbeiter nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Bewährung die Sozietät anzubieten (vgl Bayerisches LSG 14.12.2001, L 4 KR 147/99, juris).
  • SG Reutlingen, 19.05.2010 - S 10 R 329/09

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung und in

    Als Beispiele mögen die Dienst- bzw. Werkleistungen des Lotsen (vgl. § 13 Abs. 1 SGB IV und speziell für die Abgrenzung der so genannten freien Beruf wie Rechtsanwalt und Seelotse nur gegenüber dem Gewerberecht: Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2001 - L 4 KR 147/99 -), des Partyausrichters, des Einkauf- bzw. Stylingberaters, des Werkskantinenbetreibers und des so genannten Mietkochs dienen.
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