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   LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08   

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https://dejure.org/2010,20289
LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08 (https://dejure.org/2010,20289)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2010 - L 6 SO 135/08 (https://dejure.org/2010,20289)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2010 - L 6 SO 135/08 (https://dejure.org/2010,20289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 BSHG, § 74 SGB 12, § 102 SGB 10, §§ 102 ff SGB 10, § 25 BSHG
    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung durch den Heimträger, der gleichzeitig überörtlicher Sozialhilfeträger ist - Anspruch der juristischen Person des Öffentlichen Rechts auf Übernahme bzw Erstattung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung durch den Heimträger, der gleichzeitig überörtlicher Sozialhilfeträger ist - Anspruch der juristischen Person des Öffentlichen Rechts auf Übernahme bzw Erstattung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    Die Untätigkeit des Klägers habe allein darauf beruht, dass die hier maßgebliche Rechtslage überhaupt erst mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2004 - 5 C 2/03 - geklärt worden sei, wonach Anspruchsgrundlage allein § 15 BSHG gewesen sei.

    Die ordnungsrechtliche Bestattungs- und Kostentragungspflicht steht der Geltendmachung des Anspruches nach § 15 BSHG ebenso wenig entgegen wie die Eigenschaft des Klägers als Körperschaft des Öffentlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 2/03 - juris, m.w.N. auch zur Gegenauffassung).

    Er ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles ausfüllungsbedürftig; dabei können auch Maßstäbe und Umstände eine Rolle spielen, die als solche im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich sind, denen aber vor dem Hintergrund des Zwecks des § 15 BSHG Rechnung getragen werden muss (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 2/03 - juris; ebenso BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris, zu § 74 SGB XII).

    Insbesondere die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 2/03 - juris) hat noch nicht zu einer abschließenden Klärung der Rechtsfrage geführt, wann gerade aufgrund der Aufgabennähe einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts die Tragung der Bestattungskosten zumutbar ist.

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2008 - L 9 SO 10/07

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Antragstellung - angemessene Frist - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    Werde aber die Kostenübernahme nicht binnen angemessener Frist beantragt, seien nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2008 - L 9 SO 10/07 PKH - regelmäßig Zweifel an der Unzumutbarkeit ihrer Tragung angezeigt.

    Wird aber die Kostenübernahme nicht binnen angemessener Frist nach Klärung der Kostentragungspflicht beantragt, sind regelmäßig Zweifel an der Unzumutbarkeit ihrer Tragung angezeigt (im Ergebnis ebenso: LSG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2008 - L 9 SO 10/07 PKH; Mergler/Zink, § 74 SGB XII Rdnr. 26; Schellhorn in: Schellhorn u.a., SGB XII, 17. Aufl., § 74 Rdnr. 4, jeweils mit unterschiedlicher Begründung).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    Er ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles ausfüllungsbedürftig; dabei können auch Maßstäbe und Umstände eine Rolle spielen, die als solche im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich sind, denen aber vor dem Hintergrund des Zwecks des § 15 BSHG Rechnung getragen werden muss (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 2/03 - juris; ebenso BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris, zu § 74 SGB XII).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    Nach diesen Grundsätzen ist bei der Beurteilung eines Anspruches grundsätzlich auf den Zeitpunkt seiner Entstehung abzustellen (vgl. IS., SGb 1993, 593ff.; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R - juris).
  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    Die beanspruchte Leistung nach § 15 BSHG ist eine Sozialleistung im Sinne des § 11 SGB I, der Kläger klagt daher als Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG, so dass entgegen der Auffassung des Sozialgerichts die Gerichtskostenpflicht nach § 197a SGG ausscheidet (vgl. auch BSG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 B - juris, zum Nothelferanspruch nach § 25 SGB XII).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - L 27 P 7/08

    Gesetzliche Pflegeversicherung - gerichtliche Überprüfung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    Bei der Ermittlung der Pflegesätze nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) wird grundsätzlich von einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbssituation ausgegangen, die Sicherstellung einer ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten wird in erster Linie von einem funktionierenden Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen erwartet (vgl. zum Folgenden LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2009 - L 27 P 7/08 - juris).
  • VG Gießen, 14.12.1999 - 4 E 23/96

    Veranlassung der Bestattung mittellos verstorbener Heimbewohner oder

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
    So ist z.B. Gebietskörperschaften als Verpflichteten nach § 12 Abs. 4 HFBG bereits wegen der "Nähe" zu ihren Einwohnern die Tragung der Kosten grundsätzlich zumutbar (VG Gießen, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 4 E 23/96 - juris).
  • LSG Hessen, 10.09.2015 - L 4 SO 225/14

    Leistungen zur Deckung von Grabpflegekosten

    In einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. April 2010 (L 6 SO 135/08) habe das LSG die Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten beim Heimträger gesehen, weil der Bewohner fast 45 Jahre in dessen Einrichtung gelebt habe.

    Anders als der Beklagte meine, könne aus der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) vom 28. April 2010 (L 6 SO 135/08) nicht geschlossen werden, die vom Kläger im Zusammenhang mit dem Tod des Herrn C. übernommenen Kosten seien ihm zumutbar aufzuerlegen.

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