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   LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06 ER   

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https://dejure.org/2007,5644
LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06 ER (https://dejure.org/2007,5644)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.04.2007 - L 7 SO 85/06 ER (https://dejure.org/2007,5644)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. April 2007 - L 7 SO 85/06 ER (https://dejure.org/2007,5644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 2 S 1 SGB 12, § 45 SGB 10, § 73a SGG, § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86b Abs 1 SGG
    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Dauerverwaltungsakt - aufschiebende Wirkung - Auslegung - Prozesskostenhilfe - Einkommenseinsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Hilfe zur Pflege unter der Voraussetzung der Sicherung der Rückzahlung mittels einer Grundschuld; Rückforderung von zu Unrecht geleisteten Sozialhilfeleistungen; Eigentumswohnung des Sozialleistungsempfängers als geschütztes Vermögen; Sozialhilfe als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Leitungsgewährung durch Dauerverwaltungsakt, vorläufiger Rechtsschutz, einzusetzendes Einkommen beim Anspruch auf Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Sozialhilfe sei weiterhin Hilfe für eine bestimmte Person in einer konkreten, gegenwärtigen Notlage, die sich prinzipiell täglich ändern könne und daher gleichsam täglich neu regelungsbedürftig sei (Hinweis auf Grube/Wahrendorf, SGB XII, Einleitung, Rdnr. 134, Aufl. 2005; BVerwGE 25, 307 ff.; 89, 81, 85; BVerwG NvwZ 1987, 412).

    Zwar stellte die Sozialhilfe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG wegen ihres Gegenwartscharakters keine rentengleiche Dauerleistung dar (vgl. BVerwGE 25, 307, 309).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren verstärkte Tendenzen zur Öffnung des Sozialhilferechts auch für das Institut des Dauerverwaltungsaktes zu erkennen, so wenn die Auslegung ergab, dass der Sozialhilfeträger den Hilfefall nicht nur für den nächstliegenden Zahlungszeitraum sondern für einen längeren Zeitraum geregelt hatte (BVerwGE 99, 149).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Sozialhilfe sei weiterhin Hilfe für eine bestimmte Person in einer konkreten, gegenwärtigen Notlage, die sich prinzipiell täglich ändern könne und daher gleichsam täglich neu regelungsbedürftig sei (Hinweis auf Grube/Wahrendorf, SGB XII, Einleitung, Rdnr. 134, Aufl. 2005; BVerwGE 25, 307 ff.; 89, 81, 85; BVerwG NvwZ 1987, 412).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Sozialhilfe sei weiterhin Hilfe für eine bestimmte Person in einer konkreten, gegenwärtigen Notlage, die sich prinzipiell täglich ändern könne und daher gleichsam täglich neu regelungsbedürftig sei (Hinweis auf Grube/Wahrendorf, SGB XII, Einleitung, Rdnr. 134, Aufl. 2005; BVerwGE 25, 307 ff.; 89, 81, 85; BVerwG NvwZ 1987, 412).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 15 B 1105/05

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Bezugsdauer - Bestimmtheit des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Die Auslegung (vgl. § 123 SGG) und Umdeutung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG in einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 86 b Abs. 1 SGG ist zulässig und hier zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - L 15 B 1105/05 SO ER; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 3. September 1990 - 5 S 1840/90; Keller in: Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 8. Aufl., § 86 b, Rdnr. 9 b, 26 a).
  • LSG Thüringen, 23.04.2002 - L 6 RJ 113/02
    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Die Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs erfolgt durch deklaratorischen Beschluss (vgl. Keller, a.a.O., Rdnr. 15; LSG Thüringen, Beschluss vom 23. April 2002 -L 6 RJ 113/02 ER -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90

    Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
    Die Auslegung (vgl. § 123 SGG) und Umdeutung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG in einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 86 b Abs. 1 SGG ist zulässig und hier zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - L 15 B 1105/05 SO ER; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 3. September 1990 - 5 S 1840/90; Keller in: Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 8. Aufl., § 86 b, Rdnr. 9 b, 26 a).
  • SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 1 SO 2233/08

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - stationäre

    Im Bereich des Sozialhilferechts ist ein solcher Verwaltungsakt mit Dauerwirkung anzunehmen, wenn Leistungen - wie vorliegend - "bis auf Weiteres" bewilligt werden (vgl. BSG, SozR 4-3500 § 82 Nr. 3; BSG, FEVS 58, 337 und vom 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R - LSG Baden-Württemberg vom 13.10.2005 - L 7 S 3804/09 ER-B - und vom 18.10.2006 - L 7 SO 3313/07 ER -B - LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 06.03.2007 - L 9 SO 3/07 -, Hess. LSG vom 18.04.2007 - L 7 SO 85/06 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, FEVS 58, 28 sowie vom 24.05.2007 - L 8 SO 156/06 - und LSG Berlin-Brandenburg, FEVS 57, 447).
  • SG Gießen, 08.05.2012 - S 18 SO 33/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Umdeutung eines

    Die Auslegung und Umdeutung des Antrages der Antragstellerin von einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG in einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 86 b Abs. 1 SGG ist zulässig und hier zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten (vgl. LSG Darmstadt, Beschluss von 18.04.2007, Az.: L 7 SO 85/06 ER, Rdnr. 24; LSG Darmstadt, Beschluss von 26.08.2008, Az.: L 9 SO 56/08 B ER, Rdnr. 32; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 10. Auflage, München 2012, § 86 b Rdnr. 9).

    [...] Bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren verstärkte Tendenzen zur Öffnung des Sozialhilferechts auch für das Institut des Dauerverwaltungsaktes zu erkennen, so wenn die Auslegung ergab, dass der Sozialhilfeträger den Hilfefall nicht nur für den nächstliegenden Zahlungszeitraum, sondern für einen längeren Zeitraum geregelt hatte (BVerwGE 99, 149)" (LSG Darmstadt, Beschluss von 18.04.2007, Az.: L 7 SO 85/06 ER, Rn. 26).

  • LSG Hessen, 26.08.2008 - L 9 SO 56/08

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen bereits

    Wird die aufschiebende Wirkung durch eine Behörde nicht beachtet (faktische Vollziehung), ist ein Antrag auf Feststellung des Bestehens der aufschiebenden Wirkung in entsprechender Anwendung von § 86b Abs. 1 SGG möglich und zulässig (vgl. dazu Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2007, - L 7 SO 85/06 ER - juris).
  • LSG Sachsen, 03.09.2009 - L 3 AY 1/09

    Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Hierfür sprechen sowohl die Formulierung "ab dem 01.11.2008" (vgl. hierzu: BSG, a. a. O., Rdnr. 13) als auch die Formulierung "bis auf weiteres", die das Ende des Leistungszeitraumes ausdrücklich offen lässt (vgl. zu dieser Formulierung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - L 23 B 18/06 AY-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23; Hessisches LSG, Beschluss vom 18. April 2007 - L 7 SO 85/06 ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII [2. Auflage, 2008], Einleitung Rdnr. 83 m.w.N.).
  • SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - kombinierte Kapitallebens- und

    Da mit dem angefochtenen Bescheid die durch den unbefristeten Bescheid vom 17.5.2006 verfügte zuschussweise Bewilligung von Leistungen zurückgenommen wurde, ist die Rechtmäßigkeit jenes Bescheides zunächst an § 45 SGB X zu messen (vgl. zur Auslegung eines Sozialhilfeleistungen "bis auf weiteres" bewilligenden Bescheids als begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.10.2006, Az. L 7 SO 3313/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschl. v. 18.4.2007, Az. L 7 SO 85/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2006, Az. L 15 B 1105/05 SO ER, alle in ).
  • SG Bremen, 22.01.2009 - S 21 AS 1/09

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung zur

    Eine Umdeutung von Anträgen ist geboten, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten ist (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 18.04.2007 - L 7 SO 85-86 und L 7 B 281/06 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 27.1.2006 - L 15 B 1105/05 SO ER - VGH Baden-Württemberg Beschl. vom 3.9.1990 - 5 S 1840/90 - Keller, in: Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 9. Auflage, 2008, § 86 b, Rdnr. 9 b, 26 a).
  • SG Aachen, 20.01.2012 - S 19 SO 108/11

    Neue Regelsätze verfassungskonform

    Die Verringerung derartiger Leistungen wegen einer Änderung der zu Grunde liegenden Verhältnisse stellt daher eine an § 48 Abs. 1 SGB X zu messende Aufhebung dar (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2006 - L 7 SO 85/06 ER-B = juris; Hess. LSG, Beschluss vom 18.04.2007 - L 7 SO 85/06 ER = juris; Merten, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand 2011, § 48 Rdnr. 15).
  • SG Freiburg, 16.09.2010 - S 9 SO 6462/07

    Sozialhilfe - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Empfehlungen des

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass dieser Rechtsprechung unter der Geltung des SGB XII nicht gefolgt werden könne, weil etwa die Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der Regel für zwölf Monate zu bewilligen sei (Hess. LSG, Beschl. v. 18.4.2007, Az. L 7 SO 85/06 ER, ; Merten in Hauck/Noftz, SGB X, Stand: Februar 2010, § 48 Rnr. 15).
  • SG Bremen, 12.02.2009 - S 21 AS 183/09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Eine Umdeutung von Anträgen ist geboten, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten ist (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 18.04.2007, L 7 SO 85-86, L 7 B 281/06; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.1.2006 - L 15 B 1105/05 SO ER; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 3.9.1990 - 5 S 1840/90; Keller, in: Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 9. Auflage, 2008, § 86 b, Rdnr. 9 b, 26 a).
  • SG Kassel, 30.01.2008 - S 12 AY 14/07

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren),

    Abzustellen ist hier nach Auffassung des erkennenden Gerichts jedoch auf § 86 a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm einer analogen Anwendung von § 86 b Abs. 1 SGG, da die Leistungsgewährung bei verständiger Würdigung aus der Sicht der Antragsteller und der o.a. Handhabung durch den Antragsgegner rein tatsächlich im Rahmen von Dauerverwaltungsakten erfolgt ist (vgl. hierzu SG Würzburg, Beschluss vom 30. Oktober 2007, S 15 AY 18/07 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 14. Dezember 2007, S 20 AY 70/07 ER sowie Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2007, L 7 SO 85/06 ER) mit der Folge dass es sich danach vorliegend um eine Anfechtungsklage im o.a. Sinne handelt, wobei Widerspruch und Anfechtungsklage bereits kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, ohne dass es insoweit noch auf eine mögliche Erfolgsaussicht in der Hauptsache, eine offensichtliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides oder eine wie auch immer geartete 1nteressenabwägung ankommt, so dass es letztlich - neben anderen Gründen - dahingestellt bleiben kann, ob sich der angefochtene Bescheid aus welchen Gründen nach einer hier dann ohnehin nur gebotenen summarischen Prüfung als rechtmäßig oder eben als rechtswidrig erweist, so dass die aufschiebende Wirkung hier allein auf der Grundlage des § 86 a Abs. 2 Nr. 5 SGG entfallen könnte, also auf der Grundlage einer Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Antragsgegner, ohne dass eine solche vorliegt und ohne dass die weiteren, die aufschiebende Wirkung entfallen lassenden Voraussetzungen des § 86 a Abs. 2 SGG erfüllt wären.
  • SG Magdeburg, 15.10.2012 - S 47 AS 2926/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz -

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