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   LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER   

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LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER (https://dejure.org/2011,9177)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER (https://dejure.org/2011,9177)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. November 2011 - L 8 SO 164/11 B ER (https://dejure.org/2011,9177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs - fehlender Anordnungsgrund - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Entscheidung der Eltern über schulischen Lernort nach EUG BY ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Die frühere Rechtslage ist insoweit überholt, dass die Schulbehörde ein schulrechtliches Bestimmungsrecht hat, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet (vgl. dazu auch die Fortführung in der Entscheidung zum "integrativen Mehrwert" vom 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Die frühere Rechtslage ist insoweit überholt, dass die Schulbehörde ein schulrechtliches Bestimmungsrecht hat, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet (vgl. dazu auch die Fortführung in der Entscheidung zum "integrativen Mehrwert" vom 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Das Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG) iS der Rechtsprechung des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. ist im vorliegenden Fall nicht gefährdet Auch sonstige grundrechtsrelevante Rechtsgüter (Art. 2, "3 Abs. 3 S. 2", 7, 12 GG) sind bei der Ablehnung einer Anordnung nicht maßgeblich beeinträchtigt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen (Beschluss des BVerfGE vom 12.05.2005, BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10

    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden.
  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Der Beschluss des SG Frankfurt (vom 13.10.2010 - S 30 SO 229/10 ER) ist inzwischen, wie auch schon vom SG angeführt, vom Hessisches Landessozialgericht bestätigt worden (Beschluss vom 14.03.2011, Az.: L 7 SO 209/10 B ER).
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 5/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Anders mag die Beurteilung im Hauptsacheverfahren sein (vgl. beispielsweise Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 19.07.2011, Az.: L 15 VG 5/11 B PKH, wenn das Gericht auf dem Weg zu seinem Ergebnis schwierige rechtliche Probleme zu bewältigen hat).
  • SG Augsburg, 27.09.2011 - S 15 SO 110/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 7. September 2011, Az.: S 15 SO 110/11 ER wird zurückgewiesen.
  • SG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - S 30 SO 229/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Übernahme von Kosten für einen den Schulbesuch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 20 SO 482/14

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form von Hilfen zu einer

    Art. 14 Abs. 1 lit. a) enthält einen Gleichheitssatz, der schon nach nationalem Verfassungsrecht (Art. 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3 S. 2 GG) für den Kläger verbürgt und hier - wie ausgeführt; oben (d) - nicht verletzt ist (vgl. zu weiteren Einzelheiten Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, § 54 Rn. 70 ff. m.w.N. sowie LSG Bayern, Beschluss vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 20 SO 477/13

    Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für behinderte Kinder

    Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung umfasse auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen zu Gunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher, sofern sie erforderlich und geeignet seien, einem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; Landessozialgericht (LSG) Bayern, Beschluss vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008 - L 9 SO 8/08).

    Jedenfalls bei summarischer Prüfung ist insbesondere davon auszugehen, dass über die genannten Vorschriften hinausgehend konkrete, individuelle Leistungsansprüche des Antragstellers nicht aus den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden können (vgl. zu dieser Problematik Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, § 54 Rn. 50 m.w.N.; LSG Bayern, Beschluss vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER).

  • VGH Hessen, 16.05.2012 - 7 A 1138/11

    Inklusive Beschulung nach Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 1. August

    Hierzu wird im Einzelnen auf die betreffenden Erwägungen im Beschluss vom 12. November 2009 Bezug genommen, an denen der erkennende Senat festhält (dieser Rechtsaufassung folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 - VG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2010 - 18 K 5702/10 - VG Saarland, Urteil vom 13.01.2011 - 3 K 376/10 - BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - und vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2010 - L 5 KR 165/09 - Bay. LSG, Beschluss vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11.B ER - SG Augsburg, Beschluss vom 23.09.2011 - S 15 SO 111/11.ER -, sämtlich zit. n. juris).
  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - S 4 SO 937/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Darunter ist alles zu verstehen, was zur Erreichung des Ziels, der Integration des behinderten Menschen in die Gesellschaft, dient (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. November 2011, L 8 SO 164/11 B ER, JURIS Rn. 53).
  • VG Augsburg, 10.08.2015 - Au 3 E 15.1046

    Kein Recht auf bestimmte Klassenbildung von Eltern und Schülern

    Individuelle Ansprüche können damit auf Art. 24 VN BRK nicht gestützt werden (so auch BayLSG, B.v. 2.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER - juris Rn. 56; vgl. auch BT-Drs. 16/10808 S. 48; a.A. z. B. Riedel/Arend, NVwZ 2010, 1346/1347 f.).
  • SG Würzburg, 21.01.2022 - S 9 AY 185/21

    Leistungseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Glaubhaftmachung bedeutet, dass das Gericht die Wahrheit der behaupteten Tatsache für überwiegend wahrscheinlich halten muss und hierauf seine freie, richterliche Überzeugung nach den §§ 128 Abs. 1, 142 Abs. 1 SGG stützt (BayLSG, B. v. 02.11.2011, L 8 SO 164/11 B ER).
  • SG Würzburg, 04.02.2022 - S 9 AY 14/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einschränkung des Leistungsanspruchs nach dem

    Glaubhaftmachung bedeutet, dass das Gericht die Wahrheit der behaupteten Tatsache für überwiegend wahrscheinlich halten muss und hierauf seine freie, richterliche Überzeugung nach den §§ 128 Abs. 1, 142 Abs. 1 SGG stützt (BayLSG, B. v. 02.11.2011, L 8 SO 164/11 B ER).
  • SG Würzburg, 04.07.2016 - S 9 AS 268/16

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen für Brennholz und Reparatur

    Glaubhaftmachung bedeutet, dass das Gericht die Wahrheit der behaupteten Tatsache für überwiegend wahrscheinlich halten muss und hierauf seine freie, richterliche Überzeugung nach den §§ 128 Abs. 1, 142 Abs. 1 SGG stützt (BayLSG, B. v. 02.11.2011, L 8 SO 164/11 B ER).
  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - L 4 SO 937/13

    Bindung des Sozialhilfeträgers an die Feststellung des Schulamts zum Bestehen

    Darunter ist alles zu verstehen, was zur Erreichung des Ziels, der Integration des behinderten Menschen in die Gesellschaft, dient (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. November 2011, L 8 SO 164/11 B ER, [...] Rn. 53).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,11227
LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11 B ER (https://dejure.org/2011,11227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.09.2011 - L 8 SO 164/11 B ER (https://dejure.org/2011,11227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. September 2011 - L 8 SO 164/11 B ER (https://dejure.org/2011,11227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Gebärdensprachdolmetschers für den Besuch eines gehörlosen Kindes in einer Regelgrundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Die frühere Rechtslage ist insoweit überholt, dass die Schulbehörde ein schulrechtliches Bestimmungsrecht hat, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet (vgl. dazu auch die Fortführung in der Entscheidung zum "integrativen Mehrwert" vom 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Die frühere Rechtslage ist insoweit überholt, dass die Schulbehörde ein schulrechtliches Bestimmungsrecht hat, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet (vgl. dazu auch die Fortführung in der Entscheidung zum "integrativen Mehrwert" vom 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Das Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG) iS der Rechtsprechung des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. ist im vorliegenden Fall nicht gefährdet Auch sonstige grundrechtsrelevante Rechtsgüter (Art. 2 , "3 Abs. 3 S. 2", 7, 12 GG) sind bei der Ablehnung einer Anordnung nicht maßgeblich beeinträchtigt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen (Beschluss des BVerfGE vom 12.05.2005, BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10

    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden.
  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Der Beschluss des SG Frankfurt (vom 13.10.2010 - S 30 SO 229/10 ER) ist inzwischen, wie auch schon vom SG angeführt, vom Hessisches Landessozialgericht bestätigt worden (Beschluss vom 14.03.2011, Az.: L 7 SO 209/10 B ER).
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 5/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Anders mag die Beurteilung im Hauptsacheverfahren sein (vgl. beispielsweise Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 19.07.2011, Az.: L 15 VG 5/11 B PKH, wenn das Gericht auf dem Weg zu seinem Ergebnis schwierige rechtliche Probleme zu bewältigen hat).
  • SG Augsburg, 27.09.2011 - S 15 SO 110/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 7. September 2011 , Az.: S 15 SO 110/11 ER wird zurückgewiesen.
  • SG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - S 30 SO 229/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Übernahme von Kosten für einen den Schulbesuch

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Rechtsprechung
   LSG Bayern - L 8 SO 164/11   

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LSG Bayern - L 8 SO 164/11 (https://dejure.org/9999,14972)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2013 - L 8 SO 164/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2013 - L 8 SO 164/11 (https://dejure.org/2013,105200)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.06.2013 - L 8 SO 164/11 (https://dejure.org/2013,105200)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - L 8 SO 164/11 (https://dejure.org/2013,105200)
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