Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Zinsen aus Schmerzensgeld
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 85 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 BSHG; § 88 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 SGB XII; § 76 Abs. 1 BSHG; § 6 Abs. 1 Verordnung zur Durchführung des § 76 BSHG; § 77 Abs. 2 BSHG; § 253 Abs. 2 BGB
Anspruch eines Kostenbeitrags aus den Zinsen der Schmerzensgeldzahlung; Zuständigkeit des Landes für den Kostenbescheid als überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Berücksichtigung der Entschädigung eines Nichtvermögensschadens bei der Einkommensanrechnung; Erstreckung des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Kostenbeitrags aus den Zinsen der Schmerzensgeldzahlung; Zuständigkeit des Landes für den Kostenbescheid als überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Berücksichtigung der Entschädigung eines Nichtvermögensschadens bei der Einkommensanrechnung; Erstreckung des ...
- lwl.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Zinsen aus Schmerzensgeld als Einkommen beim Anspruch auf Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 28.04.2005 - S 16 SO 4/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
So erfasst das BSHG bzw das SGB XII einen anderen Personenkreis als den, der vom Stiftungsgesetz erfasst wird (Leistungen an contergangeschädigte Kinder, dazu BVerfGE 42, Seite 263). - BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen für den Hilfesuchenden grundsätzlich eine Härte iS von § 88 Abs. 3 BSHG (jetzt § 90 Abs. 3 SGB XII) bedeutet (Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 22/93 - BVerwGE 98, Seite 256 = FEVS 46, Seite 57). - BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88
Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. August 1992 - 5 C 2/88 - FEVS 43, Seite 353) entschieden, dass Leistungen nach dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (vom 17. Dezember 1971, BGBl I Seite 2018) gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Stiftungsgesetz weder als Einkommen noch als Vermögen auf die Sozialhilfe anzurechnen sind, dies allerdings für Zinsen aus der Anlage von Stiftungsleistungen nicht angenommen, die demnach nicht den Anrechnungsschutz des § 21 Abs. 2 Satz 1 Stiftungsgesetz genießen. - VG Braunschweig, 01.08.2002 - 3 A 202/01
Schmerzensgeldrente und Zinsen daraus als Vermögen oder Einkommen geschützt
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
Das SG bezog sich hierzu im Wesentlichen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 1. August 2002 - 3 A 202/01 -.
- SG Karlsruhe, 27.01.2010 - S 4 SO 1302/09
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Das Schmerzensgeld ist dem entsprechend eine Leistung, die die Sozialhilfe nicht kennt und die deshalb anrechnungsfrei bleiben soll (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. April 2006, L 8 SO 50/05, JURIS Rn. 29;… Schellhorn, in Schellhorn/Schellhorn/Holm, SGB XII, 17. Aufl., 2006, Kommentar, § 90 Rn. 77;… Lücking, in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, Loseblatt, Stand Dez. 2005, § 90 Rn. 70). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - L 20 AS 22/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Senat schließt sich insoweit der bisher in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig und überzeugend vertretenen Auffassung an, dass zwischen dem Schmerzensgeld selbst und den aus ihm erzielten Zinsen ein untrennbarer Zusammenhang bestehe (Verwaltungsgericht (VG) Münster, Urteil vom 07.03.2006 - 5 K 2547/04; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 50/05; SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2010 - S 4 SO 1302/09).Soweit der Sozialhilfesenat des BSG in diesem Zusammenhang darauf abstellt, Zinseinkünfte selbst würden vom Schutzzweck des maßgeblichen Stiftungsgesetzes nicht erfasst, weil sie auf Leistungen Dritter - der Bank - und mit diesen abgeschlossenen Rechtsgeschäften beruhten, liegt zur Überzeugung des Senats von vornherein eine vergleichbare Fallgestaltung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006 a. a. O.) nicht vor.
- OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 20 W 491/08
Prüfung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung
Gegen eine Anrechnung von Bankzinsen, die aus einem angelegten Schmerzensgeld resultieren, haben sich des Weiteren das VG Karlsruhe (Urteil vom 17.01.2006 - 5 K 4146/04) und das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 50/05 ) sowie das SG Aachen (Urteil vom 03. Februar 2009 - S 23 AS 2/08 - sämtlich dok. bei Juris) im Hinblick auf den vom Gesetzgeber beabsichtigten umfassenden Schutz des Schmerzensgeldes ausgesprochen.
- SG Hannover, 07.06.2022 - S 81 SO 440/21 Das Schmerzensgeld ist daher eine Leistung, die die Sozialhilfe nicht kennt und die deshalb anrechnungsfrei bleiben soll (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. April 2006 - L 8 SO 50/05 -, Rn. 29, juris unter Verweis auf Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 16. Auflage 2002, § 77 Rdnr 21).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 19 B 43/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Dabei kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens offen bleiben, inwieweit es sich bei den Einnahmen bis auf das Kindergeld um privilegiertes Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 3 SGB II handelt (…vgl. zu Zinsen aus kapitalisiertem Schmerzensgeldanspruch: Brühl in LPK-SGB 11, 2 Aufl., § 11 Rdz. 57; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006, L 8 SO 50/05; VG Münster, Urteil vom 07.03.2006, 5 K 2547/04;… Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 11 SGB II Rdz. 11.106). - LSG Sachsen, 21.09.2006 - L 3 AL 96/06
Berücksichtigung von geldwerten Ansprüchen für die Altersvorsorge bei der …
Wenn man zu Gunsten des Klägers unterstellen würde, auch die hieraus erzielten und weiter angesparten Zinsen seien abzusetzen (vgl. zu Schmerzensgeld insoweit bei der Sozialhilfe LSG Nds.-Bremen, Urt. v. 20.04.2006 - L 8 SO 50/05 - JURIS), würden etwa seit 2000 etwa 2.600 EUR (5% des vorgenannten Betrages x 3, 75 Jahre ) insoweit aufgelaufen sein, sodass insgesamt 16.352,22 EUR von vornherein nicht angerechnet werden könnten.