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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54   

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https://dejure.org/1954,1801
BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1954 - 1 StR 140/54 (https://dejure.org/1954,1801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1415 (Ls.)
  • MDR 1954, 531
  • MDR 1954, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Das Erfordernis, die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung durch den Täter zu schützen (§ 42 1 StGB), ist ein vom Strafgesetz besonders vorgesehener Umstand gemäss § 265 Abs. 2 StPO, der die Anordnung des Berufsverbots als Sicherungsmassregel rechtfertigt (BGHSt 2, 85).
  • RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36

    1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Spätestens ergab sich dies während der Hauptverhandlung, zumal das Landgericht davon ausgeht, dass die Straftaten des Angeklagten auch ohne sein Geständnis offen zutage liegen (vgl. RGSt 70, 317).
  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54
    Der Verstoss ist ein unbedingter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung im ganzen (RGSt 68, 397).
  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte selbst Rechtsanwalt ist und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit seines Verteidigers zugestimmt hat, denn die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 140 besteht auch bei Rechtskundigen, selbst wenn er zu den nach § 138 Abs. 1 StPO zu Verteidigern wählbaren Personen gehört (BGH MDR 1954, 564), da eine Selbstbestellung unzulässig ist (Meyer-Goßner 46. Aufl. § 138, Rn 6).
  • BGH, 25.07.1967 - 1 StR 195/67

    Parteiverrat und versuchte Gebührenüberhebung - Bestellung eines auswärtigen

    Auch ein Rechtsanwalt bedarf also in diesem Falle eines Verteidigers (vgl. BGH MDR 1954, 564).
  • BGH, 07.10.1959 - 2 StR 323/59

    Rechtsmittel

    Das folgt schon daraus, daß der Verteidiger selbständig ist und weitere Rechte als der Angeklagte (z.B. Akteneinsicht) hat (BGH Urt. v, 1. Juni 1954 - 1 StR 140/54, MDR 1954, 564 und Urt. v. 30. Oktober 1956 - 5 StR 313/56).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1954 - 3 StR 757/53   

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https://dejure.org/1954,904
BGH, 29.04.1954 - 3 StR 757/53 (https://dejure.org/1954,904)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1954 - 3 StR 757/53 (https://dejure.org/1954,904)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1954 - 3 StR 757/53 (https://dejure.org/1954,904)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1087
  • MDR 1954, 531
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Anders sind auch diejenigen Urteile des Bundesgerichtshofes nicht zu verstehen, in denen ausgeführt wird, Täter sei, wer den Willen zur Tatherrschaft habe (vgl. BGH 1 StR 156/53 vom 29. Mai 1953), oder wer sich als mitverantwortlich für das Gelingen der Tat ansehe (so BGH 3 StR 757/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte darf nach §§ 201 Abs. 1, 140 Abs. 3 StPO eine auf seinen Fall bezogene unmissverständliche Belehrung beanspruchen, die keine weiteren Vorkenntnisse bei ihm voraussetzt (vgl. BGH MDR 1954, 495 und 3 StR 757/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51
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  • BGH, 04.08.1955 - 2 StR 250/55
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  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 589/55

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bei anderer Gelegenheit bereits entschieden hat, ist der in der mangelnden Belehrung liegende Verfahrensverstoß dann erheblich, wenn die Möglichkeit besteht, daß der Angeklagte bei ordnungsmäßigem Hinweis nach §§ 201 Abs. 1 Satz 3, 140 Abs. 3 StPO von seinem Antragsrecht Gebrauch gemacht hätte und die Verhandlung von dem ihm sodann zu stellenden "notwendigen" Verteidiger beeinflußt worden wäre (5 StR 206/54 vom 18.5.1954 = BGHSt 6, 140; 5 [BGH 05.03.1954 - 2 StR 463/52]StR 125/55 vom 5.4.1955; vgl auch 3 StR 757/53 vom 29.4.1954 = NJW 1954, 1087).
  • BGH, 05.04.1955 - 5 StR 125/55

    Rechtsmittel

    Ein solcher formularmäßiger Hinweis, der dem Angeklagten die Prüfung überläßt, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, genügt den Erfordernissen des § 140 Abs. 3 StPO nicht (vgl BGHSt 6, 140 und3 StR 757/53 vom 29.4.1954 = NJW 1954, 1087).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1954 - 2 StR 253/53   

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https://dejure.org/1954,5161
BGH, 28.05.1954 - 2 StR 253/53 (https://dejure.org/1954,5161)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1954 - 2 StR 253/53 (https://dejure.org/1954,5161)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1954 - 2 StR 253/53 (https://dejure.org/1954,5161)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1954 - 2 StR 253/53
    Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsmerkmale des "verführen" und des "Unzucht treiben mit" für die Anwendung des § 175 a Ziff 3 StGB umfassender tatsächlich zu begründen sind (vgl BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 28.05.1954 - 2 StR 253/53
    Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsmerkmale des "verführen" und des "Unzucht treiben mit" für die Anwendung des § 175 a Ziff 3 StGB umfassender tatsächlich zu begründen sind (vgl BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 28.05.1954 - 2 StR 253/53
    Durch nachträgliche Erklärungen der an den Strafverfahren beteiligten Personen kann die Beweiskraft der Sitzungsniederschrift keine Änderung erfahren (BGHSt 2, 125, 137).
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1954 - 2 StR 253/53
    Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsmerkmale des "verführen" und des "Unzucht treiben mit" für die Anwendung des § 175 a Ziff 3 StGB umfassender tatsächlich zu begründen sind (vgl BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].
  • BGH, 19.01.1966 - 4 StR 634/65

    Rechtsmittel

    Aus der Sitzungsniederschrift (§ 274 StPO) ergibt sich nicht, daß das Gericht seiner in einem solchen Fall bestehenden Pflicht nachgekommen ist, auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hinzuweisen (BGH Urt. v. 26. Februar 1954 - 5 StR 4/54 -;Urt. v. 28. Mai 1954 - 2 StR 253/53 - vgl. ferner BGHSt 2, 85, 86 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 2, 371, 373 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52]/374).
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   BGH, 25.05.1954 - 5 StR 147/54   

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https://dejure.org/1954,1910
BGH, 25.05.1954 - 5 StR 147/54 (https://dejure.org/1954,1910)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1954 - 5 StR 147/54 (https://dejure.org/1954,1910)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1954 - 5 StR 147/54 (https://dejure.org/1954,1910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1375 (Ls.)
  • MDR 1954, 531
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Auch bei einer fortgesetzten Handlung sind für jede Einzelhandlung, auf die das Urteil sich stützt, ausreichende Feststellungen erforderlich; alle Einzelakte der fortgesetzten Tat müssen rechtlich nachprüfbar sein (vgl. 5 StR 147/54 vom 25.5.54 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 73 StGB = JR 1954, 268).
  • BGH, 02.09.1958 - 5 StR 349/58

    Rechtsmittel

    Es folgt auch aus der sachlichrechtlichen Erwägung, daß jeder Einzelakt für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbar sein muß (vgl. BGH 5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 = LM StGB Vorbem. zu § 73 Nr. 11).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 174/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Bei fortgesetzten Handlungen bedarf es genauer Feststellungen über ihren Umfang, d.h. die Zahl der einzelnen Teilakte, sowie darüber, daß jeder einzelne Teilakt die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt (BGH 5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 = LM StGB Vorbem. vor § 73, Fortsetzungszusammenhang, Nr. 11); bei mehreren in Tateinheit stehenden Delikten muß festgestellt werden, wie viele Teilakte der fortgesetzten Handlung mehrere, wieviel nur einen gesetzlichen Tatbestand erfüllen.
  • BGH, 02.06.1959 - 5 StR 137/59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung 5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 - JR 1954, 268 ausgeführt hat, ist bei einer fortgesetzten Handlung das Tatgeschehen grundsätzlich so darzustellen, daß es den tatbestandsmäßigen Verstoß des Täters gegen das angewendete Strafgesetz für jeden Einzelakt in einer rechtlich nachprüfbaren Weise erkennbar macht.
  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 66/58

    Rechtsmittel

    Denn auch bei einer fortgesetzten Handlung sind für jede Einzelhandlung, auf die sich das Urteil stützt, ausreichende Feststellungen erforderlich; alle Einzelakte der fortgesetzten Tat müssen rechtlich nachprüfbar sein (vgl. u.a. 5 StR 147/54 vom 25.5.1954 = LM StGB Vorbem. zu § 73 Nr. 11 = JR 1954, 268).
  • BGH, 27.01.1959 - 5 StR 526/58

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer fortgesetzten Handlung das Tatgeschehen grundsätzlich so darzustellen, daß es den tatbestandsmäßigen Verstoß des Täters gegen das angewendete Strafgesetz für jeden Einzelakt in einer rechtlich nachprüfbaren Weise erkennbar macht (5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 = LM StGB Vorbem. zu § 73 Nr. 11 = JR 1954, 268).
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