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   BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71   

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https://dejure.org/1971,2829
BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71 (https://dejure.org/1971,2829)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1971 - 5 StR 44/71 (https://dejure.org/1971,2829)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1971 - 5 StR 44/71 (https://dejure.org/1971,2829)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde Tateinheit mit fortgesetzter gleichgeschlechtlicher Unzucht - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 18
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71
    Daß der Sachverständige schon in einem früheren Strafverfahren gegen den Angeklagten die Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Belastungszeugen bejaht hatte und der Angeklagte dieses Gutachten für unrichtig hielt, gab dem Angeklagten noch keinen berechtigten Grund, an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu zweifeln (BGHSt 8, 226, 235) [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55].
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71
    Der Beschwerdeführer hat weder die Gründe des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt noch die Tatsachen bezeichnet, die die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses ergeben sollen (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61

    Formgerechte Begründung einer Richterablehnung wegen Befangenheit - Politische

    Auszug aus BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71
    Das ist hier ebenso wie bei der Ablehnung eines Richters (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1425; BGH NJW 1962, 748).
  • BGH, 07.10.1952 - 1 StR 94/52

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Antrag des

    Auszug aus BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71
    Das ist hier ebenso wie bei der Ablehnung eines Richters (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1425; BGH NJW 1962, 748).
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - Ss 85/92

    Gericht höherer ordnung, Verweisung, Tatverdacht, Zuständigkeit,

    Das genügt, um gemäß § 74 Abs. 2 GVG die ausschließliche Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer zu begründen (BGH MDR 1972, 18; ähnlich BGH GA 1962, 149).

    Sie ist zwingend dem Schwurgericht vorbehalten und durfte daher nicht von dem dafür nicht zuständigen Schöffengericht getroffen werden (BGH GA 1962, 149; MDR 1972, 18, vgl. auch Löwe/Rosenberg/Hanack, a.a.O., § 355, Rn. 7).

    Soweit der Bundesgerichtshof bei Revisionen von Angeklagten mehrfach (vgl. die im drittletzten Zitat genannten Entscheidungen) einen Verstoß gegen § 338 Nr. 4 StPO verneint hat, wenn eine allgemeine Strafkammer zwar eine objektiv naheliegende Katalogtat im Sinne von § 74 Abs. 2 GVG erörtert, dann jedoch nur wegen eines nicht dem Schwurgericht vorbehaltenen Delikts verurteilt hatte, so erklärt sich das zwanglos daraus, daß in jenen Fällen die Angeklagten hierdurch nicht "betroffen" oder "beschwert" waren (vgl. Löwe/Rosenberg/Hanack a.a.O.; ähnlich Dallinger a.a.O. und MDR 1972, 18).

    Vorliegend sind mithin nur die eindeutigen Entscheidungen und die diesen zugrundeliegenden Rechtsausführungen in BGH MDR 1972, 18 und BGH GA 1962, 149 einschlägig.

    d) Folglich hatte der Senat gemäß §§ 354, 355 StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 GVG unter Beachtung der Erfordernisse nach § 270 Abs. 2; 200 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH MDR 1972, 18; Kleinknecht/Meyer, § 270, Rdn. 15 ff; § 355, Rdn. 4 ff) die Sache an die Schwurgerichtskammer bei dem Landgericht O zu verweisen.

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11

    Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans; Nötigung; Annahme der

    Weder im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, in dem das Landgericht die Tat im Anschluss an die Anklageschrift zutreffend nicht als versuchte Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans wertete, noch im hier im Hinblick auf § 270 StPO maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung über den im Rahmen der Hauptverhandlung nach seiner Überzeugung erwiesenen Sachverhalt rechtfertigten die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten nach § 106 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1961 - 5 StR 246/61; Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 341/60, GA 1962, 149; Beschluss vom 19. August 1971 - 4 StR 304/71, MDR 1972, 18 bei Dallinger; Meyer-Goßner, aaO, § 338 Rn. 32 f.), so dass das Landgericht für die Aburteilung der Tat objektiv zuständig war.
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Ausreichend ist vielmehr, daß ihm dazu nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO Gelegenheit gegeben worden ist (BGH, Urt. vom 19. August 1971 - 4 StR 276/71 - bei Holtz MDR 1972, 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdn. 11 m.w.N.; Treier in KK § 231 Rdn. 7).
  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77

    Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der

    Vielmehr reicht es aus, daß der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zum Gegenstand der Anklage zu äußern (BGH bei Dallinger MDR 1972, 18).
  • OLG Oldenburg, 26.02.1996 - Ss 486/95

    Pflicht zur Verweisung einer Strafsache bei hinreichendem Tatverdacht eines in

    Da die Revision in zulässiger Weise erhoben worden ist, hatte der Senat von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH bei Dallinger, MDR 1972, 18 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 338 Rdnr. 32; LR Hanack, StPO , 24. Aufl., § 338 Rdnr. 69), ob die erkennenden Gerichte ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen haben (§ 338 Nr. 4 StPO ).
  • BGH, 22.07.1977 - 3 StR 139/77

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Hehlerei - Rechtmäßigkeit der Feststellung

    Vielmehr reicht es aus, daß der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zum Gegenstand der Anklage zu äußern (BGH bei Dallinger MDR 1972, 18).
  • BGH, 25.06.1974 - 4 StR 21/74

    Fortgesetzter Betrug - Notwendige Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat -

    In den übrigen Fällen kann es genügen, dem Angeklagten oder einer anderen geeigneten Beweisperson den Inhalt der Urkunden vorzuhalten und ihre Erklärungen dazu festzustellen; ein solcher Vorgang bedarf nicht der Beurkundung in der Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 11, 159; BGH, Urteile vom 23. Juli 1970 - 4 StR 234/70 - und vom 8. September 1971 - 2 StR 402/71 - bei Dallinger MDR 1972, 18).
  • OLG Köln, 24.10.2006 - 82 Ss 79/06
    Liegt ein solcher vor, so steht es allein dem höheren Gericht zu, darüber zu entscheiden, ob die Angeklagte eines (versuchten) Tötungsverbrechens schuldig ist oder nicht (vgl. BGH GA 62, 149; MDR 72, 18).
  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 628/82

    Erschwerung des Zutritts zum Sitzungssaal durch Eintrittsmöglichkeit durch

    Dadurch, daß der Zutritt zum Sitzungssaal nach 17.30 Uhr nur noch durch einen Nebeneingang erfolgen konnte, der versetzt im rechten Winkel zum Haupteingang am selben Platz liegt, wurde dem Publikum der Zutritt nicht in einer Weise erschwert, daß es bedenklich erscheinen müßte, ob die dort stattfindende Verhandlung noch öffentlich war; bei einem Gerichtsgebäude mit mehreren Eingängen muß auch ohne entsprechenden Hinweis jedermann damit rechnen, daß nicht alle Sitzungssäle nur über den Haupteingang zu erreichen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 - bei Dallinger MDR 1972, 18 f).
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