Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.05.1973

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,184
BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71 (https://dejure.org/1973,184)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1973 - IV C 26.71 (https://dejure.org/1973,184)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - IV C 26.71 (https://dejure.org/1973,184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit einer bodenverkehrsrechtlichen Genehmigung für die Auflassung eines Grundstücks - Erforderlichkeit einer Bodenverkehrsgenehmigung für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 308
  • NJW 1973, 1388
  • MDR 1973, 876
  • DVBl 1975, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71
    Das erfordert in Bodenverkehrsverfahren im allgemeinen und bei dem Inhalt der in ihnen eingereichten Anträge und Urkunden im besonderen ein "erhöhtes Maß an Klarheit und Vollständigkeit" (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in BauR 1971, 246 [248]), weil nur dann, wenn der Gegenstand des Verfahrens von vornherein zweifelsfrei ist, die Regelung des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG in der Kürze der Frist und in der Rechtsfolge einer mit Bindungswirkung ausgestatteten fingierten Genehmigung - allenfalls - vertretbar und für die zuständigen Behörden zumutbar ist.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71
    Weiter kommt jedoch hinzu, daß die Genehmigungsbehörden bei der Bearbeitung von Bodenverkehrsgenehmigungsanträgen unter dem Druck einer - insbesondere bei notwendiger Beteiligung anderer Behörden (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BBauG) - außerordentlich kurz bemessenen Bearbeitungsfrist von zwei Monaten stehen (vgl. zur Problematik dieser Frist namentlich das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - in BVerwGE 31, 274 [278 f.]).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71
    Inhalt des Verpflichtungsgeschäftes in diesem Sinne ist eine Bebauungsabsicht nur dann, wenn sie in einem noch näher zu kennzeichnenden Sinne als Bestandteil eben dieses Verpflichtungsgeschäftes im Wortlaut der Vertragsurkunde eindeutig offengelegt wird (vgl. Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 82.62 - in BVerwGE 19, 79 [80]).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Davon, daß ein Bebauungszweck "im Wortlaut der Vertragsurkunde eindeutig offengelegt" wäre (Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [310]), kann keine Rede sein.

    Dazu ist im Anschluß an die überzeugenden Ausführungen des Berufungsgerichts sowie an den Beschluß vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV B 56.68 - BRS 23, 158 f. und das Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [314 f.] folgendes zu sagen: Das Bodenverkehrsrecht muß grundsätzlich so ausgelegt und angewandt werden, daß es sich den zugrunde liegenden privaten Rechtsbeziehungen und den an sie anknüpfenden Interessen anpaßt.

    Geschieht dies, so muß durchschlagen, was als "Gebot eindeutiger Offenlegung" im Bodenverkehrsrecht um der §§ 19 Abs. 4 Satz 3 und 21 Abs. 1 BBauG willen unentbehrlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [311]): Nur was innerhalb des Genehmigungsverfahrens an Zwecken überhaupt offengelegt und was zudem eindeutig offengelegt wird, kann sich über eine erteilte oder fingierte Bodenverkehrsgenehmigung in einer Bindungswirkung niederschlagen.

    Fehlt es dagegen, was bei Teilungsvorgängen ebenso wie in Fällen der Auflassung unschädlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [311]), an einer ausdrücklichen Erklärung zur bezweckten Nutzung, so ist die Teilungserklärung in dieser Richtung unter Heranziehung der allgemein anerkannten Auslegungsregeln auszulegen.

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit

    Davon, daß ein Bebauungszweck "im Wortlaut der Vertragsurkunde eindeutig offengelegt" wäre (Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [310]), kann keine Rede sein.

    Dazu ist im Anschluß an die überzeugenden Ausführungen des Berufungsgerichts [OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1974 - I A 127/73 - BRS 28, 160, 162] sowie an den Beschluß vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV B 56.68 - BRS 23, 158 f. und das Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [314 f.] folgendes zu sagen: Das Bodenverkehrsrecht muß grundsätzlich so ausgelegt und angewandt werden, daß es sich den zugrunde liegenden privaten Rechtsbeziehungen und den an sie anknüpfenden Interessen anpaßt.

    Geschieht dies, so muß durchschlagen was als 'Gebot eindeutiger Offenlegung' im Bodenverkehrsrecht um der §§ 19 Abs. 4 Satz 3 und 21 Abs. 1 BBauG willen unentbehrlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [311]): Nur was innerhalb des Genehmigungsverfahrens an Zwecken überhaupt offengelegt und was zudem eindeutig offengelegt wird, kann sich über eine erteilte oder fingierte Bodenverkehrsgenehmigung in einer Bindungswirkung niederschlagen.

    Fehlt es dagegen, was bei Teilungsvorgängen ebenso wie in Fällen der Auflassung unschädlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [311]), an einer ausdrücklichen Erklärung zur bezweckten Nutzung, so ist die Teilungserklärung in dieser Richtung unter Heranziehung der allgemein anerkannten Auslegungsregeln auszulegen.

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Denn die Genehmigungsfähigkeit erfordert unter anderem, daß der Gegenstand der Genehmigung und damit zugleich der Inhalt einer etwa nach Verschweigung (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG) als erteilt geltenden Bodenverkehrsgenehmigung unzweifelhaft sind (siehe dazu den Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - in BRS 20, 125 [126 f.] sowie die Urteile vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - in BVerwGE 35, 187 [190 f.], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in BauR 1971, 246 und vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in Buchholz 406.11 § 19 Nr. 28 S. 25 [26 f.]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Derart einseitige Erklärungen, die nach dem Inhalt der Vertragsurkunde nicht erkennbar auch vom Erklärungswillen des anderen Beteiligten mitgetragen werden, reichen zur Offenlegung eines Bebauungszwecks im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in BVerwGE 41, 308 [312 f.]).
  • BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 22.77

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflassungsgenehmigung - Voraussetzungen

    Die Erforderlichkeit von Auflassungsgenehmigungen hatte in erster Linie die Aufgabe, Grundstückserwerber gegen die Enttäuschung zu sichern, daß sich ein von ihnen zu Bebauungszwecken erworbenes Grundstück wegen (bestimmter) bebauungsrechtlicher Hindernisse später als unbebaubar erweisen könne (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [314 f.] und vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - BVerwGE 50, 311 [320 f.]).

    Das ergibt sich aus folgendem: Die oben beschriebene, auf die Erforderlichkeit einer Auflassungsgenehmigung zurückgehende Risikoverteilung wurde nur dann ausgelöst, wenn die Vertragsbeteiligten in der Vertragsurkunde durch eine ihnen allen zurechenbare Erklärung den Bebauungszweck offenbarten (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1973 a.a.O. S. 314).

  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 76.76
    Er war nicht genehmigungsfähig, d.h. nicht aus seinem Inhalt heraus einer Prüfung zugänglich, weil durch ihn nicht "der Gegenstand des Verfahrens von vornherein zweifelsfrei" bestimmt war (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 28 S. 25 [27]).

    Das Vorhandensein einer Bebauung unterliegt, soweit daraus im Einzelfall die Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtsvorganges folgt, dem "Gebot eindeutiger Offenlegung", wird ihm nicht genügt, so fehlt dem Antrag die Genehmigungsfähigkeit (vgl. zum generellen Offenlegungsgebot im Bodenverkehrsrecht Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [22]; Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [190 ff.]; Urteil vom 19. Januar 1973 a.a.O. S. 26).

  • BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79

    Schadensersatz auf Grund einer notariellen Amtspflichtverletzung - Kauf eines

    Eine Genehmigungspflicht entstand zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 19. Januar 1973 - BVerwGE 41, 308, 314 = NJW 1973, 1388) nicht schon, wenn sich der Bebauungszweck aus einseitigen , im Vertrag niedergelegten Erklärungen des Käufers ergab.

    Erst nach Bekanntwerden des oben angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1973 (aaO) erkannte das Schrifttum, daß diese seitdem strengere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch die Notariatspraxis beeinflussen mußte.

  • BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit

    - Im übrigen berücksichtigt die Beschwerde bei ihren Ausführungen nicht in ausreichendem Maße, daß nach der auch von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - (BVerfGE 55, 207 ) - unbeschadet der gebotenen Differenzierung (vgl. hierzu auch BVerwGE 41, 316) - durch die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Beträge bei Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst neben der Vermeidung eines Übermaßes an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen gehalten werden soll (vgl. auch BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; 36, 61 [BVerwG 03.09.1970 - II C 130/67]; 41, 316 [BVerwG 19.01.1973 - IV C 26/71]; Urteil vom 23. September 1975 - BVerwG 2 C 19.71 - ; Fürst, GKÖD I, K § 64 Rz 10; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, vor Art. 73 Erl. 3; Art. 73 Erl. 8).
  • BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73

    Feststellungswirkung eines bodenverkehrsrechtlichen Negativattests

    Ein solcher Antrag reicht zur Offenlegung einer Bauabsicht nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 23 S. 25 [27 ff.]).
  • BVerwG, 19.06.1978 - 4 B 191.77

    Erleilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Zusammenschluß zu einem

    Einer weiteren grundsätzlichen Klärung bedarf auch nicht die Rechtsprechung des Senats, daß im Außenbereich im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG die Auflassung eines Grundstücks nur dann "nach dem Inhalt des zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn Verkäufer und Käufer die Bebauungsabsicht offenlegen, daß also die offengelegte Bebauungsabsicht des Käufers allein nicht ausreicht, um die Auflassung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG genehmigungsbedürftig zu machen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [314 ff.]).
  • BVerwG, 02.02.1978 - 4 B 122.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.09.1976 - 4 CB 27.76

    Bestätigung einer Abweisung des Hauptantrags durch das Berufungsgericht bei

  • BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der

  • BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.05.1979 - 4 B 81.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 81.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Auslegung einer

  • BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75

    Rechtswirkungen eines Negativattests

  • BVerwG, 26.03.1974 - IV B 177.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.08.1976 - 4 B 58.76

    Offenlegung der Bebauungsabsicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1997 - 20 A 5884/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,358
BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72 (https://dejure.org/1973,358)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1973 - VII C 3.72 (https://dejure.org/1973,358)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - VII C 3.72 (https://dejure.org/1973,358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Übergangsvergütung Getreide

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Nutzungen, § 818 Abs. 1 BGB;

Art. 80 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von zu Unrecht bezogenen Übergangsvergütungen - Rechtscharakter des Erstattungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2122
  • NJW 1974, 431 (Ls.)
  • MDR 1973, 876
  • MDR 73 1973, 876
  • DÖV 1974, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Dazu gehören auch Regelungen über die Erstattung von zu Unrecht bezogenen Übergangsvergütungen; denn der Erstattungsanspruch stellt die Kehrseite des Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219]; 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Dazu gehören auch Regelungen über die Erstattung von zu Unrecht bezogenen Übergangsvergütungen; denn der Erstattungsanspruch stellt die Kehrseite des Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219]; 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]).
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Dazu gehören auch Regelungen über die Erstattung von zu Unrecht bezogenen Übergangsvergütungen; denn der Erstattungsanspruch stellt die Kehrseite des Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219]; 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72
    Dazu gehören auch Regelungen über die Erstattung von zu Unrecht bezogenen Übergangsvergütungen; denn der Erstattungsanspruch stellt die Kehrseite des Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219]; 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 188/60

    Rechtsfolgen des Auftretens als Kaufmann

  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
  • BVerwG, 15.01.1964 - VI C 96.60

    Grundsatz der Unverzichtbarkeit beamtenrechtlicher Dienstbezüge - Rechtsanspruch

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 80.62

    Rechtliche Qualifizierung des Anspruchs auf Zahlung einer

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß auch der auf Ausgleich einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung gerichtete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen Bürger, die zu Unrecht Leistungen der öffentlichen Hand erhalten haben, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 818 Abs. 1 BGB die Herausgabe in der Zwischenzeit tatsächlich gezogener Nutzungen einschließt (Urteile vom 18. Mai 1973 BVerwG 7 C 3.72 Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht Allgemeines Nr. 18 = NJW 1973, 2122, vom 24. November 1977 BVerwG 3 C 72.76 Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 40 = DVBl 1978, 608 , vom 22. April 1982 BVerwG 3 C 71.81 Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 43, vom 7. Februar 1985 BVerwG 3 C 33.83 BVerwGE 71, 48 und vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 ).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Denn der Erstattungsanspruch ist nichts anderes als die Kehrseite des Leistungsanspruchs (einhellige Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte vgl. etwa BGH NJW 1972, 210 Nr. 13, 212 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 57, 130; BVerwG NJW 1969, 809 und 1973, 2122; BSG NJW 1975, 607 Nr. 16 und BSGE 32, 145, 147; BFH NJW 1974, 1784 Nr. 20).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

    Nach der einhelligen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist der Erstattungsanspruch nichts anderes als die Kehrseite des Leistungsanspruches (BGHZ 71, 181, 182; BVerwG, NJW 73, 2122; BFH, NJW 1974, 17, 184, Nr. 20; BSGE 32, 145, 147).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Denn bei Erstattungsansprüchen sind, wenn eine Normierung fehlt, nur tatsächlich gezogene Nutzungen entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gelangten Rechtsgedanken herauszugeben (so Urteil vom 26. Februar 1965 - BVerwG VII C 80.62 -, Buchholz 210 § 144 VwGO Nr. 9, und Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII C 3.72 -).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Daher ist der Beklagte berechtigt, diesen Betrag im Gewande eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung vom Kläger zurückzufordern und so eine tatsächliche mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögensverschiebung auszugleichen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - NJW 1973, 2122; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. 1974, § 44 I b 6, S. 340).
  • VG Osnabrück, 26.07.2001 - 2 A 142/99

    Zahlung von Zinsen auf rückerstattete Beträge der Abfallabgabe;

    Danach hat der "bereicherte" Hoheitsträger die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses ohne rechtlichen Grund von einem anderen erbrachten Leistungen wieder an diesen herauszugeben (was hier zumindest hinsichtlich der Rückzahlung der in den Jahren 1992, 1993, 1995, 1996 und 1997 von der Klägerin gezahlten Abfallabgaben auch geschehen ist), wobei sich der Erstattungsanspruch - dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken entsprechend - grundsätzlich auch auf die Herausgabe von Nutzungen, die der Hoheitsträger zwischenzeitlich (ggf.) gezogen hat, erstreckt (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.1973, aaO; U. v. 18.05.1973 - VII C 3/72 -, NJW 1973, 2122; U. v. 27.10.1998 - 1 C 38/97 -, NJW 1999, 1201).

    Vielmehr liegt der entscheidende Unterschied zu einem "privaten Bereicherungsschuldner" gerade darin, dass dieser (sei es ein Privatmann, Kaufmann, Gewerbetreibender o.ä.) die von ihm vereinnahmten Geldbeträge in aller Regel "nutzbringend" - nämlich zur Mehrung seines privaten Vermögens - verwendet, während der Staat derartige Geldmittel selbst dann, wenn er sie im Rahmen seiner Haushaltsführung im o.g. Sinne "wirtschaftlich einzusetzen" hat (und damit ggf. das allgemeine Haushaltsdefizit vorübergehend etwas verringert bzw. zumindest nicht weiter anwachsen lässt), regelmäßig nicht im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse, sondern zur Erfüllung seiner vielfältigen, letztlich allein im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgaben einsetzt (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 18.05.1973 - VII C 3/72 -, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 531/07

    Handeln durch Verwaltungsakt; öfftentlich-rechtliche Rechtsbeziehung;

    Nach der einhelligen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist der Erstattungsanspruch nichts anderes als die Kehrseite des Leistungsanspruches (vgl. das Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 29. Oktober 1986, 7 RAr 77/85, BSGE 61, 11; die Urteile des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 30. März 1978, VII ZR 244/76, BGHZ 71, 181, und vom 3. Dezember 1981, VII ZR 282/80, WM 1982, 101; die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG] vom 18. Mai 1973, VII C 3.72, NJW 73, 2122, und vom 23. Juli 1986, 3 B 66/85, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 65; sowie das Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 1. März 1974, VI R 253/70, NJW 1974, 1784).
  • BVerwG, 23.07.1986 - 3 B 66.85

    Erstattungsbeträge - Verzinsungspflicht - Zinsanspruch

    Denn diese Rechtsfrage ist bereits durch das Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - (NJW 1973, 2122) ausreichend geklärt.
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 71.81

    Anforderungen an den Anspruch auf Erstattungszinsen ab Empfang der

    Allgemein anerkannt ist, daß der Erstattungsanspruch nach öffentlichem Recht wegen rechtsgrundlos gewährter Leistungen - entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedanken - den Anspruch einschließt, tatsächlich gezogene Nutzungen in Form von Zinsen herauszugeben (vgl. u.a.Urteile vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - [Buchholz 451.80 Nr. 18] undvom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.76 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 40] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 84.82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Erstattungsanspruch - Ausgleichsleistung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats umfaßt dieser Anspruch entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedanken auch den Anspruch auf Herausgabe der aus dem Erlangten tatsächlich gezogenen Nutzungen in Form von Zinsen (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - [Buchholz 451.80 Nr. 18] und vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.76 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 40]).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 29.72

    Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Anspruch auf Leistung von

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 49.90

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abweichung des angefochtenen Urteils

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1980 - III 1696/79

    Bauordnungsrecht - Ablösungsvertrag für notwendige Stellplätze

  • VGH Hessen, 28.01.1983 - IV OE 111/81
  • OVG Saarland, 12.02.1988 - 1 R 400/87

    Wohngeld; Bewilligungsbescheid; Aufhebung; Rückforderung; Überzahlung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht