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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1401
BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80 (https://dejure.org/1980,1401)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1980 - 4 StR 570/80 (https://dejure.org/1980,1401)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 4 StR 570/80 (https://dejure.org/1980,1401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien bei der Bemessung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2
    Bemessungskriterien für Jugendstrafe

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 101
  • StV 1981, 113
  • StV 1981, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80
    Denn auch bei der Bemessung der Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG ist in erster Linie das Wohl des Angeklagten maßgebend, wobei die charakterliche Haltung und das gesamte Persönlichkeitsbild des Täters von entscheidender Bedeutung sind, während der äußere Unrechtsgehalt der Tat demgegenüber keine selbständige Bedeutung hat (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80
    Denn auch bei der Bemessung der Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG ist in erster Linie das Wohl des Angeklagten maßgebend, wobei die charakterliche Haltung und das gesamte Persönlichkeitsbild des Täters von entscheidender Bedeutung sind, während der äußere Unrechtsgehalt der Tat demgegenüber keine selbständige Bedeutung hat (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

    Bei Verhängung von Jugendstrafe ist für deren Bemessung in erster Linie die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten maßgebend (BGHSt 15, 224, 226 [BGH 11.11.1960 - 4 StR 387/60]; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 4 StR 570/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91

    Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik

    Bedenken könnten allenfalls bestehen, wenn das Bezirksgericht bei der Bewertung der Tat nach Jugendstrafrecht von einer gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafdrohung des § 117 StGB-DDR ausgegangen wäre (vgl. BGH StV 1981, 26), denn dies würde zu einer unzulässigen Vermischung von Gesichtspunkten aus verschiedenen Strafgesetzbüchern führen.
  • BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84

    Vorwerfbarkeit überhöhten Alkoholgenusses

    Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 28/82

    Jugendstrafrecht - Schädliche Neigungen - Schwere Schuld - Beurteilungskriterien

    Das äußere Tatgeschehen hat nur insoweit Berücksichtigung zu finden, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Täters zuläßt (BGHSt 15, 224, 226; BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 4 StR 570/80).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81

    Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer

    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1980 - 5 StR 586/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2258
BGH, 21.10.1980 - 5 StR 586/80 (https://dejure.org/1980,2258)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - 5 StR 586/80 (https://dejure.org/1980,2258)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 (https://dejure.org/1980,2258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einbeziehung früherer Urteile in die Verurteilung durch die Jugendkammer - Zulässigkeit des Nebeneinanders mehrerer Jugendstrafen, wenn die Gesamtdauer die gesetzliche Höchststrafe überschreitet

  • rechtsportal.de

    JGG § 31 Abs. 2, Abs. 3 § 105 Abs. 1
    Einzubeziehende Vorstrafen bei Verurteilung zur Höchstjugendstrafe

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 101
  • MDR 1981, 101 (Holtz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 5 StR 586/80
    Jedenfalls liegt der Hinweis der Strafkammer auf eine angeblich ungerechtfertigte Besserstellung des Angeklagten außerhalb des durch die genannten Vorschriften abgesteckten Rahmens, in dem es ausschließlich nun die erzieherische Einwirkung auf die Person des einzelnen Heranwachsenden geht (BGHSt 22, 21, 23).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Zulässigkeit dieser Verfahrensweise bisher offengelassen (BGHSt 22, 21 [24]; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101; BGH NStZ 1985, 410).
  • BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85

    Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke - Begehung einer Straftat durch einen

    Ob ein solches Übersteigen zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BGHSt 22, 21, 24; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BGH, 17.07.1985 - 2 StR 329/85

    Zur Zweckmäßigkeit der Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung eines

    Es kann offenbleiben, ob es § 31 Abs. 3 JGG generell zuläßt, daß mehrere Jugendstrafen nebeneinander bestehen bleiben, wenn deren Gesamtdauer die gesetzliche Höchststrafe übersteigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1981 - 5 StR 586/80 und Urteil vom 5. März 1985 - 1 StR 31/85), denn im vorliegenden Falle liegen keine Gründe für die Anwendung der Bestimmung vor, so daß es bei der gesetzlichen Regelung des § 31 Abs. 2 JGG verbleiben muß.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1762
BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80 (https://dejure.org/1980,1762)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 2 StR 283/80 (https://dejure.org/1980,1762)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 2 StR 283/80 (https://dejure.org/1980,1762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache - Notwendigkeit der Erkennbarkeit der Gründe für die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache aus dem Urteil

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3 § 246; StPO § 244 Abs. 3
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Strafzumessung bei Unterschlagung

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 101
  • MDR 1981, 101 (Holtz)
  • StV 1981, 4
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80
    Im ersten Falle müssen ferner die Umstände angegeben werden, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit gefolgert hat (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80
    Im ersten Falle müssen ferner die Umstände angegeben werden, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit gefolgert hat (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 116/80

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen wegen Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80
    Sie liegen auch nicht auf der Hand, so daß sich etwa deshalb ihre Darlegung erübrigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 848/79; BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 116/80).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 848/79

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80
    Sie liegen auch nicht auf der Hand, so daß sich etwa deshalb ihre Darlegung erübrigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 848/79; BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 116/80).
  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 567/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80
    Auch Hilfstatsachen, die sich nicht unmittelbar auf die Tat selbst beziehen, sondern nur die Bewertung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen beeinflussen, können für die Entscheidung von Bedeutung sein (BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 1 StR 567/59).
  • BGH, 10.01.1984 - 1 StR 855/83

    Ablehnung eines Beweisantrages als Verfahrensfehler

    Die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht regelmäßig nicht aus (Herdegen in KK § 244 Rdn. 84; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 760/761; RG HRR 1939, 216; BGHSt 2, 284, 286/287; BGH NJW 1953, 35, 36; GA 1957, 85; Beschlüsse vom 10. März 1970 - 5 StR 61/70 - bei Dallinger MDR 1970, 560 und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 577/80 - bei Holtz MDR 1981, 101; NStZ 1981, 309 Nr. 24; 401 Nr. 27; 1982, 213 Nr. 23 = Strafverteidiger 1982, 253).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 581/83

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Von diesen Erfordernissen kann nur dann abgesehen werden, wenn die Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsachen auf der Hand liegt (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79 - und vom 5. Januar 1982 - 5 StR 567/81; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - 2 StR 283/80).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1789
BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80 (https://dejure.org/1980,1789)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - 5 StR 545/80 (https://dejure.org/1980,1789)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 (https://dejure.org/1980,1789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerreichbarkeit eines Zeugen - Auskunftsverweigerungsrecht einer Behörde

  • rechtsportal.de

    StPO § 54 § 96 § 244 Abs. 3 Satz 2
    Unerreichbarkeit eines Zeugen bei einer behördlichen Sperrerklärung

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 101
  • MDR 1981, 101 (Holtz)
  • StV 1981, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79

    Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz -

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80
    Zur Frage, ob ein "V-Mann" einer behördlichen Genehmigung bedarf, um als Zeuge vor Gericht auszusagen, wird auf BGH NJW 1980, 846 verwiesen.
  • BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80

    Anforderungen an die wirksame Ablehnung der Vernehmung eines "gesperrten" Zeugen

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80
    Diese Vorschrift findet auf Auskunftsersuchen entsprechende Anwendung (vgl. Meyer in Löwe-R., 23. Aufl., § 96 Rdnr. 1; Meyer-Goßner, a.a.O., § 161 Rdnr. 1); auch der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Behörde eine solche Auskunft nur unter den Voraussetzungen des § 96 StPO verweigern darf (BGH, Beschl. v. 15.09.1980 - 5 StR 325/80 -).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Diese Vorschrift ist auf das Verlangen nach Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift eines behördlich geheimgehaltenen Zeugen entsprechend anzuwenden (BGHSt 30, 34; vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Das hat der beschließende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz in MDR 1981, 101).
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 839/81

    Voraussetzung zur Vereidigung von Dolmetschern vor Gericht - Verwertbarkeit von

    Damit sind die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für die Annahme des § 244 Abs. 3 StPO grundsätzlich erfüllt (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1981, 101; BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34).
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