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Rechtsprechung
   KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80   

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KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80 (https://dejure.org/1981,3514)
KG, Entscheidung vom 03.02.1981 - 1 W 2823/80 (https://dejure.org/1981,3514)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 1981 - 1 W 2823/80 (https://dejure.org/1981,3514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 500
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Die Beschlüsse sind deshalb "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BayObLG WE 1987, 14; KG OLGZ 1981, 307; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 44; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 178; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 21).

    Der Regelung mangelt es deshalb an der für die rechtliche Beachtlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen notwendigen inhaltlichen Bestimmtheit und Klarheit (vgl. BayObLG WE 1991, 50; KG OLGZ 1981, 307; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 42; Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 23 WEG Rdn. 12; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 256; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 21).

    Dies ist allerdings für den Mangel hinreichender Bestimmtheit umstritten (für Nichtigkeit: KG, aaO, OLGZ 1981, 307; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 23 WEG Rdn. 12; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 21; vgl. zur Anfechtbarkeit: …

  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

    Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses hat wegen seiner allseitigen Bindungswirkung, auch gegenüber Rechtsnachfolgern, ausschließlich nach seinem objektiven Erklärungswert zu erfolgen (KG, OLGZ 1981, 307; OLG Stuttgart, NJW-RR 1991, 913; ; Senat, NJW-RR 1989, 1161).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Ob dieser Mangel sogar die Nichtigkeit des Beschlusses begründen könnte (so KG OLGZ 1981, 307/308), kann offen bleiben.
  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 2 Z 133/87

    Anforderungen an einen Beschluß der Eigentümerversammlung

    Wenn sie hingegen ihren Regelungsinhalt nicht einwandfrei erkennen lassen, sondern wegen mehrdeutiger Formulierungen den Keim neuen Streits in sich tragen, sind sie allein aus diesem Grund für ungültig zu erklären (BayObLG DWE 1984, 122; vgl. auch KG OLGZ 1981, 307).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet werden soll (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307, 308; BayObLG NJW-RR 1987, 1364, 1365).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer müssen in erster Linie nach objektiven Maßstäben ausgelegt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn sie eine für Dauer bestimmte Regelung treffen sollen, weil solche Beschlüsse nach § 10 Abs. 3 WEG Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers binden (vgl. KG OLGZ 1981, 307, 309; Weitnauer, § 23 WEG , Rd.-Nr. 3n).
  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, mangelt es einer bloßen Verweisung auf eine vorangegangene tatsächliche Handhabung ohne Konkretisierung des Regelungsgehaltes im Beschluß oder Protokoll an einem Mindestmaß inhaltlicher Bestimmtheit (vgl. KG OLGZ 1981, 307, 309).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Das hat seinen Grund darin, daß solche Beschlüsse auch die überstimmten und die nicht anwesenden Wohnungseigentümer (§ 21 Abs. 3, 4 WEG) sowie die Rechtsnachfolger (§ 10 Abs. 3 WEG) binden (h.M., vgl. u.a. KG OLGZ 1981, 307; BayObLG WoM 1988, 140 und 1990, 92; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1161; Palandt, 50. Aufl., RN 15 zu § 10 WEG; Soergel, 12. Aufl., RN 5 b, sowie Weitnauer, 7. Aufl., RN 3 n, je zu § 23 WEG).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85

    Ordnungegemäßer Gebrauch; Maßnahme; Verwaltung; Stimmenmehrheit; Vermietung;

    Die weitere Frage, ob er außerdem wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit anfechtbar ist, weil er Einzelheiten über die Einrichtung und Vermietung der Abstellplätze nicht enthält und "alle Verwaltungshandlungen im Zusammenhang mit der Vergabe" der Stellplätze bestätigt, ohne diese Handlungen näher zu konkretisieren, braucht deshalb nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu Bärmann/Pick/Merle aaO, § 23 Rdnr. 35; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359, 1360; KG MDR 1981, 500).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 16/04

    Ungültigerklärung eines Rückbauverpflichtungsbeschlusses mangels inhaltlicher

  • OLG Frankfurt, 14.12.1992 - 20 W 182/91

    Veränderung des Bauwerks nach Entstehung einer faktischen

  • AG München, 25.04.2017 - 484 C 9711/16

    Konstitutive Übertragung der Verpflichtung zur Instandsetzung

  • OLG Köln, 05.12.2000 - 3 U 72/00

    Mehrheitsbeschluss von Gesellschaftern einer Jagdgesellschaft

  • OLG Zweibrücken, 15.06.1999 - 3 W 69/99

    Beseitigung einer Terrasse

  • AG München, 05.07.2016 - 484 C 28968/15

    Anfechtung eines Wohnungeigentümerbeschlusses

  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

  • AG München, 08.11.2022 - 1294 C 10278/22

    Unbestimmtheit eines Eigentümerbeschluss über die Beauftragung von

  • OLG Köln, 27.06.1994 - 16 Wx 88/94

    Anforderungen an das Bestimmtheitserfordernis des Beschlusses einer

  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

  • OLG Saarbrücken, 17.02.1989 - 5 W 31/88

    Antragsberechtigung eines Wohnungseigentümers; Anfechtungsrecht gegen Beschlüsse

  • OLG Frankfurt, 11.03.1985 - 20 W 152/84

    Vereinbarung der Wohnnutzung und Zustimmungspflicht für die gewerbliche Nutzung;

  • KG, 28.05.1999 - 24 W 1698/99

    Mindestvoraussetzungen für einen vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluss über

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 1 U 236/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2321
OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 1 U 236/79 (https://dejure.org/1980,2321)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1980 - 1 U 236/79 (https://dejure.org/1980,2321)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1980 - 1 U 236/79 (https://dejure.org/1980,2321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkrete Gefahr; Gefahrenzeichen; Vorsichtsmaßnahmen; Fahrgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 40 (Zeichen 138 "Radfahrer kreuzen")

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 500
  • VersR 1981, 537
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15

    Telefonierender Fußgänger, Alleinhaftung, Überqueren der Straße, OLG Düsseldorf

    Jedoch lassen sich nach der Rechtsprechung die sich aus dem Gefahrzeichen für den Kraftfahrer ergebenden Verhaltenspflichten sich nicht generell festlegen, sondern sind je nach Art der angezeigten Gefahr unterschiedlich (Senat, VRS 60, 265).
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 9 U 70/08

    Überwiegende Haftung eins wartepflichtigen Radfahrers gegenüber zu schnellem

    Denn dazu forderte die Beschilderung auf, ohne dass eine Gefahr, vor der gewarnt wird, schon sichtbar geworden sein müsste (OLG Düsseldorf VersR 1981, 537 m. w. Nachweisen).
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