Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81   

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OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81 (https://dejure.org/1981,1980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1981 - 5 Ws 29/81 (https://dejure.org/1981,1980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1981 - 5 Ws 29/81 (https://dejure.org/1981,1980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • studentenpolitik.de

    StGB § 266
    Verstoß von Asta-Mitgliedern gegen gerichtliche Untersagungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 190
  • MDR 1982, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
    Zum anderen entfällt die für den Untreuetatbestand ausreichende Mitursächlichkeit der Pflichtwidrigkeit (Hübner, in: LK, § 266 Rdnr. 90) nicht dadurch, daß - wiederum als Folge der Pflichtwidrigkeit - einzelne Studenten von dem ihnen gegen die Studentenschaft zustehenden Anspruch, von der Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats abzulassen (vgl. hierzu BVerwG, DÖV 1980, 602), einschließlich seiner Vollstreckung Gebrauch machen.Darüber hinaus waren die Untreuehandlungen unter Berücksichtigung der gerichtlich angedrohten Ordnungsgelder bereits mit Begehung der einzelnen Pflichtwidrigkeiten vollendet, da schon hierdurch eine konkrete Vermögensgefährdungslage entstanden war, weil nunmehr mit der Vollstreckung der gerichtlich festgestellten Unterlassungsansprüche zu rechnen war (Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, § 266 Rdnr. 45; Hübner, in: LK, § 266 Rdnr. 97).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
    Der AStA und seine einzelnen Mitglieder sind daher z. B. dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorstandsvorsitzenden eines Vereins vergleichbar, die ebenfalls zur Erfüllung ihrer Aufgaben über erhebliche finanzielle Mittel verfügen und für die eine Vermögensbetreuungspflicht gem. § 266 StGB von der Rechtsprechung anerkannt worden ist (RG, JW 1934, 2773; BGH, GA 1956, 121; BGH, NJW 1975, 1234; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl., § 266 Rdnr. 25 m. w. Nachw.; Hübner, in: LK, 10. Aufl., § 266 Rdnrn. 53 bis 58 m. w. Nachw.).Oblag den Mitgliedern des AStA hiernach gegenüber der Studentenschaft eine durch den allgemeinen Aufgabenkatalog und den jährlichen Haushaltsplan näher bestimmte Vermögensbetreuungspflicht, so besteht die Tathandlung des Treubruchstatbestandes gem. § 266 I, Alt. 2 StGB darin, daß der Täter die ihm im Innenverhältnis obliegende Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzt (Dreher-Tröndle, StGB, 40. Aufl., § 266 Rdnr. 13; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, § 266 Rdnrn. 22, 35).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
    Einen Nachteil stellt jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße dar (Hübner, in: LK, § 266 Rdnr. 90), die durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und infolge der ungetreuen Handlung zu ermitteln ist (BGHSt 15, 342 (343) = NJW 1961, 685; Hübner, in: LK, § 266 Rdnr. 90).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
    ... II. Aufgrund vorstehenden Sachverhaltes sind die Angeschuldigten hinreichend verdächtig ( § 203 StPO), sich jeweils des bzw. der Vergehen der Untreue gem. § 266 I Alt. 2 StGB schuldig gemacht zu haben, nämlich die ihnen kraft Gesetzes und behördlichen Auftrages obliegende Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen hatten, Nachteil zugefügt zu haben.Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB setzt ein Treueverhältnis voraus, bei dem dem Täter die Wahrnehmung und Besorgung fremder Vermögensinteressen nicht nur als untergeordnete Nebenpflicht und zugleich in der Regel unter Gewährung eigener Dispositionsbefugnis und eigener Entscheidungsfreiheit im Innenverhältnis übertragen ist (RGSt 69, 58; BGHSt 3, 289 (293); StGB, 13. Aufl., § 266 Anm. 4).
  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
    ... II. Aufgrund vorstehenden Sachverhaltes sind die Angeschuldigten hinreichend verdächtig ( § 203 StPO), sich jeweils des bzw. der Vergehen der Untreue gem. § 266 I Alt. 2 StGB schuldig gemacht zu haben, nämlich die ihnen kraft Gesetzes und behördlichen Auftrages obliegende Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen hatten, Nachteil zugefügt zu haben.Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB setzt ein Treueverhältnis voraus, bei dem dem Täter die Wahrnehmung und Besorgung fremder Vermögensinteressen nicht nur als untergeordnete Nebenpflicht und zugleich in der Regel unter Gewährung eigener Dispositionsbefugnis und eigener Entscheidungsfreiheit im Innenverhältnis übertragen ist (RGSt 69, 58; BGHSt 3, 289 (293); StGB, 13. Aufl., § 266 Anm. 4).
  • BGH, 22.11.1955 - 5 StR 705/54
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
    Hierbei fällt jede Pflichtwidrigkeit bei der Betreuung der fremden Vermögensinteressen und jede tatsächliche sich auf das Vermögen auswirkende Handlung unter den Tatbestand (Hübner, in: LK, § 266 Rdnr. 81; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, § 266 Rdnr. 35; Dreher-Tröndle, StGB, § 266 Rdnr. 22), wobei Inhalt und Umfang der Vermögensfürsorgepflicht dem zugrunde liegenden Betreuungsverhältnis zu entnehmen sind (BGHSt 8, 271 (272) = NJW 1956, 312; Hübner, in: LK, § 266 Rdnr. 81).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ws 71/99

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, DRK Bochum, Untreue

    Zwar kann die Zustimmung des Geschäftsherrn (ob tatbestandsausschließend oder rechtfertigend kann hier dahingestellt bleiben) den Tatbestand des Mißbrauchs im Sinne des § 266 StGB ausschließen (vgl. Lenckner aaO. Rn. 21 m. U. N.; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 266 Rn. 14; Samson in SK § 266 Rn. 46; BGHSt 34, 379, 384 ff.; 35, 333, 336; OLG Hamm NJW 1982, 190, 192).

    Er steht auch der Annahme pflichtwidrigen Handelns der ausführenden Organe nicht entgegen (vgl. dazu BGH wistra 1994, 25, 27; OLG Hamm NJW 1982, 190, 192).

  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.11.1981 - 3 Ws 150/81, 3 Ws 166/81   

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https://dejure.org/1981,4213
OLG Stuttgart, 02.11.1981 - 3 Ws 150/81, 3 Ws 166/81 (https://dejure.org/1981,4213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.1981 - 3 Ws 150/81, 3 Ws 166/81 (https://dejure.org/1981,4213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 1981 - 3 Ws 150/81, 3 Ws 166/81 (https://dejure.org/1981,4213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH MDR 1951, 771) und ihm folgend von der obergerichtlichen Rechtsprechung übernommen und fortgesetzt worden (vgl. nur OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 341, 342; OLG Celle, NStZ 1983, 328, 329; OLG Rostock, NZV 1994, 287, 288 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98

    Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs.

    Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
  • OLG Dresden, 18.01.2002 - 4 Ws 53/01

    Aufhebung einer zweiten Rehabilitierungsentscheidung bei inhaltsgleicher

    a) Danach ergibt sich sowohl unter dem Gesichtspunkt der bereits zuvor bejahten Rechtskraft als auch im Hinblick auf die Regelung des § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO, wonach das Gericht nicht einmal zur Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren befugt ist (zur Anwendbarkeit dieser Norm auf die befristete Beschwerde nach § 13 StrRehaG vgl. Bruns/Schröder/Tappert a.a.O. § 15 Nr. 4 und § 13 Nr. 41) die grundsätzliche Unabänderlichkeit der getroffenen und nicht rechtzeitig angefochtenen Entscheidung (OLG Stuttgart MDR 1982, 341; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., Einleitung Rdnr. 112 a).

    Ein solcher wird in der Rechtsprechung zum Teil anerkannt in Fällen, in denen dem Beschluss durch nachträglich bekannt gewordene Tatsachen der Boden völlig entzogen worden und grobes prozessuales Unrecht entstanden ist, das anders nicht geheilt werden kann (BGH NJW 1951, 771; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Köln NJW 1981, 2208; OLG Schleswig NJW 1978, 1016).

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   AG Köln, 04.01.1982 - 614 Ls 40/81   

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https://dejure.org/1982,12996
AG Köln, 04.01.1982 - 614 Ls 40/81 (https://dejure.org/1982,12996)
AG Köln, Entscheidung vom 04.01.1982 - 614 Ls 40/81 (https://dejure.org/1982,12996)
AG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 1982 - 614 Ls 40/81 (https://dejure.org/1982,12996)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 341
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   OLG Karlsruhe, 16.10.1981 - 3 Ws 272/81   

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https://dejure.org/1981,2786
OLG Karlsruhe, 16.10.1981 - 3 Ws 272/81 (https://dejure.org/1981,2786)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.1981 - 3 Ws 272/81 (https://dejure.org/1981,2786)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - 3 Ws 272/81 (https://dejure.org/1981,2786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 341
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.02.1989 - StB 48/88

    Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten in gerichtliche Weisungen

    Selbst wenn die Weisung dadurch nicht unrechtmäßig wird (OLG Celle a.a.O.; OLG Karlsruhe MDR 1982, 341; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 56 c Rdn. 10; Stree a.a.O. Rdn. 24; Lackner a.a.O. Anm. 4 b), so kann sie doch nicht zwangsweise durchgesetzt werden.
  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

    Ein anschließender Widerruf der Einwilligung hindert zwar die Fortsetzung der Behandlung, lässt aber die Rechtmäßigkeit der Weisung (...) unberührt; das zuständige Gericht hat diese veränderte Sachlage im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob Anlass besteht, nachträgliche Entscheidungen über Auflagen, Weisungen und Bewährungshilfe zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 1989 - StB 48/88 -, juris Rn. 7 f. = BGHSt 36, 97-100; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 1992 - 2 Ws 56/92 -, juris Rn. 22 ff. = NStZ 1992, 301; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 1981 - 3 Ws 272/81 -, juris = MDR 1982, 341; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56c Rn. 15; Ostendorf in NK-StGB, 5. Aufl., § 56c Rn. 12; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95
    Nur beim Fehlen solcher verständlichen Gründe steht ferner die im Abbruch der Therapie möglicherweise liegende Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten, sich einer Langzeittherapie in der Nachsorgeeinrichtung zu unterziehen, dem Widerruf der Strafaussetzung nicht entgegen (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1986, 25 ; OLG Karlsruhe MDR 1982, 341).
  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Die herrschende Meinung in obergerichtlicher Rechtsprechung und in der Literatur hält einen Widerruf für möglich, wenn im Einzelfall die weiteren Voraussetzungen des § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt sind (vgl. OLG Karlsruhe in MDR 1982, 341; OLG Düsseldorf in StV 1986, 25 ; OLG Celle in MDR 1987, 956 ; Dreher, a.a.O.; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 56 c Rdn. 24; Lackner, StGB , 19. Aufl., § 56 c Rdn. 9; SK-Horn, StGB , § 56 f Rdn. 17; Sturm in JZ 1970, 83, 86 zum mit § 56 c identischen § 24 b in der Fassung des 1. StrRG ; Mrozynski in JR 1983, 397, 398; Terhorst in JR 1990, 72).
  • OLG Celle, 24.06.1987 - 1 Ws 166/87
    Auf den Bestand und die Rechtmäßigkeit der Weisung hat diese spätere Rücknahme indessen keinen Einfluß (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1982, 341 = Justiz 1982, 24; Dreher/Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 56c Rdn. 10; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 22. Aufl., § 56c Rdn. 24; SKStGB-Horn, § 56c Rdn. 15; Lackner, StGB , 17. Aufl., § 56c Anm. 4b; Sturm, JZ 1970, 81 [86]).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1985 - 4 Ws 166/85
    Die darin zugleich liegende Rücknahme seiner Einwilligung zur Therapie würde einem Widerruf nicht entgegenstehen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1982, 341).
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