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   OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 Ws 261/81   

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OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 Ws 261/81 (https://dejure.org/1981,3079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1981 - 3 Ws 261/81 (https://dejure.org/1981,3079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1981 - 3 Ws 261/81 (https://dejure.org/1981,3079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 958
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02

    Entschädigung für Strafhaft bei Aufhebung des Widerrufs der Strafaussetzung -

    Dies gilt erst recht auch für die Entscheidungen zu der - streitigen - Frage, ob für die aufgrund eines Sicherungshaftbefehls erlittene Haft eine Entschädigung nach § 2 Abs. 1 StrEG zu gewähren ist, wenn es anschließend nicht zu dem Widerruf kommt, ob also ein Sicherungshaftbefehl einem Untersuchungshaftbefehl gleichsteht (verneinend: OLG Karlsruhe MDR 77, 600; KG JR 81, 87; OLG Düsseldorf MDR 82, 958; ebenso verneinend: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 453 c Rn. 15; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 453 c Rn. 11; bejahend hingegen: von Meding NJW 77, 914 und Bringewat, Strafvollstreckung, § 453 c Rn. 21).
  • KG, 25.02.2005 - 5 Ws 67/05

    Strafprozessrecht: Entschädigung für Strafvollstreckungsmaßnahme

    Nach dessen Regelungen kann Entschädigung für Maßnahmen im Rahmen der Strafvollstreckung nicht verlangt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 958; KG JR 1981, 87; D. Meyer, StrEG 5. Aufl., § 1 Rdn. 42, § 2 Rdn. 1; Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 1 Rdn. 26-29, § 2 Rdn. 13).
  • OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95
    Hat eine Strafvollstreckungskammer eine Vollstreckungsmaßnahme angeordnet, für die Entschädigung verlangt wird, ist sie auch für die Entscheidung über die Entschädigung zuständig (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 14 zu § 8 StrEG ; OLG Düsseldorf MDR 82, 958).
  • OLG Hamm, 12.03.2013 - 3 (s) Sbd I-3/13
    Schließlich entspräche eine Auslegung des Begehrens des Verurteilten als Antrag nach dem StrEG auch nicht seiner Interessenlage, denn das StrEG enthält für die vorliegende, dem Bereich der Strafvollstreckung zugehörige Sachverhaltskonstellation gar keine Entschädigungsregelung (vgl. hierzu auch allgemein BGH, a.a.O.; OLG Hamm, EuGRZ 1986, 546; OLG Düsseldorf, MDR 1982, 958).
  • OLG Jena, 20.07.2009 - 1 Ws 283/09

    Entscheidungszuständigkeit für Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen;

    Da die Feststellung der Fehleinweisung des Verurteilten in den Maßregelvollzug durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt mit Beschluss vom 24.04.2006 getroffen worden ist und der Verurteilte seinen Entschädigungsantrag in sachlicher Hinsicht auf diese Entscheidung stützt, war die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt für die Entscheidung über den Entschädigungsantrag zuständig (vgl. auch: Schätzler/Kunz, StrEG , 3. Aufl., § 8 Rn. 6; OLG Düsseldorf MDR 1982, 958).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1993 - 1 Ws 92/93
    Ein solcher Fall wird -ebenso wie der Vollzug eines Sicherungshaftbefehls nach § 453 c StPO - von den materiellen Entschädigungstatbeständen der §§ 1, 2 StrEG nicht erfaßt (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 453 c Rdn. 15 und § 2 StrEG Rdn. 2 m.w.N.; OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - JMBl NRW 1981, 250 f = MDR 1982, 958; OLG Karlsruhe, Justiz 1977, 242; vgl. auch OLG Karlsruhe Justiz 1979, 238; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 2. Aufl., § 2 StrEG Rdn. 11; Schätzler, StrEG , 2. Aufl., § 1 Rdn.13).
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