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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.01.1984 - 8 W 243/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2413
OLG Stuttgart, 20.01.1984 - 8 W 243/83 (https://dejure.org/1984,2413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.01.1984 - 8 W 243/83 (https://dejure.org/1984,2413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 8 W 243/83 (https://dejure.org/1984,2413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 495
  • BB 1984, 690
  • Rpfleger 1984, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 24.09.1996 - 1 W 4534/95

    Nichtigkeit einer GmbH-Gründung durch ausländischen Gesellschafter ohne

    Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist in diesem Fall gemäß § 9 c GmbHG unzulässig, da die Gesellschaft nicht zu einem gesetzlich zulässigen Zweck (§ 1 GmbHG) errichtet worden ist und der Gesellschaftsvertrag nach § 134 BGB nichtig ist, weil mit ihm das sich aus § 14 Abs. 2 i. V. m. § 92 Nr. 3 AuslG ergebende gesetzliche Verbot umgangen werden soll (OLG Celle, DB 1977, 993; OLG Stuttgart, OLGZ 1984, 143/145 f.).
  • OLG Köln, 07.12.1983 - 2 U 133/83

    Entstehung einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach rheinischem Recht

    2. Handelsrecht/Gesellschaftsrecht - Gründung einer GmbH durch Ausländer (OLG Stuttgart, Beschl. vom 20.1.1984 - 8 W 243/83) GmbHG § 9 c BGB § 134 AuslG § 7 Abs. 3 1. Bei der Anmeldung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister hat der Registerrichter gemäß § 9 c GmbHG auch zu prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag wegen Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen nichtig ist.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4947
BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83 (https://dejure.org/1984,4947)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83 (https://dejure.org/1984,4947)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - BReg. 2 Z 63/83 (https://dejure.org/1984,4947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisungsrecht des Verwalters von Wohnungseigentum gegenüber einem Vertreter eines Miteigentümers im Rahmen der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses im Verfahren über die Rechte eines Verwalters gemäß § 43 Abs. 1 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 495
  • BayObLGZ 1984, 15
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder des im Grundbuch in bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLG a.a.O.).

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die in der Teilungserklärung enthaltene Miteigentümerordnung selbständig auszulegen, weil sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 37, 147, 148 f. [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] ; 59, 205, 208 f. [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] ; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73).
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    Ist wie im vorliegenden Fall nach § 13 Ziffer 8 der Gemeinschaftsordnung die Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung mit dessen schriftlicher Vollmacht zulässig, so ist deren Vorlage im Original erforderlich und zwar - auch bei sogenannter Dauervollmacht - an sich in jeder Versammlung (BayObLG, Beschluss vom 02.02.1984 - BReg 2 Z 63/83; OLG München NJW-RR 2008, 245 Rdnr. 28 - zitiert nach Juris; Münchner Kommentar/Engelhardt, BGB, 5. Auflage, § 25 WEG Rdnr. 19; Soergel/Stürner, BGB, 12. Auflage, § 25 WEG Rdnr. 3a).

    In Rechtsprechung und Schriften ist anerkannt, das eine Eigentümergemeinschaft, die eine der Teilungserklärung widersprechende Vertretung eines Eigentümers in der Eigentümerversammlung über mehrere Jahre hingenommen hat, hiervon nur dann abweichen kann, wenn gewährleistet ist, dass der betroffene Wohnungseigentümer rechtzeitig für seine ordnungsgemäße Vertretung sorgen kann, anderenfalls der Vertreter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Teilnahme an der Versammlung zuzulassen ist (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 846; OLG Köln NJ W 2005, 908 Rdnr. 11, zitiert nach Juris; Münchner Kommentar/Engelhardt a.a.O., Rdnr. 20); Entsprechendes gilt für die Zurückweisung eines Vertreters mangels Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (so ausdrücklich Palandt/Bassenge, a.a.O., § 25 WEG Rdnr. 3; dass die Zurückweisung des Vertreters in diesem Fall unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein kann, wird - kurz - auch in den Entscheidungen OLG München a.a.O., Rdnr. 31 und BayObLG, Beschluss vom 02.02.1984 - BReg 2 Z 63/83, jeweils zitiert nach Juris, angesprochen).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Im hier vorliegenden Fall, dass die Vereinbarung der Wohnungseigentümer eine schriftliche Vollmacht verlangt, kann der Versammlungsleiter den Vertreter, der eine schriftliche Vollmacht nicht vorlegt, zurückweisen und von der Teilnahme an der Versammlung ausschließen; wird er nicht zurückgewiesen, ist seine Stimmabgabe wirksam, falls er tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 189; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 25 Rz. 51; BayObLGZ 1981, 220; 1984, 15, WE 1991, 261; OLG Hamm WE 1990, 104).
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    Weist der Leiter der Eigentümerversammlung die ohne Nachweis der Vollmacht abgegebene Stimme eines Vertreters nicht unverzüglich zurück, ist sie wirksam (vgl. BayObLGZ 1984, 15; 22; OLG Hamm WE 1990, 104 f.).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 22/04

    Vollmachtserfordernis für Eigentümerversammlung - Aufhebung der

    Ein Bevollmächtigter, dessen Stimmabgabe nicht zurückgewiesen worden ist, kann folglich, auch ohne im Besitz einer Vollmachtsurkunde zu sein, wirksam abstimmen (BayObLGZ 1984, 15/22 f.; Kümmel ZWE 2000, 292/294).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.1990 - 3 W 109/90

    Wohnungseigentum

    Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer das Recht zu verlangen, daß nach den getroffenen Wohnungseigentümervereinbarungen, insbesondere der Teilungserklärung, verfahren wird, die den Sinn haben, eine klare und einfache Abwicklung der Eigentümerversammlungen zu garantieren (vgl. etwa BayObLGZ 1984, 15, 23); hierzu gehört auch und vornehmlich eine eindeutige Regelung der Stimmberechtigung bevollmächtigter Teilnehmer, die mit der Anordnung der Schriftform der Vollmachten erreicht werden soll.
  • BayObLG, 08.03.1984 - BReg. 2 Z 51/83

    Festlegung von gemeinschaftlichen Eigentum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur selbständigen Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung befugt (BGHZ 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 69/73; Senatsbeschluß vom 2.2.1984 BReg. 2 Z 63/83).
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Rechtsprechung
   KG, 16.01.1984 - 24 W 4173/83   

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https://dejure.org/1984,4321
KG, 16.01.1984 - 24 W 4173/83 (https://dejure.org/1984,4321)
KG, Entscheidung vom 16.01.1984 - 24 W 4173/83 (https://dejure.org/1984,4321)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 1984 - 24 W 4173/83 (https://dejure.org/1984,4321)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 495
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Es kann offen bleiben, ob § 62 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren - in dem es keine "Parteien" gibt, sondern grundsätzlich alle Wohnungseigentümer materiell beteiligt sind - anwendbar ist (vgl. BGH MDR 1952, 35 f.; KG WuM 1985, 97 ).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Denn - wie das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 16.1.84 - 24 W 4173/83 - (ZMR 1984, 249 = MDR 1984, 495 = WuM 1985, 74) hervorhebt - würde es zu einem gleichen Ergebnis führen, wenn der Verwalter im eigenen Namen das erforderliche Heizöl einkaufen würde.
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz

    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
  • KG, 01.07.1991 - 24 W 5554/90

    Umlagebeschluss über offene Altschulden nach Eigentümerwechsel; Bemessung der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4913
BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83 (https://dejure.org/1984,4913)
BayObLG, Entscheidung vom 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83 (https://dejure.org/1984,4913)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Januar 1984 - BReg. 2 Z 15/83 (https://dejure.org/1984,4913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung einer Verwalterin bei einer Eigentümerversammlung; Gesetzliche Beweiskraft einer als Privaturkunde qualifizierten Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer; Versäumung der Anfechtungsfrist eines Eigentümerbeschlusses und Wiedereinsetzung in den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83
    Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt, in dem das der Wahrung der Anfechtungsfrist entgegenstehende Hindernis tatsächlich zu bestehen aufgehört oder sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389/396; BayObLGZ 1981, 21/28; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 25, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 34, je zu § 22).
  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
    Auszug aus BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83
    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer ( § 24 Abs. 6 WEG ) ist lediglich eine Privaturkunde i.S. von § 416 ZPO , der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLGZ 1973, 68/75; 1982, 445/448; KG Rpfleger 1979, 65; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 g; Palandt BGB 43. Aufl. WEG § 24 Anm. 4 a).
  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83
    Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt, in dem das der Wahrung der Anfechtungsfrist entgegenstehende Hindernis tatsächlich zu bestehen aufgehört oder sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389/396; BayObLGZ 1981, 21/28; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 25, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 34, je zu § 22).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Auszug aus BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83
    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer ( § 24 Abs. 6 WEG ) ist lediglich eine Privaturkunde i.S. von § 416 ZPO , der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLGZ 1973, 68/75; 1982, 445/448; KG Rpfleger 1979, 65; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 g; Palandt BGB 43. Aufl. WEG § 24 Anm. 4 a).
  • OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78
    Auszug aus BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83
    Auch in der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLGZ 1979, 282) wird dieser Standpunkt vertreten.
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Die Niederschrift ist indes nur eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, die hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft hat (BayObLGZ 1984, 213/216 m.w.Nachw.; BayObLG MDR 1984, 495).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Zur Klarstellung sei noch bemerkt, daß für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift allein keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Senatsbeschluß vom 2.1.1984 - BReg. 2 Z 15/83; vgl. auch KG Rpfleger 1979, 65).
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