Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3238
OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88 (https://dejure.org/1991,3238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.1991 - V 21/88 (https://dejure.org/1991,3238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - V 21/88 (https://dejure.org/1991,3238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1082
  • NStZ 1991, 504
  • StV 1991, 150
  • StV 1991, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    So ist zunächst festzustellen, dass die Befürchtung des Angeschuldigten, die Nebenklägerin werde ihre Angaben aufgrund der Akteneinsicht der bisherigen Beweislage anpassen, nicht auf objektivierbaren Erkenntnissen basiert (vgl. hierzu KG aaO; OLG Düsseldorf StV 1991, 202).
  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Die Rolle der Verletzten als Zeuginnen in dem anhängigen Strafverfahren und die deshalb durch das Akteneinsichtsrecht grundsätzlich eröffnete Möglichkeit einer "Präparierung" der Aussage anhand des Akteninhalts reicht für eine Versagung der Akteneinsicht nicht aus (vgl. HansOLG Hamburg a.a.O.; LG Stralsund a.a.O.; Hilger a.a.O.); denn andernfalls würden gerade denjenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, die Schutzfunktionen der §§ 406d ff. StPO entzogen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 202).

    Die in der Beschwerdebegründung geäußerte Befürchtung, dass die Angaben der Zeuginnen Hu aufgrund der Aktenkenntnis insbesondere hinsichtlich der Licht- und Sichtverhältnisse sowie der Position des Angeklagten in seiner Küche "nachjustiert" würden, basiert nicht auf objektivierbaren Erkenntnissen (dazu vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 202).

  • KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01

    Gesamtschuldnerschaft von Hauptmieter und Untermieter

    Es genügt die Angabe, dass das Urteil voll angefochten werden soll; es reicht auch aus wenn sich das Ziel zwangsläufig aus dem Inhalt der Berufungsbegründung ergibt (BGH VersR 1982, 974; MDR 1991, 1082; MDR 1991, 1981).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 1 Ws 81/20

    Akteneinsichtsrecht Nebenkläger als Verletzter - Versagungsgründe

    Zum anderen würde durch die generalisierende Annahme, dass mit der Akteneinsicht durch den Nebenklägervertreter die Glaubhaftigkeit der Angaben eines Nebenklägers stets in besonderer Weise in Zweifel zu ziehen sei, seine freie Entscheidung, Akteneinsicht zu beantragen, beeinträchtigt werden; gerade denjenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, würden damit die Schutzfunktionen der §§ 406d ff. StPO entzogen (vgl. dazu BGH aaO; KG NStZ 2016, 438; KG, Beschluss vom 21.11.2018 - 3 Ws 278/18,- zitiert nach juris; OLG Düsseldorf StV 1991, 202).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Für die Rechtsstellung des Verletzten ist - jedenfalls im Grundsatz und unter der notwendigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls - anerkannt, daß die Gefahr der Beeinträchtigung der Sachaufklärung einer Akteneinsicht dann entgegensieht (§ 406 e Abs. 2 Satz 2 StPO ), wenn die Kenntnis des Verletzten vom Akteninhalt die Unbefangenheit, die Zuverlässigkeit oder den Wahrheitsgehalt seiner zu erwartenden Zeugenaussage beeinträchtigen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf StV 1991, 202; OLG Koblenz StV 1988, 332, 333 f. [Anm. Schlothauerl; Hilger aa0.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23

    Akteneinsicht, Nebenklägerin, Verletzte, Versagungsgründe

    Zum anderen würde durch die generalisierende Annahme, dass mit der Akteneinsicht durch den Verletztenbeistand die Glaubhaftigkeit der Angaben eines Verletzten stets in besonderer Weise in Zweifel zu ziehen sei, seine freie Entscheidung, Akteneinsicht zu beantragen, beeinträchtigt werden; gerade denjenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, würden damit die Schutzfunktionen der §§ 406 d f. StPO entzogen (vgl. BGH, a.a.O.; der Senat a.a.O.; KG, NStZ 2016, 438; KG, Beschluss vom 21. November 2018, Az.: 3 Ws 278/18, juris; OLG Düsseldorf, StV 1991, 202).
  • KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Sie haben den Opferschutzgedanken im Auge und verfolgen das Ziel, die Position des Opfers zur Wahrnehmung seiner Interessen zu stärken (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 504 ; Engelhardt in KK- StPO , 3. Aufl., vor § 406 d).
  • LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04

    Gewährung von Akteneinsicht an einen "Verletzten"; Annahme eines berechtigten

    Ein generelles Verbot, dem bevollmächtigten Rechtsanwalt eines Verletzten vor der abschließenden Zeugenvernehmung durch das Gericht Akteneinsicht zu gewähren, ergibt sich daraus aber nicht (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 202).
  • AG Saalfeld, 07.03.2005 - 630 Js 23573/04
    Angesichts der vom Gesetz bestimmten niedrigen Schwelle des Versagungsgrundes der Gefährdung des Untersuchungszwecks darf demzufolge nicht gefordert werden, es müsse erkennbar sein, zumindest aber müßten Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Zeuge (Verletzte) mit Hilfe der Akteneinsicht für die Hauptverhandlung "präpariert" werden soll (so aber OLG Düsseldorf, StV 1991, 202).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht