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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 98/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4425
OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 98/94 (https://dejure.org/1994,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1994 - 10 W 98/94 (https://dejure.org/1994,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1994 - 10 W 98/94 (https://dejure.org/1994,4425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 78 91 Abs. 2 S. 3 § 281
    Kostenerstattung: Gebühren bei Beauftragung einer überörtlichen Sozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 376
  • MDR 1994, 1253
  • Rpfleger 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 98/94
    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1971 schließt ein Mandant, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, den Anwaltsvertrag im Zweifel nicht nur mit dem sachbearbeitenden Sozietätsmitglied ab, sondern mit allen der Sozietät angehörenden Anwälten (BGHZ 56, 355 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1993 - 10 W 154/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 98/94
    Im übrigen sind diese Anwälte auch objektiv weitgehend nicht in der Lage, die sich aus dem Vertrag mit dem auswärtigen Mandanten ergebenden Pflichten zu erfüllen (Senat, JurBüro 1993, 686 = OLGR - Düsseldorf, 1993, 331).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Ist einer (überörtlichen) Anwaltssozietät das Mandat zur Führung eines Rechtsstreits erteilt, schulden grundsätzlich alle anwaltlichen Mitglieder der Sozietät die Erfüllung der Anwaltspflichten (a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 376).
  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Gelegentlich wird zwar angenommen, daß ein Mandant, der eine überörtliche Sozietät beauftragt, einen Vertrag nur mit den vor dem Prozeßgericht postulationsfähigen Mitgliedern dieser Sozietät abschließen wolle (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 376).
  • OLG Brandenburg, 04.02.1999 - 8 W 480/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Verkehrsanwaltsgebühr bei überörtlicher Sozietät

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  • OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren nach Anwaltswechsel wegen Insolvenz des

    Die Kosten mehrerer Anwälte sind grundsätzlich nur insoweit erstattungsfähig, als die Partei und der erste Anwalt am Wechsel schuldlos sind (vgl. BGH MDR 1958, 32; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 376 ; OLG Frankfurt AnwBl. 1985, 38 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 8 W 143/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Für Fälle dieser Art kommt auch eine Erstattung unter dem Gesichtspunkt ersparter Verkehrsanwaltskosten nicht in Betracht, wie der Senat bereits in der Sache 8 W 290/95, abgedruckt in MDR 1996, 532, entschieden hat (so auch OLG München MDR 1995, 752; MDR 1994, 418 ; ähnlich OLG Düsseldorf MDR 1994, 1253 ; anderer Ansicht OLG Frankfurt MDR 1994, 213 ; vgl. auch Gerold-Schmidt-von Eicken, BRAGO , 15. Aufl., § 52 Rdn. 3a).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93   

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https://dejure.org/1994,5548
OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93 (https://dejure.org/1994,5548)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.09.1994 - 3 W 315/93 (https://dejure.org/1994,5548)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. September 1994 - 3 W 315/93 (https://dejure.org/1994,5548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO §§ 72 77 Abs. 1; GKG § 37 Abs. 4
    Streitwertbemessung bei Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93
    Wie bereits der besondere Senat für Zivilsachen des Bezirksgerichts in seinem Beschluß vom 07.08.1992 und auch das Landgericht in seiner Entscheidung vom 03.05.1993 ausgesprochen haben, wäre dies mit dem im Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Justizgewähranspruch nicht zu vereinbaren, vgl. BVerfG MDR 1992, 713 ff. (714); BVerfGE 54, 39 ff. (41); 11, 139 ff. (143).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93
    Wie bereits der besondere Senat für Zivilsachen des Bezirksgerichts in seinem Beschluß vom 07.08.1992 und auch das Landgericht in seiner Entscheidung vom 03.05.1993 ausgesprochen haben, wäre dies mit dem im Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Justizgewähranspruch nicht zu vereinbaren, vgl. BVerfG MDR 1992, 713 ff. (714); BVerfGE 54, 39 ff. (41); 11, 139 ff. (143).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die

    Die Gebühren des von einem Gläubiger mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragten Rechtsanwalts richten sich nach dem Nennwert der Forderung, des vom Schuldner beauftragten Rechtsanwalts nach dem Wert der Insolvenzmasse, gleichgültig durch wen die verfahrenseinheitliche Maßnahme erfolgt ist (entgegen OLG Dresden, 14. September 1994, 3 W 315/93, MDR 1994, 1253).(Rn.23).

    Dagegen hat das OLG Dresden (MDR 1994, 1253) zu § 77 BRAGO (jetzt § 28 RVG) entschieden, dass sich der Gegenstandswert des Antrags auf Eröffnung des Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens für alle Beteiligten nach der Forderung des Gläubigers richtet, soweit nicht die Aktivmasse geringer ist.

  • BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13

    Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach

    Sie hat diesen Einwand bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Hinweis der Rechtspflegerin erhoben, die den Gegenstandswert gemäß § 28 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GKG (so auch OLG Dresden, MDR 1994, 1253 für § 77 BRAGO; Mayer in Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Mayer/Burhoff, RVG, 21. Aufl., § 28 Rn. 4) nach dem Betrag der Forderung und nicht, wie von der Schuldnerin beantragt, nach dem Wert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens gemäß § 28 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 GKG (Römermann in Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 15; Sabel, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 35 Rn. 75 f; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl., § 28 Rn. 4; so wohl auch Mayer/Kroiß/Gierl, RVG, 6. Aufl., § 28 Rn. 8, 10; Wolf in Schneider/Wolf, AnwK RVG, 6. Aufl., § 28 Rn. 5; v. Seltmann/Sommerfeldt/Sommerfeldt, BeckOK, RVG, 2012, § 28 Rn. 3; Herget/Schneider/Onderka, Streitwertkommentar, 13. Aufl. Rn. 3186; Wolf/Mock in Schneider/Wolf, RVG, 7. Aufl., § 28 Rn. 4; Hergenröder in Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Aufl., § 28 Rn. 5) berechnet hat.
  • KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
    In diesem Fall würden sich die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners lediglich nach dem Nennbetrag der jeweiligen Gläubigerforderung richten, jedenfalls solange, wie der Wert der Insolvenzmasse dahinter nicht zurückbleibt (Diese Auffassung vertreten: OLG Dresden, Beschluss vom 14.09.1994 - 3 W 315/93, BeckRS 1994, 9082, beck-online; LG Ulm, Beschluss vom 05.06.2013 - 3 T 158/11, BeckRS 2013, 22124, beck-online; Gerold/Schmidt/Mayer, 26. Aufl. 2023, RVG § 28 Rn. 5; NK-GK/Sabine Hoppe, 3. Aufl. 2021, RVG § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/09, BeckRS 2011, 7710, beck-online, und KG, NJOZ 2013, 1617, beck-online).
  • KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12

    Wertfestsetzung: Berechnung des Wertes der Insolvenzmasse

    Oder die Verweisung erfasst - trotz der Formulierung "Wert der Insolvenzmasse", die in keinem Zusammenhang mit dem Betrag der Gläubigerforderung steht - auch den gesamten Tatbestand des § 58 Abs. 2 GKG (so OLG Dresden, MDR 1994, 1253 zu § 77 BRAGO, § 37 GKG a.F.; unverständlich Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 28 Rn. 1 und 3; Gerold/Mayer, RVG, 20. Aufl., § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, AGS 2011, 566), was zu Wertungswidersprüchen mit § 28 Abs. 2 RVG führen könnte.
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