Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 17.03.1994

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   OLG Hamm, 02.02.1994 - 2 Ws 46/94   

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OLG Hamm, 02.02.1994 - 2 Ws 46/94 (https://dejure.org/1994,6503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1994 - 2 Ws 46/94 (https://dejure.org/1994,6503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 2 Ws 46/94 (https://dejure.org/1994,6503)
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  • MDR 1994, 715
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 09.01.1990 - 6 Ws 255/89
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1994 - 2 Ws 46/94
    Hat das LG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist abgelehnt, nicht aber zugleich die Berufung als unzulässig verworfen, so kann der mit der erfolglosen sofortigen Beschwerde wegen der abglehnten Wiedereinsetzung befaßte Senat die Berufung nicht selbst verwerfen (gegen OLG Stuttgart NStZ 1990, 247 ).«.
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch

    Denn Voraussetzung einer stillschweigenden Gewährung der Wiedereinsetzung ist, dass sich Behörde oder Gericht der Versäumung einer Frist und der sich daraus ergebenden Möglichkeit einer Wiedereinsetzung bewusst sind (OLG Hamm MDR 1994, 715; BayObLG VRS 83, 364; Göhler/Seitz a.a.O., § 52 Rn. 29; gänzlich ablehnend KK-OWiG-Lampe a.a.O., § 52 Rn. 34).
  • OLG Oldenburg, 18.01.2008 - 1 Ws 41/08

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nicht-Verstehens einer

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (MDR 1994, 715) und Jena (NStZ 2005, 653) an.
  • OLG Rostock, 16.07.2004 - 2 Ss OWi 201/04

    Verwerfung des verspäteten Einspruchs als unzulässig bei irrtümlicher

    Sowohl die Verwaltungsbehörde als auch das Amtsgericht haben den Einspruch des Betroffenen nämlich irrtümlich für rechtzeitig gehalten und deshalb, was notwendig gewesen wäre, nicht den Willen gehabt, Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. dazu OLG Hamm MDR 1994, 715; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NStE Nr. 2 zu § 358 StPO; OLG Düsseldorf JR 1986, 121).
  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

    Da somit eine Entscheidung des Senats über die Berufung nicht erforderlich war, brauchte er über die Streitfrage, ob er zu einer solchen Entscheidung überhaupt befugt wäre (vgl. bejahend OLG Stuttgart NStZ 1990, 247; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2009 - I Ws 128/09 [juris] - Meyer-Goßner aaO, § 319 Rn. 1a; verneinend OLG Hamm VRS 87, 127, 128; OLG Jena NStZ 2005, 653; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 150), nicht zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 17.03.1994 - 5 Ls 1248/93   

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LG Stuttgart, 17.03.1994 - 5 Ls 1248/93 (https://dejure.org/1994,7791)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.1994 - 5 Ls 1248/93 (https://dejure.org/1994,7791)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 1994 - 5 Ls 1248/93 (https://dejure.org/1994,7791)
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