Rechtsprechung
BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Fahrtkosten - Zugabe - Personennahverkehr
- werbung-schenken.de
Fahrtkostenerstattung I
ZugabeVO § 1
Handelsübliche Nebenleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZugabeVO § 1 Abs. 2 lit. d
"Fahrtkostenerstattung"; Erstattung von Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr bei einem Einkaufswert ab 35,00 DM - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 462
- MDR 1995, 277
- GRUR 1995, 163
- BB 1995, 68
- DB 1995, 268
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60
Revisibilität ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
Nach der Neufassung des § 1 Abs. 2 Buchst. d ZugabeVO durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1688), das der Beurteilung des vorliegenden Streitfalls zugrunde zu legen ist (vgl. BGHZ 36, 348, 350), gilt die beanstandete Fahrpreiserstattung als handelsüblich und ist als solche vom Verbot des Art. 1 Abs. 1 ZugabeVO freigestellt. - BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89
Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
Aber als Mitverantwortliche für das sogenannte Kooperationsmodell würde sich ihre wettbewerbsrechtliche Haftung ohne weiteres aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung ergeben können, wenn ihr Tun zu einem Rabatt- oder Zugabeverstoß oder zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Einzelhandelsgeschäfte bei der Erstattung der Fahrtkosten geführt hätte, und zwar auch dann, wenn sie nicht in Wettbewerbsförderungsabsicht zugunsten der Einzelhandelsgeschäfte gehandelt haben sollte (BGH, Urt. v. 2.5.1991 - I ZR 227/89, GRUR 1991, 769, 770 - Honoraranfrage; st. Rspr.). - BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
Rent-o-mat - Normalpreis
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
Die Anwendung des Rabattgesetzes setzt nach ständiger Rechtsprechung auch im Fall des Absatzes 2 voraus, daß der Kaufmann nach der Sicht des Verkehrs von seinem Normalpreis abweicht (st. Rspr.; BGHZ 117, 230, 231 - Rent-o-mat). - BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an …
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
Anders kann es dann liegen, wenn Umstände, die zugaberechtlich nicht gewertet sind, das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit begründen (BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 347 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt). - BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
Dies hat der Senat hinsichtlich der Klägerin im Urteil vom 29. September 1994 (I ZR 138/92 - Laienwerbung für Augenoptiker, zur Veröffentlichung bestimmt) im einzelnen ausgeführt.
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00
Zugabenbündel
Zugaben, die § 1 Abs. 2 ZugabeVO ausdrücklich erlaubt hat, können aber ohne Hinzutreten besonderer Umstände grundsätzlich nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, GRUR 1995, 163, 164 = WRP 1995, 102 - Fahrtkostenerstattung I;… Urt. v. 27.4.1995 - I ZR 77/93, GRUR 1995, 616, 617 f. = WRP 1995, 699 - Fahrtkostenerstattung II;… Urt. v. 2.7.1998 - I ZR 77/96, GRUR 1999, 272, 274 = WRP 1999, 183 - Die Luxusklasse zum Nulltarif). - BGH, 27.04.1995 - I ZR 77/93
Fahrtkostenerstattung II - Sonderpreis; handelsübliche Nebenleistung
Da nach der Zielsetzung des Gesetzes vermieden werden soll, daß durch die Gewährung von Nachlässen Käufer unsachlich beeinflußt und ihnen gegenüber überhöhte Preisvorstellungen verschleiert werden, kommt es für die Frage, ob bei einer Preisstellung ein Ausnahmepreis gebildet wird, entscheidend auf die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise an (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, GRUR 1995, 163, 164 = WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung I).Aus der für die Beurteilung der Angemessenheit maßgeblichen Sicht der beteiligten Verkehrskreise (BGH aaO. GRUR 1995, 163, 164 = WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung I) kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden, daß diese in der gewährten Vergünstigung eine das übliche Maß übersteigende und damit nicht mehr handelsübliche Nebenleistung der Beklagten sehen.
- OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer …
Der Bundesgerichtshof hat insoweit auch bereits betont, daß zugaberechtlich Erlaubtes im allgemeinen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BGH GRUR 1995, 163, 164 - Fahrtkostenerstattung).
- OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 6 W 86/18
Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Aktivlegitimation für Anspruch aus …
Hierfür sind in der Rechtsprechung beispielsweise die Intensivierung der Konkurrenzsituation und des Absatzes (OLG Karlsruhe WRP 1995, 358 [BGH 03.11.1994 - I ZR 82/92] ), eine besondere Werbekampagne (OLG Köln WRP 19978, 556, 557) oder ein Intensivierung durch Werbung in mehreren Medien (OLG München GRUR-RR 2001, 92) als ausreichend angesehen worden. - BGH, 23.03.1995 - I ZR 221/92
2 für 1-Vorteil - Barzahlungsnachlaß
Die Anwendung des Rabattgesetzes setzt dementsprechend - was das Berufungsgericht auch nicht verkannt hat - voraus, daß der Kaufmann aus der Sicht des Verkehrs, die von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt ist, von seinen Normalpreisen abweicht (vgl. BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat;… BGH, Urt. v. 20.1.1994 - I ZR 250/91, GRUR 1994, 390 - Anzeigen-Einführungspreis; Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung). - BGH, 22.06.1995 - I ZR 198/94
Goldkrone - Mitgliederzahl
Demgemäß hat der Senat auch in zahlreichen anderen Fällen die Prozeßführungsbefugnis des Klägers bejaht (BGH, Urt. v. 03.11.1994 - I ZR 82/92, GRUR 1995, 163 = WRP 1995, 102 - Fahrtkostenerstattung I;… Urt. v. 09.02.1995 - I ZR 44/93 - Arbeitsplätze bei uns, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Urt. v. 23.03.1995 - I ZR 92/93 - Bahnhofs-Verkaufsstellen, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Urt. v. 30.03.1995 - I ZR 84/93 - Räumungsverkauf an Sonntagen, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Urt. v. 27.04.1995 - I ZR 77/93 - Fahrtkostenerstattung II, zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 2 U 226/99
Unzulässigkeit der Werbung für ein Set aus Brille und Sonnenbrille
Es müssen also zwei Preise gegenübergestellt werden, nämlich der Normalpreis und der darvon abgeleitete geringere Ausnahmepreis (BGH GRUR 85, 392 - Sparpackung; WRP 95, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung;… Klosterfelde/Jaeger-Lenz in Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 52, 68).
Rechtsprechung
LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ermittlung der PIN-Nummer nach behauptetem EC-Kartenverlust
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhebungen an einem Geldausgabeautomaten mit Benutzung einer Postbank-Card
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; BGB § 670; BGB § 675
Anscheinsbeweis spricht für Benutzung durch Inhaber der ec-Karte L
- trenkler.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Auswirkungen von Softwarefehlern auf Anscheinsbeweis
Verfahrensgang
- AG Bonn, 09.06.1994 - 12 C 759/93
- LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 815
- MDR 1995, 277
- VersR 1996, 502
- WM 1995, 575
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 10.01.1992 - 9 U 959/91
Auszug aus LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94
Aufgrund des zu den Akten gereichten Gutachtens vom 7.8.1990 und den darin niedergelegten überzeugenden Ausführungen hinsichtlich der Unmöglichkeit der Ermittlung der PIN in einem überschaubaren Zeitrahmen, ist die Rechtsprechung bisher zutreffend davon ausgegangen, dass eine solche Möglichkeit nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. KG, NJW 1992, 1051 (1052)). - LG Duisburg, 22.12.1988 - 5 S 35/88
Umfang der Schutzpflicht des Inhabers einer ec-Magnetstreifenkarte; Umfang des …
Auszug aus LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94
Da die EC-Karte unter Verwendung der richtigen PIN den Karteninhaber repräsentiert (Harbeke, WM 1994 (Sonderbeilage 1), 11), besteht in diesen Fällen zugunsten der Bank der Anscheinsbeweis, dass die Abhebungen durch den Karteninhaber selbst erfolgte (Harbeke, WM 1994 (Sonderbeilage 1), 11; ders., WM 1989, 1749 (1753); Biber, WM 1987 (Sonderbeilage 6), 12; im Ergebnis auch LG Duisburg, NJW-RR 1989, 879).
- LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion
Aus den selben Gründen kann auch die Rechtsprechung nicht herangezogen werden, nach der ein Anscheinsbeweis durch die Verwendung von EC-Karte und dazugehöriger Geheimnummer (sog. PIN-Nummer) begründet werden kann (vgl. hierzu LG Bonn MDR 1995, 277 einerseits, OLG Hamm NJW 1997, 1711 ff. andererseits). - AG Berlin-Schöneberg, 09.09.1996 - 8 C 258/96 Der Karteninhaber muß die Umstände des Verlustes der Karte plausibel machen (vgl. LG Bonn NJW-RR 1995, S. 815 m.w.Nachw.).
Überwiegend wird von einem Anscheinsbeweis zugunsten der Bank dahingehend ausgegangen, daß der Karteninhaber die Karte benutzt hat, wenn eine Verfügung unter Verwendung der Karte und der Geheimnummer ausgelöst wurde (vgl. LG Bonn NJW-RR 1995, S. 815;… LG Saarbrücke NJW 1987, S. 2381;… wohl auch LG Frankfurt a. M. WM 1996, S. 953, das für die Rechtmäßigkeit einer Kontobelastung allein auf die Mißbrauchsregelung abstellt).
- SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05
Rentenversicherung
Die zivilrechtliche Rechtsprechung habe dies wiederholt bestätigt (BGH-Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03 und Landgericht Bonn in WM 1995, 575, 576). - KG, 21.09.1995 - 12 U 1127/94
Ansprüche aus einer positiven Vertragsverletzung (pVV); Verletzung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Duisburg, 09.09.1999 - 49 C 97/99
Mißbrauch einer EC-Karte
Demgegnüber soll nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 17.03.1997 - 31 U 72/96, NJW 1997, 1711 = DuD 1997, 540 = JurPC Web-Dok. 122/1998) und des Landgerichts Bonn (Urteil vom 11.01.1995 - 5 S 163/94, NJW-RR 1995, 815 = ZAP EN-Nr. 763/95) in den einschlägigen Fällen ein Anscheinsbeweis dafür bestehen, daß die Abhebungen durch den Kunden selbst erfolgt sind, wenn er nicht plausibel machen kann, wie der die Verfügung tätigende Dritte Kenntnis von der PIN-Nummer erlangt haben kann.