Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.10.1994

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 198/94   

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https://dejure.org/1995,4751
LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 198/94 (https://dejure.org/1995,4751)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.1995 - 7 Ta 198/94 (https://dejure.org/1995,4751)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 1995 - 7 Ta 198/94 (https://dejure.org/1995,4751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluss der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Berufungsgericht unter Ratenzahlungsauflagen auf die ratenfreie Bewilligung für die erste Instanz; Maßgebliche Rate im Fall mehrerer Ratenzahlungsanordnungen für die Bemessung der Höhe der Raten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH-Bewilligung: Erstinstanzliche Bewilligung ohne Raten, zweitinstanzliche Bewilligung unter Ratenauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 750
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1982 - VI ZR 175/80

    Prozeßkostenhilfe - Ratenzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 198/94
    Aus der - einhelligen (vgl. statt aller: BGH, Rpfleger 1983, 174) - Auffassung, dass bei verschiedenen Ratenzahlungsanordnungen - bezüglich der Höhe der Raten die jeweils letzte maßgebend wird, lässt sich entgegen der Auffassung des Bezirksrevisors nichts Gegenteiliges herleiten.
  • OLG Celle, 08.10.1990 - 10 WF 196/90
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 198/94
    Der Eingangssatz der Anlage 1 zu § 114 ZPO , wonach unabhängig von der Zahl der Rechtszüge höchstens 48 Monatsraten aufzubringen sind, bedeutet lediglich die im Hinblick auf § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche Klarstellung, dass die Ratenhöchstbegrenzung nicht nur auf die jeweilige Instanz bezogen ist (vgl. OLG Celle, Rpfleger 1991, 116 ).
  • LG Osnabrück, 22.03.1994 - 9 T 33/94
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 198/94
    Der, soweit ersichtlich, vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Rpfleger 1994, 363) ist nach alledem, nicht zu folgen (wie hier außer OLG Celle - s.o.-: Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung , 19. Aufl., § 119 Rdn. 61).
  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 10/15

    Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anordnung von Raten im

    Das Bewilligungsverfahren für die zweite Instanz ist weder das Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Prozesskostenhilfebewilligung für die erste Instanz noch ersetzt es dieses Verfahren (vgl. LAG Düsseldorf, 25. April 1995, 7 Ta 198/94, MDR 1995, 750).

    Dadurch wird sichergestellt, dass nicht zwei Raten, welche dasselbe Verfahren, wenn auch unterschiedliche Instanzen betreffen, gleichzeitig gezahlt werden müssen (vgl. LAG Düsseldorf, 25. April 1995, 7 Ta 198/94, MDR 1995, 750).

    Die Ratenzahlungsanordnung hat keinen Einfluss auf die ratenfreie Bewilligung für die erste Instanz, von den erstinstanzlichen Kosten ist die Partei weiterhin befreit (vgl. LAG Düsseldorf, 25. April 1995, 7 Ta 198/94, MDR 1995, 750; Zöller/Geimer, a. a. O., § 119 ZPO Rn. 61).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2002 - 8 WF 96/00

    Prozesskostenhilfe: Keine Änderung der erstinstanzlich ohne Ratenzahlung

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt, dass eine nachträgliche Abänderung der erstinstanzlichen Prozesskostenhilfebewilligung durch den Rechtspfleger nur unter den Voraussetzungen des § 120 Abs. 4 ZPO zulässig ist (OLG Celle FamRZ 1991, 207 = RPfl 1991, 117; LAG Düsseldorf JurBüro 1995, 532 = MDR 1995, 750; OLG Köln (26. ZS) FamRZ 1997, 754 = MDR 1997, 404; OLG Köln (14. ZS) FamRZ 1999, 1144; Zöller / Philippi, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 23.03.2015 - 14 Ta 120/15

    Verfahren des Arbeitsgerichts bei Anordnung eines Einmalbetrages aus dem Vermögen

    Ratenzahlungsanordnungen in den unterschiedlichen Rechtszügen wirken sich zwar nicht auf die maximale Anzahl der zu zahlenden Raten, wohl aber in der Höhe auf eine laufende Zahlungsverpflichtung aus oder können auf einen Rechtszug begrenzt sein ( vgl. näher BGH, 21. Dezember 1982, VI ZR 175/80, NJW 1983, 944; LAG Hamm, 17. Februar 2015, 14 Ta 10/15, juris, Rn. 5 ff.; LAG Düsseldorf, 25. April 1995, 7 Ta 198/94, MDR 1995, 750; Zöller/Geimer, a. a. O., § 119 ZPO Rn. 61 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1994 - 1Z RR 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4705
BayObLG, 13.10.1994 - 1Z RR 39/94 (https://dejure.org/1994,4705)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 1Z RR 39/94 (https://dejure.org/1994,4705)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 1Z RR 39/94 (https://dejure.org/1994,4705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 750
  • Rpfleger 1995, 339
  • BayObLGZ 1994 Nr. 56
  • BayObLGZ 1994, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Deshalb muß ein Rechtsanwalt bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, daß der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird (im Anschluß an BayObLG Beschluß vom 13.10.1994 - 1 Z RR 39/94).

    Dazu gehört die Anweisung an das Büropersonal, den Sendebericht nicht nur auf die vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend zu kontrollieren, denn die Verwendung der richtigen Empfängernummer kommt im Telefaxverkehr der Adressierung des Schriftsatzes gleich (ebenso BayObLG Beschluß vom 13. Oktober 1994 - 1 Z RR 39/94 - BayObLGZ 44, 273).

  • OLG Hamm, 29.01.2008 - 7 U 62/07

    Versäumung der Widerrufsfrist beim Prozessvergleich

    Trotz dieses Sendeergebnisses war eine Kontrolle des Sendeberichts auf die Korrektheit der gewählten Anschlussnummer geboten, denn die Verwendung der richtigen Empfängernummer kommt im Telefaxverkehr der Adressierung des Schriftsatzes gleich (so BAG, NJW 1995, 2742, 2743 und BayObLGZ 1994, 273 = NJW 1995, 668).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1053/94

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dazu gehört die Anweisung an das Büropersonal, den Sendebericht nicht nur auf die vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend zu kontrollieren, denn die Verwendung der richtigen Empfängernummer kommt im Telefaxverkehr der Adressierung des Schriftsatzes gleich (ebenso BayObLG Beschluß vom 13. Oktober 1994 - 1 Z RR 39/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 22.03.2000 - 13 Sa 47/00

    Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

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