Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 12.12.1996

Rechtsprechung
   BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96   

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https://dejure.org/1997,1361
BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96 (https://dejure.org/1997,1361)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 3 RK 17/96 (https://dejure.org/1997,1361)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 3 RK 17/96 (https://dejure.org/1997,1361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsvereinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 141
  • NJW 1998, 1430
  • MDR 1997, 950
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Der Senat hat im Urteil vom 25. Oktober 1995 (3 RK 24/94, BSGE 77, 21, 25 ff. = SozR 3-5524 § 24 Nr. 12) eingehend dargelegt, daß das KSVG im Hinblick auf den Schutzzweck der Künstlersozialversicherung von einem eigenständigen Kunstbegriff ausgeht, der von demjenigen des Steuerrechts und des Urheberrechts abweicht (BSGE 77, 21, 29).

    Für die Frage, ob es sich um ein künstlerisches Werk oder eine künstlerische Leistung i.S. des § 24 Abs. 1 Nr. 3 KSVG 1989 handelt, ist nicht die Qualifizierung aller Mitwirkender als Künstler maßgebend, sondern der Charakter des Gesamtwerkes (BSGE 77, 21, 27, a.a.O.).

    In diesem Sinn hat die Rechtsprechung die Regelung bislang auch stets ausgelegt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10; BSGE 77, 21, 25 = SozR 3-3425 § 24 Nr. 12).

    Der Senat hat wiederholt deutlich gemacht, daß für die Auslegung der in § 24 Abs. 1 KSVG verwendeten Begriffe der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend ist und eine darüber hinausgehende erweiternde Auslegung nicht in Betracht kommt (SozR 3-5425 § 24 Nr. 9; BSGE 77, 21, 24 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12).

    Der Senat entnimmt den Feststellungen des SG, auf die sich das LSG insoweit bezogen hat, daß auch die Darbietungen der auf Veranstaltungen des Kölner Karnevals auftretenden Büttenredner das im Rahmen des KSVG erforderliche Mindestmaß an eigenschöpferischem Gehalt aufweisen (vgl. BSGE 77, 21, 25 ff.).

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Der Begriff des Unternehmens setzt zunächst voraus, daß die Tätigkeit "mit einer gewissen Regelmäßigkeit" (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10) bzw. "Nachhaltigkeit" (BSG SozR 3-5425 § 24 Nrn. 6 und 8) ausgeübt wird.

    In diesem Sinn hat die Rechtsprechung die Regelung bislang auch stets ausgelegt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10; BSGE 77, 21, 25 = SozR 3-3425 § 24 Nr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es aus, daß die Aufführung künstlerischer Werke ein geeignetes Mittel zur Aufgabenerfüllung ist (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10).

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93

    Pädagogische Hochschule; Musiklehrer; Unternehmen; Künstlersozialabgabepflicht

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Er bildet auch kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG 1989 verwendeten Begriffs des Unternehmens (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Ausreichend ist vielmehr, daß die Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen im Rahmen einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, mit der Einnahmen erzielt werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Die vom Gesetz geforderte Vergleichbarkeit mit Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen setzt, jedenfalls bis zur Rechtsänderung durch das WFG vom 25. September 1996, nicht voraus, daß die Aufführung künstlerischer Werke oder die Darbietung künstlerischer Leistungen alleiniger oder zumindest wesentlicher Zweck des Unternehmens ist (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Dies muß auch für die Verwaltung gelten (vgl. auch BVerfGE 58, 257, 280; 84, 239, 285), wobei nicht von dem erstmaligen Inkrafttreten des KSVG im Jahre 1983, sondern von dem Inkrafttreten der Änderungen des § 24 KSVG im Jahre 1989 auszugehen ist, da die Abgabepflicht von Karnevalsvereinen erst durch die Neuregelung eingeführt wurde.

    Deren verwaltungsmäßige Umsetzung hängt nicht allein - was auf ein sog strukturelles Defizit hindeuten könnte - vom rechtstreuen Verhalten der Betroffenen ab (vgl. hierzu BVerfGE 84, 239).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Eine Interpretation dieser Vorschrift i.S. einer "kleinen Generalklausel", wie sie von der Beklagten und dem LSG vertreten werde, sei mit den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellten Grundsätzen (Beschluß vom 8. April 1987, NJW 1987, 3115) nicht zu vereinbaren.

    Die Revision macht gegenüber der Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG 1989 zu Unrecht geltend, die Vorschrift erfasse nach ihrer Entstehungsgeschichte und nach der Auslegung, die sie durch das BVerfG (SozR 5425 § 1 Nr. 1, NJW 1987, 3115) erfahren habe, von vornherein nur die typischen professionellen Vermarkter von Kunst, wie etwa Theater- oder Konzertdirektionen, die aus der Vermarktung von Künstlern ihren Unternehmensgewinn erzielten.

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Zwar verlangt der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Normen, zu denen auch § 24 KSVG zählt (vgl. BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4), daß der Abgabepflichtige die ihn treffende Belastung im vorhinein erkennen kann.

    Dies schließt es jedoch nicht aus, den Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen durch unbestimmte Rechtsbegriffe zu kennzeichnen, solange diese den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justiziabilität genügen (vgl. BSGE 74, 117, 120 m.w.N.), wie das hier der Fall ist.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Schließlich ist eine Beschränkung auf die Anzahl der Veranstaltungen pro Jahr im Hinblick auf den Gleichheitssatz auch deshalb gerechtfertigt, weil bei der Ordnung von Massenerscheinungen, zu denen die Ermittlung der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen zählt, grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwendet werden dürfen, wenn hierdurch eintretende Verletzungen des Gleichheitssatzes nicht sehr intensiv und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verwaltung nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind (BVerfGE 84, 348, 359; BVerfG SozR 3-4100 § 137 Nr. 3, S. 30).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Dies muß auch für die Verwaltung gelten (vgl. auch BVerfGE 58, 257, 280; 84, 239, 285), wobei nicht von dem erstmaligen Inkrafttreten des KSVG im Jahre 1983, sondern von dem Inkrafttreten der Änderungen des § 24 KSVG im Jahre 1989 auszugehen ist, da die Abgabepflicht von Karnevalsvereinen erst durch die Neuregelung eingeführt wurde.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Schließlich ist eine Beschränkung auf die Anzahl der Veranstaltungen pro Jahr im Hinblick auf den Gleichheitssatz auch deshalb gerechtfertigt, weil bei der Ordnung von Massenerscheinungen, zu denen die Ermittlung der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen zählt, grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwendet werden dürfen, wenn hierdurch eintretende Verletzungen des Gleichheitssatzes nicht sehr intensiv und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verwaltung nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind (BVerfGE 84, 348, 359; BVerfG SozR 3-4100 § 137 Nr. 3, S. 30).
  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
    Auszug aus BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
    Es handelt sich mithin um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, bei dessen Überprüfung Änderungen der Rechtslage bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (BSGE 7, 8, 13; 21, 79, 80).
  • BSG, 26.05.1964 - 9 RV 218/63

    Rücknahme eines Versorgungsbescheides - Rückzahlung von Versorgungsleistungen -

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R

    Künstlersozialversicherung - gemeinnütziger eingetragener Verein - Veranstalter

    Das Betreiben einer der in § 24 Abs. 1 S 1 KSVG aufgeführten Tätigkeiten als Unternehmen gilt kraft Gesetzes als "professionelle Kunstvermarktung" (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 RdNr 9 f; BSGE 80, 141, 143 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16 S 103 f; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 S 116) .
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Das Betreiben eines der in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG aufgeführten Unternehmen gilt kraft Gesetzes als "professionelle" Kunstvermarktung (BSGE 80, 141, 143 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 S 116).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R

    Künstlersozialversicherung - Feststellung der Abgabepflicht durch

    Nur die im Katalog des § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG aufgeführten Unternehmen gelten kraft Gesetzes als "professionelle" Kunstvermarkter (BSGE 80, 141, 143 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Das Betreiben eines solchen Unternehmens gilt kraft Gesetzes als professionelle Kunstvermarktung (BSGE 80, 141, 143 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 16 S 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

    Zunächst steht der Annahme des Unternehmens im Sinne des KSVG nicht entgegen, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt (s. Urteil des BSG v. 20. März 1997 - 3 RK 17/96 in SozR 3 - 5425 § 24 Nr. 16 = BSGE 80, 141).

    Dies bestätigt das BSG auch in seinem Urteil vom 20. März 1997 (3 RK 17/96 in SozR 3-5425 § 24 Nr. 16 = BSGE 80, 141).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Das Betreiben einer der in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG aufgeführten Tätigkeiten als Unternehmen gilt kraft Gesetzes als "professionelle" Kunstvermarktung (BSGE 80, 141 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb

    Ausgangspunkt waren die Urteile des erkennenden Senats vom 20.3.1997 (3 RK 17/96 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 16) und 16.4.1998 (B 3 KR 5/97 R - SozR 3-5425 § 24 Nr. 17), wonach auch Karnevalsgesellschaften und Gesangvereine der KSA-Pflicht unterlagen, wenn sie - wie häufig der Fall - jährlich mehr als zwei bis drei Veranstaltungen ausrichteten, bei denen Künstler auftraten und sie deshalb als Unternehmen iS des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG 1989 einzustufen waren (Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren Zweck darauf gerichtet ist, künstlerische Werke aufzuführen oder künstlerische Leistungen darzubieten).
  • SG Münster, 11.07.2019 - S 14 BA 32/18

    Keine Künstlersozialabgabe für das Projekt "Schaltschränke" im Münsteraner

    Das Betreiben einer der in § 24 Abs. 1 S 1 KSVG aufgeführten Tätigkeiten als Unternehmen gilt kraft Gesetzes als "professionelle Kunstvermarktung" (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 RdNr 9 f; BSGE 80, 141, 143 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16 S 103 f; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 S 116).

    All das hatte auch bereits das BSG Urt. v. 20.03.1997- 3 RK 17-96, mit zustimmender Anmerkung Langguth, DStR 2000, 344,.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - L 16 KR 196/05

    Verpflichtung eines Möbelwerks zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe (KSA);

    Insbesondere liegt auch keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vor, der dem Vollzug der KSA aus § 24 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 KSVG entgegengehalten werden könnte (wie hier bereits BSG, Urteil v 20.03.1997 - 3 RK 17/96 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 16).

    So ist bereits vom BVerfG in ständiger Rechtsprechung anerkannt (BVerfG, Urteil v 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239; Urteil v 09.03.2004 aaO; BSG, Urteil v 20.03.1997 aaO), dass Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, noch nicht allein zur Verfassungsmäßigkeit der materiellen Steuernorm führen.

  • SG Darmstadt, 30.08.2021 - S 8 R 316/17

    Künstlersozialversicherung

    Eine mehr als nur gelegentliche Auftragserteilung ist dabei immer dann anzunehmen, wenn Aufträge wiederkehrend zu bestimmten Anlässen, zu bestimmten Zeitpunkten oder in bestimmten Intervallen vergeben werden (BSG, Urteil vom 20. März 1997, Az.: 3 RK 17/96 - juris - Rn. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2003 - L 4 KR 123/01

    Anerkennung der Versicherungspflicht als Künstlerin im Sinne des

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00

    Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 120/14

    Künstlersozialabgabepflicht des Betreibers eines Museums

  • LSG Thüringen, 27.11.2012 - L 6 R 1045/12

    Künstlersozialabgabepflicht eines Verwerters künstlerischer und publizistischer

  • LSG Bayern, 08.03.2007 - L 4 KR 25/04

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Künstlersozialabgabe für Unternehmen;

  • SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09

    Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00

    Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2004 - L 4 KR 1332/03

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Jugendmusikschule - Ausbildungseinrichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99

    Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in

  • SG Landshut, 22.09.2010 - S 4 KR 145/07

    Abgabepflicht eines eingetragenen, nicht wirtschaftlichen Vereins zur

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2722
LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 (https://dejure.org/1996,2722)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 (https://dejure.org/1996,2722)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 4 Sa 1258/94 (https://dejure.org/1996,2722)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Betriebsveräußerer; Weiterbeschäftigung; Betriebsübergang; Rechtspflichten aus Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Betriebsübergang: Klage gegen Betriebsübernehmer - Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 950
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    In diesem Prozeß ist die Frage der Wirksamkeit der früheren Kündigung als Vorfrage zu klären (RGRK-Ascheid, § 613a BGB Rz. 297; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , LAGE § 613a BGB Nr. 60 = ARST 1997, 213 = BuW 1997, 600 = MDR 1997, 950 [LAG Hamm 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94] ; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , LAGE § 91a ZPO Nr. 6 [Ennemann]).

    Hieraus folgt, daß das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber 'erlischt' (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84", m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , a.a.O.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , a.a.O.).

    Auch insoweit erlischt die Verpflichtung des bisherigen Arbeitgebers ( LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , a.a.O.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , a.a.O.).

    N a c h dem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses gegen den neuen Inhaber nicht nur dann zu erheben, wenn dieser gekündigt hat, sondern auch, wenn die Kündigung vom alten Arbeitgeber ausgesprochen wurde, aber die Kündigungsfrist erst nach Betriebsübergang abläuft (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, a.a.O., m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 , a.a.O., m.w.N.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 , a.a.O., m.w.N.; zust. Berscheid, KGS, "Betriebsübergang/Betriebsinhaberwechsel" Rz. 251; a.A. BAG vom 26.05.1983 - 2 AZR 477/81 , AP Nr. 34 zu § 613a BGB [Grunsky] = AR-Blattei ES 500 Nr. 51 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch.

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

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  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse -

    Hieraus folgt, dass das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber "erlischt" (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88 -, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84", m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, LAGE § 613 a BGB Nr. 60 = ARST 1997, 213 = BuW 1997, 600 = MDR 1997, 950 ; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, LAGE § 91 a ZPO Nr. 6 [Ennemann]; LAG Hamm vom 26.11.1998 - 4 Sa 384/98 -, ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm vom 11.03.1999 - 4 Sa 966/98 -, ZInsO 1999, 424 ).

    Auch insoweit erlischt die Verpflichtung des bisherigen Arbeitgebers (LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, aaO.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO.; LAG Hamm vom 11.03.1999 - 4 Sa 966/98 -, aaO.).

    Nach dem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses gegen den neuen Inhaber nicht nur dann zu erheben, wenn dieser gekündigt hat, sondern auch, wenn die Kündigung vom alten Arbeitgeber ausgesprochen wurde, aber die Kündigungsfrist erst nach Betriebsübergang abläuft (ArbG Siegen vom 14.03.1989 - 1 Ca 780/88 -, aaO., m.w.N.; LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, aaO., m.w.N.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO., m.W.N.; LAG Hamm vom 26.11.1998 - 4 Sa 384/98 -, aaO., m.w.N.; zust. Berscheid, KGS, "Betriebsübergang/Betriebsinhaberwechsel" Rdn. 251; a.A. BAG vom 26.05.1983 - 2 AZR 477/81 -, AP Nr. 34 zu § 613 a BGB [Grunsky] = AR-Blattei ES 500 Nr. 51 = "Betriebsinhaberwechsel = Entsch.

    Hinsichtlich der Frage der Passivlegitimation des Betriebsveräußerers bei Kündigung vor Betriebsübergang vertritt die erkennende Kammer zwar eine andere Auffassung (LAG Hamm vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 -, aaO., m.w.N.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO., m.w.N.; LAG Hamm vom 26.11.1998 - 4 Sa 384198 -, aaO., m.w.N.), aber darauf kommt es vorliegend nicht entscheidend an.

  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis nahtlos auf den Erwerber über (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391 ), das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer erlischt (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60).

    Ist das Arbeitsverhältnis mangels Widerspruch des Arbeitnehmers auf den Betriebserwerber übergegangen, dann fehlt in den Fällen, in denen die Unwirksamkeit einer Kündigung allein oder in erster Linie auf § 613a Abs. 4 BGB gestützt wird, einer Feststellungsklage gegenüber dem Betriebsveräußerer das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (so bereits ArbG Siegen 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).

    Das setzt bezüglich des Insolvenzverwalters, der an die Stelle des (Gemein-)Schuldners (= früheren Arbeitgebers) getreten ist, für eine gegen ihn gerichtete Klage voraus, daß durch sie die Durchführung weiterer Ansprüche gegen ihn vorbereitet werden soll (RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613a BGB Rdn. 296; zust. LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302 ).

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis "nahtlos" auf den Erwerber über (BAG, Urt. v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391), das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer "erlischt" (ArbG Siegen, Urt. v. 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm, Urt. v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis nahtlos auf den Betriebserwerber über (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391), das Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsveräußerer erlischt (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950).

    Der "widerspruchslose" Übergang des Arbeitsverhältnisses kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist auch nicht durch Abschluß eines Aufhebungsvertrages zwischen dem Erwerber und dem Arbeitnehmer zu Lasten des Veräußerers rückgängig gemacht werden (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950).

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

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  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber 'erlischt' (ArbG Siegen, Urt. v. 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm, Urt. v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950; LAG Hamm, Urt. v. 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03, LAGE § 125 InsO Nr. 5 = ZInsO 2005, 616) beim Betriebsübergang kraft Gesetzes, denn § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt eine gesetzlich vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, die zwingend mit dem gesetzlichen Übergang des unveränderten Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber verbunden ist (BAG, Urt. v. 30.10.1986 - 2 AZR 101/85, NZA 1987, 524 = ZIP 1987, 529).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber 'erlischt' (ArbG Siegen, Urt. v. 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm, Urt. v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60 = MDR 1997, 950; LAG Hamm, Urt. v. 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03, LAGE § 125 InsO Nr. 5 = ZInsO 2005, 616) beim Betriebsübergang kraft Gesetzes, denn § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt eine gesetzlich vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, die zwingend mit dem gesetzlichen Übergang des unveränderten Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber verbunden ist (BAG, Urt. v. 30.10.1986 - 2 AZR 101/85, NZA 1987, 524 = ZIP 1987, 529).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 80/02

    Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Betriebsübergang in der Insolvenz,

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05

    Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im

  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05

    Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen

  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

  • ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00

    Feststellungsinteresse bei auf die Sozialwidrigkeit von Kündigungen gestützten

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