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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 31.01.2000 - 112-IX-99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15424
VerfGH Bayern, 31.01.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,15424)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,15424)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,15424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung aller Richter eines Landesverfassungsgerichts; Voreingenommenheit von Verfassungsrichtern bei der Überprüfung von Akten der Volksgesetzgebung; Befangenheit bei Entscheidung über Zulässigkeit eines die gerichtliche Organisation und Struktur betreffenden ...

Sonstiges

  • mehr-demokratie.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Chronik des Volksbegehrens "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2809
  • MDR 2000, 659
  • NVwZ 2000, 1168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund eines

    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 78/18

    Selbstablehnung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht

    Dies muss hier umso mehr gelten, als der sogenannte Abgasskandal zu Zivilprozessen von schon als industrialisiert zu bezeichnenden Ausmaßen geführt hat und angesichts dieser außerordentlichen Belastung der Justiz ein Genügenlassen bloßer Gruppenbetroffenheit - was auch in Ablehnungsverfahren berücksichtigungsfähig ist (vgl. BayVerfGH NJW 2000, 2809 f - juris-Version Tz. 6) - zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Zivilgerichte führen dürfte.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 48/19
    Dies muss hier umso mehr gelten, als der sogenannte Abgasskandal zu Zivilprozessen von schon als industrialisiert zu bezeichnenden Ausmaßen geführt hat und angesichts dieser außerordentlichen Belastung der Justiz ein Genügenlassen bloßer Gruppenbetroffenheit - was auch in Ablehnungsverfahren berücksichtigungsfähig ist (vgl. BayVerfGH NJW 2000, 2809 f - juris-Version Tz. 6) - zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Zivilgerichte führen dürfte.
  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 5 K 13.354

    Ablehnung eines offensichtlich missbräuchlichen Befangenheitsantrags

    Unstatthaft bzw. rechtsmissbräuchlich ist demgegenüber die Ablehnung des gesamten Gerichts bzw. Spruchkörpers, sofern nicht die Befangenheit gerade aus in einer Kollegialentscheidung enthaltenen konkreten Anhaltspunkten hergeleitet wird (BVerwG, U. v. 5.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10/11 - BeckRS 2011, 50194; Posser/Wolf, VwGO, § 54 Rn. 31, 34.1; s.a. BayVerfGH, E. v. 31.1.2000 - 112 IX 99 - NJW 2000, 2809).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Zudem kann nicht nur bei unzulässigen, sondern auch bei - wie hier - offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchen auf eine dienstliche Äußerung sogar gänzlich verzichtet werden (vgl. etwa BFH 1. Senat, Beschluss vom 07.05.1986 - Az: I B 70/85, zitiert nach juris; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31.01.2000 - Az: Vf.112-IX-99, zitiert nach juris = MDR 2000, 659; BayVerfGHE 24, 96, 97; OLGR Köln 2000, 474; FG Düsseldorf 15. Senat, Beschluss vom 11.04.2005 - Az: 15 K 4678/02 E, zitiert nach juris = EFG 2005, 1454).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 161/11

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit aufgrund selbst

    Ein individuelles Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters wird auch nicht dadurch begründet, dass die Gruppe, der der Richter angehört, am Verfahrensausgang interessiert oder davon insgesamt oder teilweise betroffen sein könnte (vgl. BGH vom 02. Dezember 2004 I ZR 92/02, Entscheidungen in Kirchensachen -KirchE- 2004/Bd. 46, 360; Landessozialgericht -LSG- Baden-Württemberg vom 30. November 1993 L 5 B 244/93, Breithaupt -Breith-1995, 86); so auch nicht bei möglicher konkreter oder abstrakter verfassungsrechtlicher oder Normenkontrolle (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof -Bay. VerfGH- vom 31. Januar 2000 Vf. 112-IX-99 Bay. VerfGHE 53, 20, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2809: vom 07. Juli 1997 Vf. 6-VII-96 u. a., Bay. VerfGHE 50, 147, NJW 1997, 3162; vom 20. Juni 1992 Vf. 79-VI-92 u. a., BeckRS, Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4119
OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99 (https://dejure.org/1999,4119)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.08.1999 - 8 U 1604/99 (https://dejure.org/1999,4119)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. August 1999 - 8 U 1604/99 (https://dejure.org/1999,4119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Detaillierte Darlegung der Gründe hinsichtlich Einlegung eines Rechtsmittels bei Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH); Verfassungsrechtliches Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien; Vertragliche ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114
    Prozesskostenhilfeantrag in der Berufungsinstanz ist auch bei dürftiger Begründung zu prüfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren auch ohne Begründung des beabsichtigten Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 659
  • VersR 2001, 1049
  • BB 2000, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95

    Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    Darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit, wie sich aus der Fassung des Gesetzes ergibt ("es sei denn"), der Kreditgeber (vgl. BGH WM 1996, 1688 unter II 2; eingehend BGHZ 128, 156 = WM 1995, 284 unter B II 2 a).

    Für die Zeit ab Sicherstellung der geleasten Gegenstände hat sie daher weder Anspruch auf Zahlung weiterer Leasingraten noch auf Ersatz des geltend gemachten Kündigungsschadens (vgl. BGHZ 82, 121, 125; BGH WM 1996, 1688 unter II 3 b).

  • OLG Schleswig, 01.09.1998 - 5 U 49/98
    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    »Ist eine Partei nicht in der Lage, einen Anwalt zu bezahlen, so kann für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Berufung im Rahmen des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht verlangt werden, einen Entwurf für eine Berufungsbegründung vorzulegen (entgegen OLG Schleswig, NJW-RR 1999, 432).«.

    Die Ansicht des OLG Schleswig (NJW-RR 1999, 432 f.), die dem ein Rechtsmittel beabsichtigenden Antragsteller grundsätzlich Darlegungen abverlangt, weshalb, in welchen Punkten und in welchem Umfang er die vorinstanzliche Entscheidung angreifen möchte, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    Auch hierfür ist es ohne Belang, ob man den Haftungsgrund in einer fortbestehenden originär leasingvertraglichen Verpflichtung oder in einem Schuldbeitritt erblickt; in beiden Fällen gelangt § 12 VerbrKrG zur Anwendung (vgl. BGH WM 1996, 1146 unter II 2 sowie Senat, OLGR Dresden 1998, 425 unter I 2 für Leasingnehmer einerseits; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1999, 270; OLG Hamm, OLGR Hamm 1997, 101 und OLG Karlsruhe, WM 1997, 1340 für Schuldbeitritt andererseits).
  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    Darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit, wie sich aus der Fassung des Gesetzes ergibt ("es sei denn"), der Kreditgeber (vgl. BGH WM 1996, 1688 unter II 2; eingehend BGHZ 128, 156 = WM 1995, 284 unter B II 2 a).
  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    Für die Zeit ab Sicherstellung der geleasten Gegenstände hat sie daher weder Anspruch auf Zahlung weiterer Leasingraten noch auf Ersatz des geltend gemachten Kündigungsschadens (vgl. BGHZ 82, 121, 125; BGH WM 1996, 1688 unter II 3 b).
  • BGH, 06.12.1995 - XII ZR 228/93

    Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    War die Kündigung hingegen wirksam, sind mit Zugang der Erklärung zwar die primären Erfüllungsansprüche erloschen; in diesem Fall löste jedoch die unterbliebene Rückgabe der Kücheneinrichtung bis zum 30.10.1997 Entschädigungsansprüche in derselben Höhe (brutto; vgl. zuletzt BGH WM 1996, 463 unter I 4 m.w.N.) aus, § 557 Abs. 1 BGB .
  • OLG Celle, 27.10.1993 - 2 U 255/92

    Leasingvertrag; Mehrheit von Leasingnehmern; Leasinggeber; Kündigung des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    Leasingnehmerin" nicht nur verpflichtet, sondern weiterhin auch berechtigt, konnte die Klägerin den Leasingvertrag grundsätzlich nur durch fristlose Kündigung gegenüber beiden Leasingnehmern wirksam beenden (OLG Celle, OLGR Celle 1994, 289; allgemein Palandt-Heinrichs, BGB , 58. Aufl., § 425 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
    Sie steht zudem im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (grundlegend etwa NJW 1993, 732 unter II 2 m.w.N.), die sich auf das verfassungsrechtliche Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien stützen kann und zutreffend eine sachliche Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs für zwar wünschenswert, aber nicht unerlässlich hält.
  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Dem 12. Senat des BGH sind zunächst die Oberlandesgerichte Frankfurt und Dresden gefolgt (OLG Dresden 13.08.1999 - 8 U 1604/99; OLG Frankfurt 31.08.2001 - 1 UF 173/01).
  • OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02

    Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für Rechtsmittelverfahren; Anwaltlich

    Die Gegenansicht vertritt namentlich der Bundesgerichtshof (MDR 1993, 172; ebenso ohne nähere Begründung OLG Dresden, MDR 2000, 659; s. a. Zöller-Philippi, Rn. 54 zu § 119 ZPO; tlw.
  • OLG Dresden, 30.07.2003 - 10 UF 447/03

    Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung

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  • LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von

    Während der BGH und hier insbesondere der 12. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 11.11.1992, XII ZB 118/92, MDR 1993, 172 = NJW 1993, 73f.; Beschluss vom 06.12.2000, XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146) und ihm folgend einige Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.1999, 8 U 1604/99, MDR 2000, 659; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.08.2001, 1 UF 173/01, OLGReport Frankfurt am Main 2002, S. 11) sowie ein Teil der Literatur (Zöller/Philippi, § 119 Rz. 54 m.w.N.; Schneider, MDR 1999, 1036; Stein/Jonas/Bork, ZPO, § 117 Rz. 16) die Auffassung vertreten, ein Prozesskostenhilfenantrag erfülle auch dann die sachlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag, wenn eine sachliche Begründung fehle, da diese zwar zweckmäßig und erwünscht sei, jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden könne, vertreten hierzu der BFH (vgl. BFH IV S 3/98; BFH VIII S 1/94), das sächsische Landesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 15.06.2006, 2 SHA 10/06, LAGE § 117 ZPO, 2002 Nr. 3) sowie einige Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 01.10.1998, 5 U 49/98, NJW-RR 1999, 432f.; Beschluss vom 21.01.2004, 7 U 30/03, OLGR Schleswig 2004, 266-268; OLG Dresden, Beschluss vom 30.07.2003, 10 UF 447/03, MDR 2003, 1443; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2003, 3 U 278/02, MDR 2003, 470f.) die Auffassung, dass im Falle eines Antrags einer anwaltlich vertretenen Partei auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung der Antrag zumindest in den Grundzügen aufzeigen muss, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll (MüKo-ZPO/Motzer, § 117 Rz. 15, ähnlich Fischer, MDR 2004, S. 1160ff., 1162, Ziff. 9; weitergehend Oberheim, in: Eiche-le/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Auflage 2008, 11. Rd. Ziff. 31).
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Rechtsprechung
   LG Amberg, 27.01.2000 - 32 T 1424/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20806
LG Amberg, 27.01.2000 - 32 T 1424/99 (https://dejure.org/2000,20806)
LG Amberg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 32 T 1424/99 (https://dejure.org/2000,20806)
LG Amberg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 32 T 1424/99 (https://dejure.org/2000,20806)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 659
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