Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.02.2002

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2002 - VII ZB 32/01   

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https://dejure.org/2002,2554
BGH, 17.01.2002 - VII ZB 32/01 (https://dejure.org/2002,2554)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - VII ZB 32/01 (https://dejure.org/2002,2554)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - VII ZB 32/01 (https://dejure.org/2002,2554)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzung im vorigen Stand - Anwaltsverschulden - Fristversäumnis - Eidesstattliche Versicherung

  • Judicialis

    ZPO § 294

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 294
    Widerspruch zwischen schriftsätzlichem Vortrag und eidesstattlicher Versicherung im Wiedereinsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 294
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Wiedereinsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1429
  • MDR 2002, 660
  • VersR 2002, 1170
  • BB 2002, 542 (Ls.)
  • BauR 2002, 824
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97

    Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Vorlage einer Akte zur Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - VII ZB 32/01
    Er hätte die Akten in angemessener Zeit durchsehen müssen (BGH, Beschluß vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97, NJW 1998, 460, 461).
  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    Zulässig ist daher etwa die Vernehmung der Gegenpartei ohne die Voraussetzungen des § 445 ZPO genauso wie die Vorlage unbeglaubigter Kopien von Schriftstücken (zB Fristen- oder Wiedervorlagekalender: BGH NJW 2002, 1429, 1430; OLG Köln FamRZ 1983, 709, 711) oder einer anwaltlichen Versicherung, die im Beweiswert eidesstattlichen Versicherungen zumindest gleichstehen und zugleich ein Angebot enthalten, den Anwalt als Zeugen zu vernehmen.
  • BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Die Umstände für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind glaubhaft gemacht, wenn die zur Glaubhaftmachung vorgelegte eidesstattliche Versicherung (§ 234 ZPO) eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für den in ihr dargestellten Sachverhalt ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2002 - VII ZB 32/01 - NJW 2002, 1429 f).
  • LSG Sachsen, 30.08.2006 - L 6 U 62/06

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auch in anderen Gerichtsbarkeiten ist anerkannt, dass eine Glaubhaftmachung nur dann bewirkt ist, wenn sie in sich widerspruchsfrei ist (BPatG, Beschluss vom 22.06.2005 - 28 W (pat) 303/04, MittdtschPatAnw 2006, 132; BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - VII ZB 32/01 - NJW 2002 1429; BFH, Beschlüsse vom 24.03.2000 - XB 92 bis 94/99 - OVG NRW, Urteil vom 25.08.1981 - 18 a 10037/80 -).
  • AG Hamburg, 27.08.2008 - 68g IK 295/03
    Vielmehr ist der Versagungsgrund erst dann im Sinne von § 290 Abs. 2 InsO glaubhaft gemacht, wenn nach der Überzeugung des erkennenden Gerichts eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass er zutreffen ist ( Streck , in: Hamburger Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2007, § 290 Rdnr. 6; Vallender, in: Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 290 Rdnr. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17.1.2002, NJW 2002, 1429).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02   

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https://dejure.org/2002,9910
OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02 (https://dejure.org/2002,9910)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2002 - 14 WF 19/02 (https://dejure.org/2002,9910)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 14 WF 19/02 (https://dejure.org/2002,9910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 660
  • FamRZ 2002, 1198
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Der Grundsatz der Waffengleichheit sei nicht bereits dadurch gewahrt, dass die Partei, die der Streithelfer unterstütze, anwaltlich oder sachkundig vertreten werde (OLG Köln FamRZ 2002, 1198).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    Die gesetzliche Regelung ist zwingend, die Anwaltsbeiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, die Sach- und Rechtslage sei einfach (OLG Köln v. 22.02.2002 - 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198 = MDR 2002, 660).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03

    Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines

    Denn auch ein prozesserfahrenes Jugendamt kann einem beigeordneten Rechtsanwalt nicht gleichgestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. März 2001 - 4 WF 31/01 - Jugendamt 2001, 300; OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 16 WF 19/02 - FamRZ 2002, 1198).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter

    Die gesetzliche Regelung ist zwingend, die Anwaltsbeiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, die Sach- und Rechtslage sei einfach (OLG Köln v. 22.02.2002 - 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198 = MDR 2002, 660).
  • AG Bonn, 21.09.2020 - 651 Ls 3/20
    Darüber hinaus geht die Rechtsprechung zu § 121 Abs. 2 ZPO davon aus, dass diese Vorschrift nur anwendbar ist, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (OLG Bremen v. 01.03.2006, 4 WF 18/06, beck-online: "Der Grundsatz der "Waffengleichheit" (§ 121 II Alt. 2 ZPO) gebietet in einem solchen Fall, auch der bisher nicht fachkundig vertretenen Partei auf Antrag im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe einen Anwalt beizuordnen"; ebenso OLG Köln v. 22.02.2002, 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198).
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