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Rechtsprechung
   OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03   

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https://dejure.org/2003,5063
OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03 (https://dejure.org/2003,5063)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2003 - 11 W 605/03 (https://dejure.org/2003,5063)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 11 W 605/03 (https://dejure.org/2003,5063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Weigerung der Festsetzung einer halben Verhandlungsgebühr; Entstehung der Verhandlungsgebühr im Fall des gerichtlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 788
  • MDR 2003, 533
  • FamRZ 2004, 212
  • Rpfleger 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    e) Zutreffend hat das Beschwerdegericht auch die Voraussetzungen des § 35 BRAGO im vorliegenden Fall verneint, weil es zur Beschlußfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. OLG München, JurBüro 2003, 248 f.; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467; a.A. Enders, JurBüro 2003, 1; Buchmüller, AnwBl. 2004, 88).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2005 - 10 WF 11/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr

    Der Feststellungsbeschluss des Gerichts dient lediglich der Protokollierung (vgl. auch OLG München MDR 2003, 533; OLG Stuttgart JurBüro 2004, 80; OLG Koblenz JurBüro 2003, 467) und bewirkt, dass der Vergleich - wie ein in der mündlichen Verhandlung geschlossener Vergleich - zum Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rn. 25).
  • OLG Celle, 19.04.2004 - 8 W 129/04

    Anfallen einer Erörterungsgebühr der Rechtspflegers in den Fällen des Abschlusses

    Tatsächlich fällt in den Fällen des Abschlusses eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO indessen keine Erörterungsgebühr an (so auch OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - Schneider AGS 2003, 196, 197) [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] .

    Ebenso offen bleiben kann die weitere Frage, ob beim Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziff. 2, § 35 BRAGO anfällt, was von der überwiegenden Ansicht verneint wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; OLG München NJW-RR 2003, 788 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] ; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - LG Aachen AGS 2003, 398 [LG Aachen 27.05.2003 - 5 T 102/03] ; Schneider AGS 2003, 196, 197 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] ; Zöller, a.a.O.; a.A. LG Heilbronn AGS 2003, 538 [LG Heilbronn 05.09.2002 - 7 O 14/02] ; AG Saarburg JurBüro 2003, 301; Enders JurBüro 2003, 1; Mock AGS 2003, 397, 398) [OLG Koblenz 10.07.2003 - 14 W 446/03] .

  • OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fiktive Verhandlungsgebühr bei schriftlicher Annahme eines

    Nachdem sich der Senat bereits durch Beschluss vom 11.03.2003 (8 W 87/03) in einer unveröffentlichten Entscheidung für die Unanwendbarkeit von § 35 BRAGO auf den nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellten Vergleich ausgesprochen hatte, hält er nach erneuter Überprüfung an dieser Auffassung fest (ebenso OLG München MDR 2003, 533).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 12 W 5/04

    Rechtsanwaltskosten: Verhandlungsgebühr bei gerichtlicher Feststellung des

    Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 2, 35 BRAGO zu Recht abgelehnt (so auch OLG Koblenz, 14 W 411/03 in AGS 2003, 350; OLG München, 11 W 605/03 in AGS 2003, 248-249; OLG Schleswig, 9 W 13/03, AGS 2003, 247 ­ alle zit. n. JURIS, Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., § 278 RN.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 12 W 207/04

    Rechtsanwaltskosten: Gerichtlicher Vergleich nach außergerichtlichen

    Der das Zustandekommen des Vergleichs feststellende Beschluss ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern er ersetzt lediglich die gerichtliche Protokollierung, wie sich aus § 278 Abs. 6 S. 3 ZPO ergibt (OLG München, NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467 und S. 533).
  • OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03

    Geltendmachung einer Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

    Überwiegend wird jedoch angenommen, dass in derartigen Fällen keine Verhandlungsgebühr entsteht (OLG München NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; ebenso Zöller/Greger a. a. O.).
  • OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03

    Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO ?

    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 14 W 446/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

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  • OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05

    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35 BRAGO bei Vergleich nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2004 - 4 W 91/04

    Anwaltsvergütung: Entstehung einer Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr bei einem

  • OLG Koblenz, 20.06.2003 - 14 W 411/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr bei Vergleichsfeststellung

  • LG Stuttgart, 27.01.2005 - 10 T 14/05

    Geltendmachung und Feststellung der Unwirksamkeit eines im schriftlichen

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.11.2002 - 3 W 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8704
OLG Bamberg, 05.11.2002 - 3 W 120/02 (https://dejure.org/2002,8704)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.11.2002 - 3 W 120/02 (https://dejure.org/2002,8704)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. November 2002 - 3 W 120/02 (https://dejure.org/2002,8704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung außergerichtlicher Kosten; Kostenabgleichung; Pflicht zu sparsamer Prozessführung; Unterbevollmächtigung; Verkehrsanwalt

  • Judicialis

    BRAGO § 26; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 52; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattung der Kosten für Prozessbevollmächtigten am Sitz und Unterbevollmächtigten am entfernt gelegenen Gerichtssitz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98

    Prozeßkostenhilfe - Verkehrsanwalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.11.2002 - 3 W 120/02
    bb) In einem solchen Fall sind die tatsächlichen Kosten (angefallen für den Prozeßbevollmächtigten in Düsseldorf und den Unterbevollmächtigten in Bamberg) mit denjenigen zu vergleichen, die entstanden wären, wenn die Beklagte einen in Bamberg ansässigen Prozeßbevollmächtigten beauftragt und sich eines Verkehrsanwalts in Düsseldorf bedient hätte, um den Verkehr mit ersterem zu führen (Zöller a.a.O. § 91 RdNr.13 "Unterbevollmächtigter" m.w.N.; Schneider MDR 99, 959/960).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.11.2002 - 3 W 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22257
OLG Bamberg, 16.11.2002 - 3 W 120/02 (https://dejure.org/2002,22257)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.11.2002 - 3 W 120/02 (https://dejure.org/2002,22257)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. November 2002 - 3 W 120/02 (https://dejure.org/2002,22257)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kostenerstattung bei Einschaltung eines Verkehrsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 533
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