Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 04.08.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2003 - VII ZR 136/02   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hinweispflicht nach § 139 ZPO bei widersprüchlichem Parteivortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139
    Richterliche Hinweispflichten im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht bei widersprüchlichem Parteivortrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss auf widersprüchlichen Parteivortrag hinweisen! (IBR 2004, 1014)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1718
  • MDR 2004, 169
  • NZBau 2003, 683
  • WM 2004, 849
  • BauR 2003, 1942 (Ls.)
  • BauR 2004, 117
  • IBR 2004, 1014
  • ZfBR 2004, 48



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04  

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Ohne Erfolg bleibt in diesem Zusammenhang auch der Hinweis der Beschwerdeführerinnen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Partei, wenn das Erstgericht ein Vorbringen als schlüssig angesehen hat, darauf vertrauen darf, dass eine davon abweichende Auffassung des Berufungsgerichts ihr rechtzeitig durch einen Hinweis mitgeteilt wird, und entsprechendes gilt, sofern das Berufungsgericht der Beweiswürdigung des Erstrichters nicht folgen will (vgl. BGH, NJW 2005, 3284; MDR 2004, 169; NJW-RR 2004, 281 f.; MDR 2002, 1139; NJW-RR 1994, 566 f.).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06  

    Unzumutbarkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge, wenn das Fachgericht in den

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Partei darauf vertrauen darf, dass ein Berufungsgericht ihr seine von derjenigen des Erstgerichts abweichende Auffassung rechtzeitig durch einen Hinweis mitteilen wird (vgl. BVerfG, NJW 1992, 678 ; NJW 2003, 2524; BGH, NJW 2005, 3284; MDR 2004, 169; NJW-RR 2004, 281 f.; MDR 2002, 1139; NJW-RR 1994, 566 f.).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09  

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde;

    Hier ist anerkannt, dass auf einen widersprüchlichen Vortrag hinzuweisen ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2003 - II ZR 322/00, juris Rn. 11, NJW-RR 2003, 742 f.; Beschluss vom 11. September 2003 - VII ZR 136/02, juris Rn. 34 ff., NJW-RR 2003, 1718 f.).

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom Beschwerdevorbringen durch das Gericht

  • Judicialis

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2003 - 12 O 7785/01
  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2004, 169



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05  

    Schwerer Verfahrensfehler bei erkennbarer Nichtbefassung der Rechtspflegerin mit

    Fehlt es bereits an der hier zur effektiven Nachholung des rechtlichen Gehörs erforderlichen Kenntnisnahme des Beschwerdevorbringens, liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.05 - Az. : 8 W 59/05; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169).

    Die Sache war daher an das LG zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens zurückzugeben (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.05 - Az. : 8 W 59/05; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169).

  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08  

    Vergütungsvereinbarung für vorgerichtliche Tätigkeit: Anrechnung auf

    Dazu hatte sie das Vorbringen des Klägers nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich auch mit diesem auseinanderzusetzen (OLG Nürnberg, MDR 2004, 169) und eine Entscheidung zu treffen.
  • OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 11 W 55/09  

    Notwendige Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Lassen aber weder der Kostenfestsetzungsbeschluss noch der Nichtabhilfebeschluss erkennen, dass das Gericht die Argumente des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hat, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der die Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses rechtfertigen kann (OLG Hamburg, MDR 2002, 1274; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, Rn. 21 "Begründungszwang").
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  • OLG Nürnberg, 26.01.2004 - 13 W 227/04  

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte bei längerem Ruhen des

    Die Rechtspflegerin hat den hierauf abzielenden Vortrag der Klägerin unbeachtet gelassen und sich auch im Rahmen ihres - nicht begründeten - Nichtabhilfebeschlusses damit nicht auseinandergesetzt, so daß an sich ein Fall der Rückgabe zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens vorgelegen hätte (vgl. dazu Senat, Beschluß vom 04.08.2003, Az.: 13 W 2362/03).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09  

    Anforderungen an die Abhilfeprüfung bei Kostenbeschwerde

    6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 193/09  
    Dies erfordert, dass der Richter das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt und sich damit auseinandersetzt (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159).
  • OLG Schleswig, 13.03.2012 - 2 W 24/12  

    Löschungsanforderungen bei 1919 eingetragenem Altenteilsrecht - Abhilfeverfahren;

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Abhilfeverfahrens berechtigen das Beschwerdegericht allerdings, die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens an die Vorinstanz zurückzugeben (vgl. nur Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 2011, S. 169 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 351 f.; OLG Brandenburg, FGPrax 2000, S. 45 f.; OLG Karlsruhe, BeckRS 2003 09469; OLG Nürnberg, MDR 2004, S. 169 ; LG Kaiserslautern, NJOZ 2006, S. 2601 ff.; Streck in: Meikel, Grundbuchordnung , 10. Auflage, § 75 Rn. 13; Sternal in: Keidel, FamFG, 16. Auflage, § 68 Rn. 34).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11  

    Sachverständige - Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Dies erfordert, dass das Gericht das Vorbringen eines Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt, das gesamte Beschwerdevorbringen im Einzelnen prüft und darlegt, dass und aus welchen Gründen das Vorbringen eine Änderung der angegriffenen Entscheidung nicht rechtfertigt (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409; OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159).
  • LG Kiel, 21.08.2008 - 7 T 42/08  

    Anforderungen an einen Nichtabhilfebeschluss nach sofortiger Beschwerde gegen die

    Selbst eine in der genannten Formulierung zu sehende konkludente Bezugnahme auf die im Beschluss vom 30.10.2008 genannten Gründe würde nicht ausreichen (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2004, 169), zumal hierin lediglich ausgeführt wird, dass ein Anwalt nicht unentgeltlich tätig werde und Fehler nach der nach dem RVG vorzunehmenden Kostenberechnung nicht ersichtlich seien.
  • OLG Jena, 27.01.2006 - 9 W 45/06  

    Verfahrensrecht - Höhe der Erstattung v. innerprozessualen Privatgutachterkosten

    Enthält der Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. der auf ein Rechtsmittel hin ergangene Nichtabhilfebeschluss keine oder nur eine floskelhafte Begründung oder übergeht er das Parteivorbringen, begründet das einen wesentlichen Verfahrensmangel, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 313; OLG München JurBüro 1981, 769).
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