Weitere Entscheidung unten: KG, 24.05.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5262
OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03 (https://dejure.org/2004,5262)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.2004 - 7 U 4035/03 (https://dejure.org/2004,5262)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 2004 - 7 U 4035/03 (https://dejure.org/2004,5262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AGBG § 11 Nr. 7 a.F.; ; HGB § 435; ; HGB § 449; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 11 Nr. 7; HGB § 435; HGB § 449; BGB § 254
    In AGB vorformuliertes Einverständnis des Kunden mit fehlender Kontrolle des Transportwegs als (unwirksamer) Haftungsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Haftungsbegrenzung in AGB eines Paketbeförderungsdienstes als Anwendungsfall des § 309 Nr. 7b BGB n. F. - zur Frage des mitwirkenden Verschuldens des Versenders wegen unterlassener Wertdeklaration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Spediteurs; Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Paketbeförderungsdienstes; Mitverschulden wegen unterbliebener Wertdeklaration durch den Versender

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pakettransport "auf eigenes Risiko" - Beförderungsdienst kontrolliert nichts - und will für nichts haften

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1064
  • MDR 2004, 988
  • VersR 2004, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03
    Die Beklagte hat keine Tatsachen vorgetragen, die diesen Anschein hätten erschüttern können (vgl. BGH TransportR 2003, Seite 156).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03
    Die Rechtsgrundsätze des BGH zum grobfahrlässigen Organisationsverschulden des Spediteurs (vgl. BGHZ 129, 345 ff.) finden grundsätzlich auch auf Paketdienstunternehmer, wie die Beklagte, Anwendung (BGHZ 149, 337 ff.).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03
    Dies ist dann der Fall, wenn durch die Unterlassung der Wertangabe dem Frachtführer die Möglichkeit genommen wird, die Sendung mit größerer Sorgfalt zu behandeln, um dadurch den Schadenseintritt zu vermeiden oder wenigstens einzugrenzen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1473 ff.).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03
    Die Rechtsgrundsätze des BGH zum grobfahrlässigen Organisationsverschulden des Spediteurs (vgl. BGHZ 129, 345 ff.) finden grundsätzlich auch auf Paketdienstunternehmer, wie die Beklagte, Anwendung (BGHZ 149, 337 ff.).
  • OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10

    Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei

    Ziffer 12 der Vereinbarung vom 25. April 2004 (Anlage K 2) enthält keinen wirksamen Verzicht auf die Durchführung von entsprechenden Kontrollen, da die Klausel vorformuliert und nicht einzelvertraglich ausgehandelt ist, somit gegen §§ 452 Satz 1, 449 Abs. 2 Satz 1 HGB verstößt und unwirksam ist (ebenso BGH TranspR 2006, 169, 170/171; 171, 173/174; 2008, 163, 166; OLG München TranspR 2005, 26).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
    Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung und im nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 17.09.2004 geäußerten Ansicht weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des OLG München (NJW-RR 2004, 1064) und OLG Hamburg (NJW-RR 2004, 1038) ab, soweit er den auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aufgrund eines Mitverschuldens wegen fehlender Wertdeklaration mindert und hierbei die nötige Kenntnis der Versicherungsnehmerin der Klägerin, dass die Beklagte die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt hätte, aus der dem Versender möglichen und zumutbaren Lektüre von Ziffer 2 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten Stand 11/00 ableitet.
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Rechtsprechung
   KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12099
KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02 (https://dejure.org/2004,12099)
KG, Entscheidung vom 24.05.2004 - 12 U 328/02 (https://dejure.org/2004,12099)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 12 U 328/02 (https://dejure.org/2004,12099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abänderung einer Berufung wegen fehlerhafter Auslegung einer schriftlichen Erklärung als Schuldbeitritt; Überprüfung einer erstinstanzlichen Auslegung durch das Berufungsgericht; Handeln des Verwalters eines Objektes "im fremden Namen"; Handeln "im eigenen Namen" bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwalter haftet nicht persönlich für Rechnungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hausverwalter haftet nicht für Gemeinschaftsschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 988
  • NZM 2004, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Auch bei einem durch die Hausverwaltung ohne ausdrückliche Benennung der Hauseigentümer (hier: Eigentümergemeinschaft) erteilten Werkauftrag ist typischerweise davon auszugehen, dass der Hausverwalter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Hauseigentümer die Willenserklärung abgibt (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004; VII ZR 12/03; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 151, Kammergericht, KGR 1996, 73).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Eine Auslegung, die diesen Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet auch anderer Auslegungsmöglichkeiten keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG München v. 12.3.2003 - 21 U 4945/02, MDR 2003, 952 f; OLG Celle OLGReport Celle 2002, 238; Gehrlein, MDR 2003, 421 (426); zum Prüfungsumfang vgl. auch BGH v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, BGHReport 2003, 648 = MDR 2003, 736 m. zahlr.
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört aber auch der Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138 jeweils m. w. N.), durch die eine Abrede auf einen vertretbaren Sinngehalt zurückzuführen ist (BGH WM 1979, 918).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört aber auch der Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138 jeweils m. w. N.), durch die eine Abrede auf einen vertretbaren Sinngehalt zurückzuführen ist (BGH WM 1979, 918).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Auch bei einem durch die Hausverwaltung ohne ausdrückliche Benennung der Hauseigentümer (hier: Eigentümergemeinschaft) erteilten Werkauftrag ist typischerweise davon auszugehen, dass der Hausverwalter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Hauseigentümer die Willenserklärung abgibt (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004; VII ZR 12/03; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 151, Kammergericht, KGR 1996, 73).
  • OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Eine Auslegung, die diesen Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet auch anderer Auslegungsmöglichkeiten keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG München v. 12.3.2003 - 21 U 4945/02, MDR 2003, 952 f; OLG Celle OLGReport Celle 2002, 238; Gehrlein, MDR 2003, 421 (426); zum Prüfungsumfang vgl. auch BGH v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, BGHReport 2003, 648 = MDR 2003, 736 m. zahlr.
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 281/78

    Gewerbsmäßiges Aufstellen von Automaten in Gaststätten - Prüfung des

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört aber auch der Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138 jeweils m. w. N.), durch die eine Abrede auf einen vertretbaren Sinngehalt zurückzuführen ist (BGH WM 1979, 918).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 14 U 117/00

    Zustandekommen eines Vertrages über Stomlieferung

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02
    Sie bedeutet lediglich, dass bei unveränderter Aufrechterhaltung der ursprünglichen Vertragsbeziehungen die mit der Bezahlung verbundenen Maßnahmen durch den Verwalter im Namen und im Auftrage des Hauseigentümers erledigt werden sollen (OLG Brandenburg, OLGR 2002, 156; Ludwig/Odenthal, AVBEltV, § 2 Rz. 133 m. w. N.).
  • KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04

    Passivlegitimation bei Zahlungsklage des Heizöllieferanten: Verpflichtung der

    Der Verwalter eines Objektes handelt regelmäßig für seinen Auftraggeber; ein eigenes Verpflichtungsinteresse ist ihm fremd (KG MDR 2004, 988), es sei denn, das Geschäft betrifft unmittelbar seine eigene berufliche Tätigkeit (z. B. Beschaffung von Büromaterial).

    So bedeutet nach allgemeiner Ansicht die Aufforderung des Hausverwalters an Versorgungsbetriebe, die Rechnung nunmehr unmittelbar an ihn zu senden, gerade nicht eine Veränderung der zuvor begründeten rechtlichen Beziehungen, sondern nur, dass bei unveränderter Aufrechterhaltung der ursprünglichen Vertragsbeziehungen die mit der Bezahlung verbundenen Maßnahmen durch den Verwalter im Namen und im Auftrag des Hauseigentümers erledigt werden (KG MDR 2004, 988 m. w. N.).

  • KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04

    Bestellung von Heizöl durch Hausverwalter

    Dies gilt sowohl bei der Vergabe von Bauleistungen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03), als auch bei der Vergabe von Reparatur und Instandsetzungsaufträgen ab einem bestimmten Größenumfang (KG a.a.O), als auch bei Vertragsschlüssen mit Versorgungsunternehmen (Urteil des Kammergerichts vom 24. Mai 2004 - 12 U 328/02) und ebenso bei der Erteilung eines Auftrags zur Heizöllieferung wie im vorliegenden Fall.
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