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   OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07   

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https://dejure.org/2007,11012
OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07 (https://dejure.org/2007,11012)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2007 - 14 W 161/07 (https://dejure.org/2007,11012)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2007 - 14 W 161/07 (https://dejure.org/2007,11012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Tragung der Kosten eines Nebenintervenienten; Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht eines unterliegenden Klägers gegenüber einem obliegenden Nebeninterbenienten; Rechtliche Ausgestaltung der ...

  • Anwaltsblatt

    § 66 ZPO, § 91 ZPO, § 97 ZPO, § 516 ZPO, § 522 ZPO
    Kosten der Nebenintervention nach Hinweis gem. § 522 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenintervenienten bei Beitritt nach Ankündigung der Beschlussverwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 866
  • AnwBl 2007, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07
    Sie verweist auf die Entscheidung BGH NJW 2006, 2260 ff und meint, die Kosten des Nebenintervenienten seien nicht notwendig und daher auch nicht erstattungsfähig.

    Diese Verfahrenssituation ist mit dem Sachverhalt der in NJW 2006, 2260 ff abgedruckten BGH - Entscheidung vergleichbar.

  • OLG Koblenz, 10.11.2006 - 14 W 688/06

    Erfallen der Verfahrensgebühr bei Vortrag des Berufungsbeklagten nach Ankündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07
    »Hat das Berufungsgericht eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO angekündigt, sind die Kosten des Nebenintervenienten, der erst hiernach beitritt, nur erstattungsfähig, wenn es einen über das Kosteninteresse hinausgehenden Sachgrund gibt, den Berufungsbeklagten jetzt noch zu unterstützen (Abgrenzung zu OLG Koblenz - 14 W 688/06 - 10.11.2006, MDR 2007, 368 = OLGReport Koblenz 2007, 220).«.

    Dem Senatsbeschluss vom 10. November 2006 - 14 W 688/06 - (Rpfleger 2007, 115 = JurBüro 2007, 89 ) lag der Fall zugrunde, dass anwaltlicher Sachvortrag des Berufungsbeklagten erst nach einer gerichtlichen Ankündigung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erfolgte.

  • OLG Koblenz, 11.05.2006 - 14 W 278/06

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in der Berufungsinstanz nach Erteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07
    Mit Beschluss vom 11. Mai 2006 - 14 W 278/06 - (OLGR 2006, 792 = JurBüro 2006, 485 ) hat der Senat über einen Fall entschieden, bei dem der Vorsitzende des Berufungsgerichts den Hinweis erteilt hatte, die Berufung sei unzulässig (§ 522 Abs. 1 ZPO ).
  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Denn nach der ihm vorteilhaften Ankündigung des Berufungsgerichts, in der zugleich eine weitgehend abgeschlossene Meinungsbildung in der Beurteilung der Zulässigkeitsfrage zum Ausdruck kommt, hat ein Berufungsbeklagter durch ein Untätigbleiben jedenfalls bis zum Ablauf der gesetzten Frist ersichtlich weder Rechtsnachteile zu befürchten noch Anlass, die Prozesssituation als für sich risikobehaftet einzuschätzen, noch kann er sonst davon ausgehen, durch Abgabe einer Stellungnahme einen Verfahrensabschluss wesentlich zu beschleunigen (vgl. BGHZ 166, 117, Tz. 20 zur Ankündigung einer Einspruchsverwerfung gemäß § 341 ZPO; BAG, NJW 2008, 1340, 1341; OLG Koblenz, MDR 2007, 866; LAG Düsseldorf, JurBüro 1994, 424, 425; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdnr. 14; MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rdnr. 96; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Berufung"; Thomas/ Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rdnr. 21).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 233/09

    Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und Entscheidung über die Kosten

    Inwieweit die durch die nachträgliche Nebenintervention entstandenen Kosten im Einzelnen notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO waren, wird im Kostenfestsetzungsverfahren gesondert zu prüfen sein (vgl. dazu OLG Koblenz JurBüro 2007, 261 und 320).
  • OLG Köln, 18.11.2013 - 17 W 165/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers

    Im Unterschied zu den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des OLG Koblenz (AGS 2007, 276 und 369 f.), bei denen sich die Nebenintervenienten erstmals nach Erlass eines Hinweisbeschlusses gem. § 522 Abs. 2 ZPO überhaupt bestellt hatten, hat der Rechtsanwalt der - bis dahin nur - Streitverkündeten sich bereits in I. Instanz bestellt und sogar an zwei Verhandlungsterminen aktiv, u.a. auch im Rahmen von Vergleichsgesprächen teilgenommen.
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