Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt: Verhandlungen mit dem Krankenhausträger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den behandelnden Arzt; Ablehnung eines geltend gemachten Anspruchs sowie Ablehnung einer Fortführung von Gesprächen über diesen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den behandelnden Arzt; Ablehnung eines geltend gemachten Anspruchs sowie Ablehnung einer Fortführung von Gesprächen über diesen ...
- Judicialis
BGB § 203
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 852; BGB § 425
Verhandlungen mit dem Krankenhausträger hemmen nicht die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 203
Zur Verjährungshemmung von Arzthaftungsansprüchen gegen den Arzt bei Verhandlungen mit dem Krankenhausträger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährung: Wann sind Verhandlungen endgültig beendet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
BGB § 203
Hemmung der Verjährung gegen den behandelnden Arzt bei Verhandlungen mit dem Krankenhausträger; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährung: Verhandlungen werden nur durch ein doppeltes Nein beendet! (IBR 2007, 674)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 24.03.2006 - 8 O 1618/05
- OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 197/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 311
- VersR 2007, 1277
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
An die Substantiierungspflichten der klagenden Partei im Arzthaftungsprozeß sind aber nur maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen (BGH VersR 2004, 1177;… Steffen/Dressler a.a.O. Rz. 580). - BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02
Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
Erforderlich ist insoweit eine Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen, die durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei zum Ausdruck kommen muss (BGH vom 17.2. 2004 - VI ZR 429/02 = Bl. 131, 138 d.A.;… Palandt-Heinrichs a.a.O. § 203 Rz. 4). - OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97
Abriss eines Venenkatheters darf nicht unbemerkt bleiben L
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Düsseldorf AHRS II 0600/135 = VersR 2000, 457 Ls;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. Rz. 488 c; OLG Rostock OLGR 2002, 89;… Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. § 203 Rz. 3 a.E.).
- OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 261/13
Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO; …
Damit ist hier auch nach dem Verständnis des Klägers eine Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen im Sinne eines sog. doppelten Neins (vgl. OLG Oldenburg MDR 2008, 311; Palandt-Ellenberger § 203 Rn 4) durch die Beklagte erfolgt mit der Konsequenz des Endes der Hemmung zum 2.7.2012. - OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11
Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen …
Verhandlungen des geschädigten Patienten mit dem Krankenhausträger oder dessen Haftpflichtversicherer hemmen die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt nur dann, wenn nach den gesamten Umständen zweifelsfrei und eindeutig davon auszugehen ist, dass der auch für den verantwortlichen Arzt eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen nicht nur für seinen Versicherungsnehmer - also den Krankenhausträger - sondern auch für den Arzt als mitversicherte Person tätig wird (Urteil des erkennenden Senats v. 19.12.2007 zum Az.: 4 U 171/06; OLG Düsseldorf VersR 2000, 457; OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277; zum nämlichen Grundsatz in der allg. Haftpflichtversicherung vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 1470; VersR 1991, 1033; 1990, 497). - OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11
Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!
Es muss vielmehr zusätzlich noch unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass keine (weiteren) Verhandlungen mehr gewünscht werden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2006, Az.: 5 U 31/06), mithin ist grundsätzlich ein sog. "doppeltes Nein" erforderlich (…OLG Oldenburg, a.a.O., Palandt/Ellenberger,a.a.O., § 203 Rn. 4;… Staudinger/Peters/Jacoby, a.a.O., § 203 Rn. 11).
- OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Architektenhaftung im Altfall: Verjährung eines schon vor Abnahme bestehenden …
Er muss dabei zum Ausdruck bringen, dass es keine weiteren Verhandlungen geben und er den Anspruch nicht erfüllen wird (OLG Oldenburg MDR 2008, 311 f.). - OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 171/06
Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr
Anerkannt ist, dass der Lauf der Verjährungsfrist bei Verhandlungen des Patienten mit dem für den Beteiligten eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gehemmt wird (OLG Oldenburg VersR 2007, 1277-1278).Kann jedoch nach den gesamten Umständen davon ausgegangen werden, dass ein für den Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für den Versicherten tätig wird, wird der Lauf der Verjährungsfrist gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277 - 1278).
- OLG Hamm, 16.07.2019 - 26 U 145/18
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verfahrenswidriger Annahme der Verjährung
Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Oldenburg Urt. v. 23.08.2006 5 U 31/06, VersR 2007, 1277; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 457;… Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 9. Aufl. Rdn 488). - OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 12 U 190/07
Übergegangener Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerhafter …
Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23.08.2006 (VersR 2007, 1277 f), gegen die die Revision nicht zugelassen worden ist (BGH 27.03.2007, Az.: VI ZR 197/06) führt nicht zu einer anderen Sichtweise.
Rechtsprechung
OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Ansprüche auf Zahlung rückständiger Raten und auf Schadensersatz nach vom Leasingnehmer schuldhaft veranlasster vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages; Wirksamkeit der Klausel eines Finanzierungsleasinggebers über die uneingeschränkte Empfangsvollmacht mehrerer ...
- Judicialis
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
Mangel der Schriftform beim Verbraucherleasing - Unwirksame formularmäße Erteilung einer Empfangsvollmacht an mehrere Leasingnehmer - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 27.07.2007 - 1 O 53/07
- OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 311
- ZMR 2008, 290
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05
Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer vertraglichen Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem Vertrag geldwerte Vorteile in erheblichem Umfang gezogen hat (zuletzt etwa BGH, Urteil vom 08.11.2005 - XI ZR 34/05, BGHZ 165, 43, 53 m.w.N.). - BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
a) Die Annahme des formgerechten Leasingantrages des Beklagten vom 17.02.2006 musste ihrerseits schriftlich erfolgen (§§ 500, 492 Abs. 1 Satz 3 BGB) und als empfangsbedürftige Willenserklärung auch in dieser Form dem Beklagten zugehen (vgl. nur BGHZ 121, 224). - BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur …
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
An dieser Beurteilung ändert der Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes vom 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97 (BGHZ 136, 314) nichts.
- BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88
Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
Das hat der Bundesgerichtshof für eine vergleichbare Klausel über die gegenseitige Bevollmächtigung gesamtschuldnerisch haftender Darlehensnehmer zur Entgegennahme aller Erklärungen der Bank bereits zutreffend entschieden und eingehend begründet (Urteil vom 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98 unter I 1). - BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
Ein solcher Verzicht wäre zwar möglich gewesen und ist - stillschweigend - insbesondere beim Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag anzunehmen, ohne dass damit der Schutzzweck der Formvorschrift unterlaufen wird (eingehend BGH, Urteil vom 27.04.2004 - XI ZR 49/03, WM 2004, 1381 unter II 1). - BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
Sie deckt sich im Übrigen mit der Vorläuferregelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F., die die Folgen- und Heilungsvorschrift des § 6 VerbrKrG a.F. ebenfalls von den auf Finanzierungsleasingverträge anwendbaren Vorschriften ausnahm (vgl. dazu OLG Rostock NJW-RR 2006, 341; vgl. ferner BGH, Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00, WM 2001, 2162 unter II 2 a aa, wo lediglich für den atypischen Fall des vorgesehenen Eigentumserwerbs des Leasingnehmers eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F. die Heranziehbarkeit der Regelungen in § 6 Abs. 2, Abs. 3 VerbrKrG a.F. ergab). - OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
Verbraucherkredit bei Existenzgründung
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
Sie deckt sich im Übrigen mit der Vorläuferregelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F., die die Folgen- und Heilungsvorschrift des § 6 VerbrKrG a.F. ebenfalls von den auf Finanzierungsleasingverträge anwendbaren Vorschriften ausnahm (vgl. dazu OLG Rostock NJW-RR 2006, 341; vgl. ferner BGH, Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00, WM 2001, 2162 unter II 2 a aa, wo lediglich für den atypischen Fall des vorgesehenen Eigentumserwerbs des Leasingnehmers eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F. die Heranziehbarkeit der Regelungen in § 6 Abs. 2, Abs. 3 VerbrKrG a.F. ergab).