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   OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - I-10 U 19/07   

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https://dejure.org/2007,3738
OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - I-10 U 19/07 (https://dejure.org/2007,3738)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2007 - I-10 U 19/07 (https://dejure.org/2007,3738)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - I-10 U 19/07 (https://dejure.org/2007,3738)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft bei Vereinbarung einer gesamtschuldnerischen Haftung des neu hinzutretenden "Mieters" zwischen den Parteien; Haftung des Beitretenden auch für Altverbindlichkeiten bei Vereinbarung der gesamtschuldnerischen Haftung für alle ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 414; ; BGB § 765

  • rewis.io
  • streifler.de

    Bürgschaftsrecht: Zur Abgrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des einem gewerblichen Mietvertrag beitretenden "Mieters" für alte Mietverbindlichkeiten - Abgrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Abgrenzung zum Schudlbeitritt, wenn "Mieter" neu hinzutritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft bei Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft eines neu hinzutretenden "Mieters" (IMR 2008, 16)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 77
  • ZMR 2008, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - 10 U 19/07
    Im Rahmen der danach vorzunehmenden Auslegung der Willenserklärungen der Parteien ist ausgehend vom Wortlaut der Erklärung der wirkliche Wille der Parteien zu erforschen, wobei maßgeblich darauf abzustellen ist, wie die Regelung von ihnen bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte verstanden werden durfte (vgl. BGHZ 47, 75 ff.; BGHZ 103, 275 ff.; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 133 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - 10 U 19/07
    Im Rahmen der danach vorzunehmenden Auslegung der Willenserklärungen der Parteien ist ausgehend vom Wortlaut der Erklärung der wirkliche Wille der Parteien zu erforschen, wobei maßgeblich darauf abzustellen ist, wie die Regelung von ihnen bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte verstanden werden durfte (vgl. BGHZ 47, 75 ff.; BGHZ 103, 275 ff.; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 133 Rdnr. 9 m.w.N.).
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