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   BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77   

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BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77 (https://dejure.org/1978,2430)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 (https://dejure.org/1978,2430)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - IV ZR 129/77 (https://dejure.org/1978,2430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf Ausschlussfrist zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Sachen - Feststellung des Wiederbeschaffungswertes - Erstattung der Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert ...

  • RA Kotz

    Feuerversicherung - Ausschlußfrist zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Sachen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderbed. für die Neuwertversicherung von Industrie und Gewerbe § 3; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 384
  • VersR 1979, 173
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52

    Neuwertversicherung

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß der Fehler in die Augen springt; es genügt vielmehr, daß er sich bei einer Prüfung durch Sachkundige mit Deutlichkeit ergibt (BGHZ 9, 195; BGH VersR 1957, 122).
  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59

    Heimfallanspruch des Heimstättengebers

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Als unzulässige Rechtsausübung kann sich die Berufung auf Ausschlußfristen insbesondere dann darstellen, wenn der Berechtigte durch das Verhalten des Verpflichteten an der Fristwahrung gehindert worden ist (Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 Rdn. D 502-519; Soergel/Siebert/Knopp, BGB 10. Aufl. § 242 Anm. 275 ff; BGHZ 31, 77, 84; BFH Betrieb 1955, 184).
  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß der Fehler in die Augen springt; es genügt vielmehr, daß er sich bei einer Prüfung durch Sachkundige mit Deutlichkeit ergibt (BGHZ 9, 195; BGH VersR 1957, 122).
  • RG, 26.11.1931 - IV 206/31

    Zur Frage der Verwirkung des Aufwertungsanspruchs bei Vermögensanlagen.

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
    Die Berufung auf eine Ausschlußfrist kann auch dann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Berechtigte durch ein Verhalten des Verpflichteten, das diesem nicht zum Vorwurf gereicht, an der rechtzeitigen Wahrnehmung seiner Rechte gehindert war (vgl. für den analogen Fall der Verwirkung: RGZ 134, 357, 358; Soergel/Siebert/Knopp, BGB 10, Aufl. § 242 Rdn. 300; Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 Rdn. D 617, 611 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Der dem Urteil des BGH vom 06.12.1978 (IV ZR 129/77) zugrundeliegende Sachverhalt sei dem vorliegenden nicht vergleichbar, weil es hier nicht um eine Ausschlussfrist gehe, die direkt im Verhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits vereinbart worden sei.

    Denn eine Berufung auf diese Ausschlussfrist verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Versicherungsnehmer gerade durch ein Verhalten desjenigen, der sich auf die Ausschlussfrist beruft, an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (BGH, Urt. v. 06.12.1978, IV ZR 129/77).

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des

    Mit ähnlichen Erwägungen hat der BGH das Berufen des Versicherers auf den Ablauf der Wiederherstellungsfrist von drei Jahren als treuwidrig versagt, wenn die Leistungsablehnung des Versicherers dem Grunde nach zu Unrecht erfolgt war (BGH VersR 1979, 173).
  • BGH, 17.10.2018 - IV ZR 163/17

    Entfallen der Kürzung einer als Betriebsrente bezogenen Zusatzrente infolge eines

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173 unter II [juris Rn. 33]) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. nur Senatsurteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831 unter 2 [juris Rn. 12]; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171 unter I 4 b [juris Rn. 23]; st. Rspr.), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Nicht anders, als wenn die Entschädigungspflicht zum Neuwert erst nach Ablauf der Wiederbeschaffungsfrist rechtskräftig festgestellt wird (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR. 1979, 173, 175), bedurfte der Kläger aber einer angemessenen Frist, um sich darüber klar zu werden, ob er sich mit der Zeitwertentschädigung und einem weniger aufwendigen Schiff begnügen oder aber die Voraussetzungen für eine Abrechnung zum Neuwert schaffen wollte, und um diesen Entschluß durch den Erwerb einer entsprechenden Yacht auszuführen.
  • LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

    Es ist aber zugleich anerkannt, dass auch bei einer strengen Wiederherstellungsklausel der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch den Versicherer möglich ist und dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine angemessene Nachfrist für die Sicherstellung des Wiederaufbaus zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 -, VersR 1979, 173 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 -, VersR 1989, 1082 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 45/06 -, VersR 2007, 1080 f.).

    Es fehlt daher aktuell an einem feststellungsfähigen, gegenwärtigen Rechtsverhältnis (so im Ergebnis auch OLG Köln a.a.O., LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 -, VersR 2015, 236 f.; anders, jedoch ohne weitergehende Begründung aber wohl BGH, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988, a.a.O.), denn auch nach dem Vorbringen der Klägerin hat sie mit der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes bisher weder begonnen, noch diese anderweitig sichergestellt.

  • KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11

    Feuerversicherung für Wohngebäude: Voraussetzungen für den Anspruch auf

    Denn anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, in dem der Versicherer bis kurz vor Ablauf der 3-Jahres-Frist jegliche Ersatzpflicht für eine ausgebrannte Gaststätte leugnete und sodann die Ersatzpflicht hinsichtlich der Neuwertspitze unter Berufung auf den Ablauf der Frist (BGH, Urteil vom 6.12.1978 - VI ZR 129/77 -, VersR 1979, 173, Rdz. 34), war vorliegend seit der ersten Abrechnung der Beklagten vom 24. Februar 2005 lediglich die zutreffende Einschätzung des Zeitwertes und des Neuwertes im Streit.
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 18 U 141/06

    Umbauvorhaben: Versicherungsmakler muss umfassend beraten!

    Die Klägerin weist in ihrer Berufungsbegründung zutreffend darauf hin, dass sich ein Versicherer gem. § 242 BGB auf einen Fristablauf nicht berufen kann, wenn dieser darauf beruht, dass die Entschädigung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer noch nicht verbindlich geregelt ist (vgl. BGH IV ZR 129/77, Juris Tz. 34, auch VersR 1979, 173f).
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 62/01

    Ausschluß der Einrede des Versicherers auf Leistungsfreiheit, wenn er selbst den

    Unter diesen Umständen stellt sich die Berufung auf eine Ausschlussfrist als eine unzulässige Rechtsausübung dar (BGH VersR 1979, 173, 174 f.).
  • OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17

    Die Tücken der Neuwertentschädigung in der Gebäudeversicherung

    Das ist insbesondere dann denkbar, wenn der Versicherer jegliche Ersatzpflicht geleugnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, juris, Rn. 33 f.; Senat, Urteil vom 2. Juni 1989, r+s 1990, 93).

    In dem vom BGH 1978 entschiedenen Fall erkannte der Versicherer eine Leistungspflicht dem Grunde nach erstmals etwa einen Monat vor Fristablauf an (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978, a. a. O., Rn. 12).

  • LG Köln, 25.01.2017 - 20 O 290/16

    Wohngebäudeversicherung - Neuwertanspruch nach Brandschaden

  • OLG Celle, 14.02.2020 - 8 U 171/19

    Rechtsstellung des Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherers einer

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • OLG Jena, 01.02.2018 - 4 U 567/15

    Gebäudeversicherung: Beweisführung im Wege des sog. Eliminationsverfahrens zur

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 12/96

    Anspruch gegenüber einer Kaskoversicherung auf Zahlung einer

  • LG Köln, 15.03.2023 - 20 O 753/21

    Reinigungsarbeiten lassen nicht auf eine sichere Durchführung einer Sanierung

  • OLG Bremen, 13.05.1982 - 2 U 1/82

    Bestandteil eines Versicherungsvertrages über eine Betriebsversicherung und eine

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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77   

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https://dejure.org/1978,1431
BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77 (https://dejure.org/1978,1431)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1978 - IV ZR 61/77 (https://dejure.org/1978,1431)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1978 - IV ZR 61/77 (https://dejure.org/1978,1431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden aus einer Betriebs-Vielschutz-Versicherung - Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung - Anforderungen an die Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers - Feuerversicherer - Aufklärungsobliegenheit des ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 304; AVB f. Feuervers. (AFB) § 13; AVB f. Feuervers. (AFB) § 16

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 384
  • VersR 1, 25
  • VersR 1979, 25
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77
    Zu diesen Einwendungen gehören insbesondere auch die, daß sich der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Schadenshöhe einer arglistigen Täuschung schuldig gemacht oder seine Aufklärungspflicht verletzt habe (§§ 13, 16 AFB; diese Einwendungen sind deshalb auch nicht im Sachverständigenverfahren nach § 64 VVG zu erledigen: BGH VersR 1978, 121, 122).

    Gerade für das Sachverständigenverfahren nach §§ 64 VVG, 15 AFB, 15 AEB gilt der Grundsatz, daß es sich nicht auf die Frage einer etwaigen Obliegenheitsverletzung oder eines etwaigen Anspruchsverlusts durch arglistige Täuschung erstreckt (vgl. dazu Kaiser, Kommentar der AFB, 2. Aufl. § 16 Rdn. 6; Wussow, Feuerversicherung, § 15 AFB Anm. 6; Prölss/Martin VVG 21. Aufl. § 64 Anm. 6; BGH VersR 1978, 121, 122).

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 114/70

    Bergschaden

    Auszug aus BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77
    Der Bundesgerichtshof hat zwar ausgesprochen, daß bei der Abgrenzung zwischen Grund- und Betragsverfahren nicht abstrakte Erwägungen, sondern die Gesichtspunkte der Prozeßwirtschaftlichkeit und praktischen Brauchbarkeit entscheidend seien (BGH LM ZPO § 304 Nr. 35; vgl. auch BGHZ 59, 139, 147) [BGH 26.07.1972 - III ZR 114/70].
  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (BGH, Urteile vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 36).
  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (BGH, Urteile vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 36).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Dieser Teil der Entscheidung wird daher - wie nach einem rechtskräftigen Grundurteil des Berufungsgerichts gemäß § 304 Abs. 1 ZPO (zu diesem Fall: BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25) - für das weitere Verfahren gemäß § 318 ZPO bindend.
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im

    Als Zwischenurteil erledigt die Vorabentscheidung über den Grund lediglich einen Teil des Streitstoffes; durch sie wird der geltend gemachte Anspruch weder ganz noch zum Teil aberkannt oder zuerkannt (BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25 unter I).

    Beide Fragen hängen so eng zusammen, dass nach Grund- und Betragsverfahren getrennte Beweisaufnahmen unzweckmäßig und verwirrend sind (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, aaO unter II; vom 23. September 1992 - IV ZR 199/91, VersR 1992, 1465 unter I 1 und 3).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Die gerichtliche Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs (§ 111 Satz 1 VwGO , § 304 Abs. 1 ZPO ) erkennt den geltend gemachten Anspruch weder ganz noch zum Teil ab oder zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl. 1993, § 59 IV; Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl. 1993, § 304 Rdnr. 1).

    Ein Zwischenurteil über den Grund muß vielmehr lauten, der mit der Klage geltend gemachte Anspruch sei (gegebenenfalls ganz oder teilweise) dem Grunde nach gerechtfertigt (so bereits: RGZ 60, 313 [314], stRspr; ebenso: BGH, vgl. etwa Urteile vom 23. Oktober 1952 - III ZR 231/51 - BGHZ 7, 331 [333], vom 3. November 1978, aaO. S. 25 und vom 26. März 1985 - X ZR 28/84 - NJW 1985, 1959 ; Stein/Jonas/Leipold, aaO., § 304 Rdnr. 41 und dort Fn. 103; Thomas/Putzo, aaO., § 304 Rdnr. 15).

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Immobilien- bzw. Betriebsinhaltsversicherung - Deckungsschutz bei Wasserschaden

    Dabei nimmt das OLG Frankfurt Bezug auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit eines (Teil- oder) Grundurteils (vgl. BGH Urt. v. 16.6.1993 - IV ZR 145/92, r+s 1993, 346 unter II.2.b = juris Rn. 11 ff. BGH Urt. v. 23.9.1992 - IV ZR 199/91, r+s 1992, 420 = juris Rn. 11 ff.; BGH Urt. v. 27.5.1992 - IV ZR 42/91, r+s 1992, 279 = juris Rn. 8 f.; BGH Urt. v. 3.11.1978 - IV ZR 61/77, r+s 1979, 64 = juris Rn. 6 im Fall der Herbeiführung des Versicherungsfalls; zum Revisionsrecht BGH Beschl. v. 20.6.2007 - IV ZR 228/06, r+s 2009, 155 = juris Rn. 3) .
  • BGH, 18.10.2022 - XI ZR 606/20

    Befugnis eines Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils und zur

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WM 2022, 193 Rn. 69, vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 36 und vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25).
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19

    Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Risikoausschluss für

    (vgl. BGH aaO unter Hinweis auf die Urteile vom 03.11.1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25f und 27.05.1992 - IV ZR 42/91).".

    Den Erlass eines Grundurteils hat der Bundesgerichtshof beispielsweise dann für ermessensfehlerhaft erachtet, wenn die für Grund und Höhe maßgeblichen Tatsachen annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77).

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

    Unzulässig ist ein Grundurteil aber dann, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, daß die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (BGH, Urteile vom 12. Juli 1963 - IV ZR 314/62 - LM ZPO § 304 Nr. 21 und vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25).

    Deshalb war hier eine abschließende Entscheidung über den Einwand des Versicherers, ihm komme vollständige Leistungsfreiheit zu, durch Grundurteil nicht möglich (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25f und vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - aaO).

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Da nicht auszuschließen ist, daß sich im Betragsverfahren bisher nicht erörterte Bedenken gegen die Richtigkeit der Angaben der Klägerin herausstellen und Einsichten ergeben könnten, aus welchen Gründen es tatsächlich zu den vom Berufungsgericht schon jetzt für objektiv unrichtig gehaltenen Angaben gekommen ist, ist eine abschließende Entscheidung über den Einwand aus § 16 AFB in einem Grundurteil hier nicht möglich (vgl. schon BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25f.).
  • BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17

    Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

  • OLG Koblenz, 05.09.2014 - 8 U 1353/13

    Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens des

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 25/17

    Revision gegen ein Urteil nach einer Klage auf Ersatz kartellbedingten Schadens

  • OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 3 U 244/16

    Unzulässige Feststellungsklage gegen Hausratsversicherer trotz Möglichkeit von

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 6/19

    Ersatz kartellbedingten Schadens wegen Zahlung von überhöhten Preisen aufgrund

  • OLG Frankfurt, 02.05.2018 - 3 U 244/16

    Hausratversicherung Feststellungsklage: Sachverständigenverfahren

  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 39/92

    Keine Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln durch Teilurteil -

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 5/19

    Schadensersatzklage wegen kartellrechtswidriger Absprachen gegen Hersteller von

  • OLG Stuttgart, 11.05.2021 - 12 U 293/20

    Feuchtigkeitsisolierung ist bis ins kleinste Detail zu planen!

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 1 S 972/04

    Übernahme der Kosten einer umfassenden Renovierung des Innenraums der

  • OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02

    Kooperationspflicht bei einvernehmlichen Planabweichungen

  • OLG München, 02.07.1993 - 23 U 1605/93

    Zustimmung zu einem gewerblichen Untermietvertrag

  • OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 97/96

    Worauf muß der Immobilien-Sachverständige bei einer Ankaufbewertung achten?

  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 277/91

    Begriff der Gemeinkosten im Sinne des Vertragsgesetzes - Begriff der Aufwendungen

  • OLG Zweibrücken, 19.01.1999 - 5 U 57/97

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 76/88

    Leistungen einer Versicherung wegen Raubüberfalls in einem Juweliergeschäft -

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77   

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BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77 (https://dejure.org/1978,2664)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1978 - IV ZR 103/77 (https://dejure.org/1978,2664)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1978 - IV ZR 103/77 (https://dejure.org/1978,2664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer Gefahrerhöhung ist mit der Annahme einer gleichbleibenden Gefahrenlage unvereinbar - Leistungsfreiheit des Versicherers auf Grund nicht durch den Versicherten angezeigter Gefahrerhöhung - ...

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 23; VVG § 29 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 384
  • VersR 1979, 73
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 27.11.1920 - V 179/20

    Ingangsetzung der Verjährungsfrist durch die Geltendmachung einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77
    An dieses Geständnis war sie jedoch nur so lange gebunden, als der Kläger die von ihr als richtig zugestandene Behauptung aufrechterhielt (Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 113 I 1 b; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. § 117 I 1 b; Stein/Jonas/Schumann/Leipöld, ZPO 19. Aufl. § 288 Anm. I 1; RGZ 100, 279, 284).
  • BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19

    Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach

    Das Berufungsgericht hat aber übersehen, dass - was es entgegen der Rechtsmeinung der Revisionserwiderung vor der Prüfung der Erheblichkeit des Vortrags des Beklagten zu untersuchen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370, 383 f. und vom 15. November 1978 - IV ZR 103/77, VersR 1979, 73, 75) - die Klägerin zur Höhe des mit Schreiben der Sparkasse vom 23. Juni 2008 genannten Zahlungsrückstands nicht schlüssig vorgetragen hat.
  • KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers bei Entwendung einer Goldmünze aus

    Von einer Gefahrerhöhung kann begrifflich nur dann gesprochen werden, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer Gefahrerhöhung ist mit der Annahme einer gleichbleibenden Gefahrenlage unvereinbar (BGH, Urteil vom 15. November 1978 - IV ZR 103/77 -, Rn. 25, juris).

    Zur Gefahrenlage bei Vertragsschluss rechnen dabei nicht nur die Gefahren, die von der versicherten Sache in unbenutztem Zustand ausgehen; vielmehr sind auch vor allem diejenigen Risiken in Betracht zu ziehen, die mit dem bestimmungsgemäßen und von den Vertragsparteien vorausgesetzten Gebrauch der Sache verbunden sind (BGH, Urteil vom 15. November 1978 - IV ZR 103/77 -, Rn. 25, juris).

  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HK - VVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (vgl. BGH VersR 1979, 73. OLG Köln RuS 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374).
  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

    Erst wenn nachträglich eine Gefahrlage eingetreten ist, bei der der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte, kann von einer Gefahrerhöhung ausgegangen werden (BGH VersR 79, 73; 81, 245).
  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    Die insoweit ergangene Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, VersR 1970, 412, 413; VersR 1990, 80, 81, wo der BGH auch nicht auf den Zustand des Fahrzeugs abstellt, sondern auf deren Nutzung, so dass es ohnehin nicht darauf ankomme, seit wann der verkehrsuntaugliche Zustand des Fahrzeugs bestehe) kann auf andere Versicherungszweige, die nicht Pflichtversicherungen sind, nicht übertragen werden (vgl. BGH, VersR 1979, 73, 74, unter I. a. E.).
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG a. F. begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00

    Begrenzung der Regreßbefugnisse bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

  • OLG Hamm, 31.05.2021 - 20 U 63/21

    Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung wegen eines

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

  • OLG Stuttgart, 25.04.1996 - 7 U 37/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Vornahme einer

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